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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Barnim VII.

Herzog von Pommern-Wolgast

Geboren am : ca. 1403 2)
Geboren in :  
Gestorben am : 21. Juli oder 20. Dezember 1451 2)
Gestorben in :  

 

Barnim VII. wurde als Sohn des Herzogs Barnim VI. von Pommern-Wolgast und Barth und seiner Gemahlin Veronika von Hohenzollern geboren. Er hatte noch einen Bruder (Wartislaw IX.).

Er war nicht verheiratet.

Kaum war der Konflikt zwischen Polen und dem Deutschen Orden im 1. Thorner Frieden (1411) beigelegt, wurde die Aufmerksamkeit der Greifenherzöge auf die Vorgänge in der Mark Brandenburg gelenkt. Der 1410 gewählte deutsche König Sigismund 3) setzte 1411 den Burggrafen von Nürnberg, Friedrich VI. von Hohenzollern, als Verweser der Mark Brandenburg ein. Hierauf entzündete sich erneut der Kampf um die Uckermark, von der Friedrich 1413 einen Teil gewinnen konnte. Er einigte sich schließlich mit Wartislaw VII., der für die Brüder Wartislaw IX. und Barnim VII., Söhne des verstorbenen Wolgaster Herzogs Barnim VI., die Regierungsgeschäfte führte.

Trotz der Entscheidungen und Privilegien der Jahre 1338 und 1348 und der Wirren in der Mark Brandenburg wurde von den dortigen Kurfürsten der Anspruch auf die Lehnshoