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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Bogislaw XIV.

Herzog von Pommern-Stettin von 1620 bis 1625 6)
Herzog von Pommern von 1625 bis 1637 6)
Evangelischer Bischof von Cammin von 1623 bis 1637 1)

Geboren am : 31. März 1580 6)
Geboren in : Barth [22] 6)
Gestorben am : 10. März 1637 6)
Gestorben in : Stettin [1]

 

Ich Gustave bin beruffen ein Konig zu sein
das reine wort Gottes zu vertreten, In
Teudschland schickt mich Gott hinnein
da gab Er mir kraft u. sieg fein
doch must ich lassen mein lebe drein,
doch habe ich dadurch erlanget
die Ehren Krohne die mir hat
gegeben Jesus Christus Gottes
Sohne. Ihr Ritter steitet an alle
Ohrt vor Gottes Wort au f das
ihr ihr erlangt die himlische
Pfordt, wo der heilige Geist ist
an dem Ohrt.
Nun Ruhe ich Fürst Bogislaus, und gehe aus
des Pomern haus, die sanffte ruh schafft
mir der Todt, weil sie ein End macht
aller Noht, von Herzen hab ich
sie begehet, die Kraft mich Herr
Christ gewehrt kein Ruh hat
ich im Leben mein, im Todt
werd ich zu frieden sein.
drum folg mir nach O Pom-
merlandt, hir geht es guht in
allen Standt, Ich wünsch das du in
allen dingen mögst nach die
Krohne des lebens ringen.
So wird dich Christus Jesus drein bringen.

Herzog Bogislaw XIV. von Pommern (rechts) mit Gustav II. Adolf, König von Schweden (links) 8)

Bogislaw XIV. wurde am 31. März 1580 als dritter Sohn des Herzogs Bogislaw XIII. von Pommern-Stettin und dessen Gemahlin Klara von Braunschweig-Lüneburg geboren. Er hatte noch fünf Brüder (Franz, Philipp II., Georg II, Johann Ernst und Ulrich) und fünf Schwestern (Klara Maria, Katharina, Erdmute, Sophie Hedwig und Anna).

Seine Ehe (19. Februar 1615) mit Elisabeth, der Tochter des Herzogs Johann von Schleswig-Holstein-Sonderburg (Tochter des Herzogs Johann von Schleswig-Holstein-Sonderburg und der Elisabeth von Braunschweig-Grubenhagen) blieb kinderlos. Elisabeth war eine Schwester von Sophia, der Gemahlin Philipps II. und Anna, der Gemahlin des Vaters in zweiter Ehe. 4)

Mit seinem Bruder Georg II. übte er bis 1606 die Verwaltung des Amtes Rügenwalde [36] aus; nach dem Tode Georgs 17. März 1617 allein bis 1620. 4)

1615 heiratete er Elisabeth aus dem Hause Schleswig-Holstein. Die Hochzeitsfeierlichkeiten fanden im im Schloße zur Rügenwalde [36] statt. Im Heiratskontrakt verschrieb er ihr das Schloß und Bezirk Rügenwalde auf Lebenszeit.

Seit 1616 wütete im Deutschen Reich, im Herzen Europas, der Dreißigjährige Krieg, von dem Pommern zunächst verschont blieb. Die Herzöge hielten an der bisherigen Neutralitätspolitik fest, hatten aber nicht die Macht, diese erfolgreich durchzuhalten. 7)

Während der Krieg, der seit 1618 in Böhmen und Westdeutschland tobte, dem Lande Pommern näher kam, verharrte die herzogliche Regierung in hilfloser Untätigkeit. Die Vereinigung der beiden Landesteile unter Bogislaw XIV. stärkte seine politische Stellung keineswegs. Der Herzog, eine schwache Persönlichkeit, sah wie mancher andere protestantische deutsche Fürst sein Herzogtum als christlichen Wohlfahrts- und Polizeistaat an, dem er als Landesvater vorstand. Entschlusslos und Tafelfreuden ergeben war er ein rechter Sauf- und Betfürst. 5)

1619 wurde von den Land- und Hofräten in Wollin [2] eine Kommission berufen, um die Kampfstärke zu ermitteln. Sie stellte fest, dass zur Verteidigung des Landes 8.000 Fußsoldaten und 1.500 Reiter nötig wären, dass aber im Lande keine Mittel für eine wirksame Verteidigung vorhanden seien. 5)

Im Jahr 1620 ist Herzog Franz gestorben. Ihm folgte sein Bruder Bogislaw XIV. in Stettin, der ab 1623 auch das Amt des Bischofs von Cammin übernahm, nachdem sein letzter Bruder Ulrich dort gestorben war. Es war ein schweres Erbe, das der 40jährige Herzog antrat. Die Schuldenlast war ungeheuer angeschwollen und zwang ihn zu weiterem Entgegenkommen bei den Ständen.

Er erließ 1623 eine Generalbestätigung aller Privilegien für Adel und Städte. Als Philipp Julius von Wolgast sich dieser Genehmigung anschloss, bestätigte Kaiser Ferdinand II. diese Urkunde. Die Geldknappheit geht auch aus der letzten pommerschen Hofordnung hervor. Die von Bogislaw XIV. 1624 erlassene Hofordnung übernahm im wesentlichen die früheren Bestimmungen, betonte aber besonders den Zwang zur Sparsamkeit. 5)

Die vereinigten Herzogtümer hatten keine einheitliche Verwaltung. Wie bisher wurden die früheren Landesteile von Stettin und Wolgast aus getrennt regiert. In beiden Orten gab es tüchtige Beamte, in Wolgast stand der Kanzler Philipp von Horn an der Spitze der Behörden, in Stettin herrschte der Statthalter Paul von Damitz. Das Nebeneinander der beiden Gebiete erschwerte jedoch eine zweckmäßige Verwaltung. 5)

Von den Kämpfen im östlichen Europa berührte der schwedisch-polnische Krieg das pommersche Herzogtum nur indirekt. In seinem Verlauf hatte sich der polnische Vasall Herzog Friedrich Kettler von Kurland 1621 zeitweilig den Schweden angeschlossen und damit Felonie begangen. Da er mit der pommerschen Prinzessin Elisabeth Magdalena, der Tochter des Herzogs Ernst Ludwig, verheiratet war, musste sich Bogislaw XIV. beim polnischen König für ihn einsetzen. Schon 1617 hatte sein Bruder Wilhelm Kettler wegen eines Verbrechens sein polnisches Lehen verloren und war in Pommern mit der Propstei Kucklow entschädigt worden.

Nach dem Tode seines Bruders Franz (1620) regierte er das Herzogtum Pommern-Stettin. Nachdem der jüngste Bruder, Ulrich, 1622 gestorben war, fiel ihm auch das Camminer Bischofsamt zu. Als 1625 sein Vetter Herzog Philipp Julius von Pommern-Wolgast verstarb, regierte Bogislaw XIV., wie hundert Jahre zuvor Bogislaw X., als Alleinherrscher das gesamte Pommern, das immer schneller in die Wirren des Dreißigjährigen Krieges einbezogen wurde. 4)
Es war ein schweres Erbe, das der 40jährige Herzog antrat. Die Schuldenlast war ungeheuer angeschwollen und zwang ihn zu weiterem Entgegenkommen bei den Ständen. 6)

Herzog Bogislaw XIV. wurde von 1622 bis 1637 Evangelischer Bischof von Cammin [3].

Militärisch auf die Zeit nicht vorbereitet, von Landständen und Städten nur unzureichend unterstützt, mit leerer Staatskasse und ohne Krisenbevorratung erwartete der Stettiner Hof die auf ihn zukommenden Kriegsereignisse. Die Zusage 1623 auf dem Kreistag zu Jüterbog, dem Kaiser 800 Reiter und ein Regiment zu Fuß zu stellen, konnte aus Geldmangel nicht eingehalten werden, die Bemühungen des Herzogs zur Festigung der Grenzen seines Landes blieben wirkungslos. Zur gleichen Zeit aber sicherte sich der Schwedenkönig Gustav II. Adolf politische Rechte in der Stadt Stralsund [20], die in den späteren Jahren eine geschichtliche Rolle spielen sollten. 6)

Solange der Krieg sich in der Ferne abspielte, konnte man in Pommern das friedliche Gehenlassen aller Dinge ertragen. Bisher waren die Kriegswogen nur selten in die Nähe des pommerschen Landes gespült. Im Sommer 1623 waren Kosaken, die an der schlesischen Grenze streiften, bis Züllichau vorgedrungen. Die Nachricht darüber beunruhigte Bogislaw XIV. so sehr, dass er den Landrat von Belgard, Johann von Hechthusen, beauftragte, Maßnahmen zum Schutz gegen mögliche Angriffe zu treffen. Die Versuche, die militärische Kraft zu stärken, scheiterten an Geldmangel und Unlust der Stände. 1625 zeigten sich wieder Kosaken an der östlichen Grenze Pommerns, ohne aber in das Land einzudringen. Pommern war, wie auch einige andere norddeutsche Fürstentümer, dem Kriegsgeschehen hilflos ausgeliefert. 5)

Bogislaw XIV., der kinderlos in frühem Alter dahinsiechte, schenkte am 28. Juli 1626 (ersten Schenkung) die Orte Grubenhagen, Pansow, Weitenhagen, Gubzow der Universität Greifswald [23].

Im Frühjahr 1626, verlegte Gustav Adolf von Schweden seinen Krieg gegen Polen vom Baltikum nach Westpreußen und besetzte Braunsberg und Elbing, konnte allerdings Danzig nicht nehmen. Dichter und öfter kamen nun Truppen an und über die Grenzen Pommerns. 5)

Von größerem Gewicht waren die Gerüchte, dass Schweden in Pommern 1626/27 Werbungen von Söldnern für das Heer in Westpreußen betreibe, wogegen die Polen protestierten und ihrerseits bei Herzog Bogislaw XIV. die Genehmigung zur Soldatenanwerbung forderten. Obwohl der Herzog polnischer Lehnsmann für Lauenburg [31] und Bütow [30] war, lehnte er polnische Werbungen ab und bestritt, dass schwedische Werbungen in seinem Land stattfänden. "Nur für den Kaiser und den obersächsischen Kreis werde in Pommern geworben." Allerdings konnte man heimliche Werbungen kaum verhindern. 6)

Darauf beschloss im Juli 1627 ein Landtag in Wollin [2], in beiden Landesteilen Truppen aufzustellen, freilich ohne besonderen Erfolg.

Trotz dieser Ereignisse vertraute man am Stettiner [1] Hof weiterhin auf den Segen der Neutralität. Als Reichsfürst hielt sich Bogislaw XIV. treu an den Kaiser, obwohl dieser katholisch war, und von Wien aus wurde noch im Juli 1627 versichert, dass Pommern von Einquartierung verschont bleiben solle, es sei denn, ein dringender Notfall würde eintreten. 5) Dieser dringende Notfall sollte bald eintreten, und Pommern wurde zwangsläufig in das Kriegstheater hineingezogen. Wallenstein hatte im Sommer 1627 Holstein, Brandenburg und Mecklenburg besetzt. Für die Besetzung Pommerns gab es zwei Gründe. Wallenstein fürchtete die schwedische Macht, die mit ihrer Flotte die pommerschen Häfen blockieren und den Handel in ihre Hand bringen könnte. Ferner aber brauchte er für den Unterhalt seiner Soldaten ein neues Gebiet, das noch nicht von der Soldateska ausgesaugt war. Zugleich wollte er Mecklenburg, das er als Herzogtum für sich ausersehen hatte, schonen. 5)

Dem Kaiser Gehorsam schuldig, auch dem König von Polen durch die Lehen Bütow und Lauenburg verpflichtet, bekannte sich Bogislaw XIV. zur Politik der katholischen Liga. Gleichzeitig aber bestanden aufgrund der Zugehörigkeit zur Lutherischen Glaubensgemeinschaft Bindungen zu den protestantischen Regierungen, zudem enge Handelsbeziehungen der pommerschen Seestädte zu Schweden. Bogislaw setzte auf Neutralität. Aber schon standen die kaiserlichen Armeen vor Pommern. 6)

Pommern, zwischen den beiden Kriegszonen in Ost und West gelegen, musste das gleiche Schicksal erdulden wie seine Nachbarn. Bogislaw XIV. reiste Anfang November 1627 nach Franzburg [51]. Dort traf er sich mit dem Feldmarschall Wallensteins, Hans Georg von Arnim, und sah sich gezwungen, am 10. November eine unterschreiben. Der Herzog sollte für den Unterhalt des Heeres aufkommen. Bald war ganz Pommern von den Wallenstein'schen Kriegsvölkern besetzt. Bis Ende des Jahres 1627 waren sie bis Hinterpommern gekommen. 5)

Mit der Überziehung durch Reichstruppen, die wie Eroberer gewalttätig von Städten und Dörfern Besitz ergriffen, begann für das Land eine unvorstellbare Notzeit, der auch Bogislaw mit zahlreichen Bittschriften an den Kaiser und Wallenstein nicht entgegenwirken konnte. 6)

Nur Stralsund [20] weigerte sich, die Einquartierung aufzunehmen. Man berief sich darauf, dass bei den Verhandlungen in Franzburg [51], an denen auch die eigenen ständischen Vertreter teilgenommen hatten, der Herzog versprochen hatte, die Stadt von der Besetzung zu verschonen, und dass auch Arnim zugestimmt habe. 5)

So musste der kranke Herzog Bogislaw XIV. im Vertrag von Franzburg [51] dem Kaiser das Recht zugestehen, in Pommern Truppen zum Schutz gegen eine schwedische Invasion zu stationieren. Verteidigungsbemühungen und die Schaffung einer zentralen Verwaltung im wiedervereinigten Herzogtum hatten die eigensüchtigen Landstände verhindert.

Um Stralsund [20] gefügig zu machen, besetzte Oberst von Arnim am 14. Februar 1628 die kleine vor dem Stralsunder Hafen gelegene Insel Dänholm. Die Stralsunder konnten jedoch mit ihrer überlegenen Schiffsmacht die Mannschaft auf der Insel aushungern, so dass sie Anfang April den Ort wieder räumen musste. Mitte Mai 1628 begann von Arnim eine direkte Belagerung der Stadt mit Artilleriebeschuss am Tage und Sturmangriffen nachts. Nun kam Dänemark zu Hilfe. Von nun an war Stralsund nicht mehr Herr seines Schicksals. Diese Abhängigkeit wurde noch stärker, als man mit Stralsund den formellen Bündnisvertrag vom 25. Juni 1628 schloss, der die Stadt fest an Schweden band. Er bedeutet eine Wende im Verlauf des ganzen Dreißigjährigen Kriegs.

Landtag am 22. Dezember 1628 in Alten-Stettin [1]. 6)

Anfang Juli kamen noch mehr dänische Söldner nach Stralsund [20], und obwohl Wallenstein geschworen haben soll, "die Stadt müsse herunter und wäre sie mit Ketten an den Himmel gebunden", gab er Ende Juli die Belagerung auf.

Die kaiserlichen Truppen hatten bei ihrem Rückzug riesige Feuersäulen brennender Städte und Dörfer hinterlassen, und die neuen "Freunde" versorgten sich, wie einst die Kaiserlichen, mitleidslos.

Bogislaw XIV. hat sich deshalb ständig bemüht, das "Stralsunder Unwesen" zu beheben. Die Stralsunder [20] aber ließen sich auf nichts ein. 5)

Zu diesem Kriegsleid kam noch eine andere schreckliche Not, denn in dieser Zeit herrschte überall die Pest. In Stadt und Land ging der schwarze Tod um, die Pestknechte in ihren Kapuzen und mit ihren langen Stangen stießen die Leichen in die Gruben. Die Regierung Bogislaws XIV. hat den Kurfürstentag in Regensburg im Frühjahr 1630 zum Anlass genommen, dem Kaiser noch einmal das entsetzliche Schicksal Pommerns zu schildern. Dies änderte jedoch Pommerns Schicksal nicht.

Als Gustav Adolf von Schweden im August 1630 bei Peenemünde mit 5.000 Mann landete, zwang er auf dem Stettiner [1] Schloß Herzog Bogislaw XIV. und seinen Räten einen Bündnisvertrag auf. Die Pommern argumentierten zwar zäh und beriefen sich auf ihre Verpflichtungen gegen Kaiser und Reich, sowie gegenüber dem Kurfürsten von Brandenburg, mit dem der Erbfolgevertrag bestand.
Der schließlich ausgehandelte Vertrag vom 25. August wurde als Defensivbündnis bezeichnet. Zusätzlich wurde eine Defensionsverfassung und eine Quartierordnung aufgestellt. 5)

Der Herzog sollte demnach die zivile Verwaltung behalten, das Kriegswesen aber fest in schwedischer Hand sein. Außerdem erklärte Gustav Adolf, das Land bei einem Erbfall solange zu behalten, bis die Erbfolge richtig geregelt sein würde und der Nachfolger die Kriegskosten ersetzt habe. 5)

Bogislaw XIV. bemühte sich um Neutralität gegenüber Gustav II. Adolf von Schweden und gegenüber den kaiserlichen Truppen Wallensteins. Beide hielten Pommern besetzt. Der Schwedenkönig plante, die Regierung in Pommern selbst zu übernehmen. Sein früher Tod 1632 in der Schlacht bei Lützen machte diese Pläne zunichte.

Herzog Bogislaw XIV. war krank, von seinen Verwandten lebte nur eine Schwester Anna, die aus ihrer Ehe mit Herzog Ernst von Croy und Arschot einen unmündigen Sohn, Ernst Bogislaw von Croy, hatte. Für diesen suchte der Herzog zu retten, was zu retten war. 1632 beantragte er als evangelischer Bischof von Cammin [3] bei den Ständen, dass seinem Neffen nach seinem Tod das Stift übertragen würde. 5)

Die Stände bestätigten 1633 den Vertrag von Grimnitz (1529) und damit das Erbfolgerecht des Kurfürsten von Brandenburg. 7)

Im Frühjahr 1633 erlitt Bogislaw XIV. einen Schlaganfall. 4) Zu gleicher Zeit wurde in Polen Wladyslaw IV. gekrönt, und pommersche Gesandte gingen nach Warschau, um die Konfirmation für die Lehen von Lauenburg [31] und Bütow [30] zu erhalten. Im Jahr darauf beantragte Pommern, die Lehen dem Herzog von Croy zu übertragen. Diese Absicht aber scheiterte am Einspruch der preußischen Stände. 5)

Als Bogislaw XIV. im Sterben lag, gab ihm sein Hofprediger geistlichen Zuspruch. Nach allerlei Trostworten führte er an, dass er nun bald im jenseitigen Leben alle seine Ahnen wieder sehen werde, auch Bogislaw X., den Großen, den er so sehr verehre. Diese Worte ermunterten den schon völlig teilnahmslosen Herzog noch einmal, und er rief, sich zum letzten Mal aufbäumend: "Bogislaw, Bogislaw, wat warden wir dor suupen!" Als der Geistliche darauf sagte, dass im Himmel nicht gezecht werde, meinte der Herzog herablassend: "Ach, mien letw Herr Dokter, denn kennen Sei Bugslaffen nich!"

Am 15. Februar 1634 (2. Schenkung Bogislaws XIV.) Kloster Eldena [69] (mit Neuendorf, Kemnitz [80], Kemnitzerhagen, Dietrichshagen, Koitenhagen, Friedrichshagen, Schönwalde, Dersekow, Ungnade, Leverhagen, Hennekenhagen, Leist, Wampen, Neuenkirchen, Ladebow, Wieck, Hanshagen, Ressin, Radlow, Thurow), insgesamt 14000 Hektar, seiner Universität (Greifswald [23]) zur Ablösung der bisherigen landesherrlichen Leistungen das Klosteramt, aus dem bereits seit 1569 die jährliche Dotation von 1000 Gulden im wesentlichen - soweit möglich - bezahlt worden war. Freilich geschah diese Schenkung mit allen Lasten und Schulden, so dass die Universität nicht ohne Bedenken sich zu ihrer Annahme entschloss und es nach der am 28. März 1634 erfolgten Übergabe noch Jahre und Jahrzehnte dauerte, bis aus den verwüsteten Gütern wieder ein genügender Ertrag herausgewirtschaftet werden konnte. 1) 3) 5)

Bis zu seinem Tod führte ein geheimer Rat die Regierungsgeschäfte. 4) 5)

Bogislaw XIV. starb am 10. März 1637.

Mit dem Tode Bogislaws XIV. erlosch das pommersche Greifengeschlecht, das nahezu 500 Jahre in der Region geherrscht hatte. 4)
Die Schweden waren nicht bereit, dem im Grimnitzer Vertrag von 1529 geregelten Erbfall an Brandenburg zuzustimmen und richtete eine Besatzungsregierung ein.

Die Lande Lauenburg [31] und Bütow [30] fallen 1637 als erledigtes Lehen an die polnische Krone zurück.

Durch den Westfälischen Friedensschluss im Jahre 1648 war das Land Pommern geteilt worden; die Schweden nahmen Vorpommern, die Brandenburger Hinterpommern. Die Räumung Hinterpommerns durch Schweden wurde erst im Jahre 1653 abgeschlossen. 4)

Seine Witwe Elisabeth starb am 21. Dezember 1653.

Über die Beisetzungsfeierlichkeiten für Bogislaw XIV., sein Sarg stand immer noch über der Erde, wurde zwischen der brandenburgischen und der schwedischen Regierung verhandelt. Der für die Begehung zunächst vorgesehene Termin, der 15. Dezember 1653, musste wegen der im Lande grassierenden Pest verschoben werden. 6)
Der Termin für die Beisetzung wurde schließlich auf den 25. Mai 1654 festgesetzt. 4)

Herzog Bogislaw XIV. konnte endlich in die Gruft der Stettiner Schloßkirche [1] überführt werden.

Seine Witwe starb am 21. Dezember 1653. Sie fand ihre letzte Ruhe an der Seite Erichs I., in der Fürstengruft der Marienkirche zu Rügenwalde [36]. 2)

1 Stettin
2 Wollin
3 Cammin
20 Stralsund
22 Barth
23 Greifswald
30 Bütow
31 Lauenburg
36 Rügenwalde
51 Franzburg
69 Eldena
80 Kemnitz

 


1) Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz
2) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
3) Greifswalder Universitätsreden; 48; Aus der Geschichte des pommerschen Herzogshauses von Adolf Hofmeister; 1938
4) Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996
5) Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997
6) Die Münzen der pommerschen Herzöge; Johannes Hildisch 1980
7) Geschichte Pommerns; Dr. Ludwig Biewer 1997
8) Original im Besitz der Familie von Bismarck-Osten

 

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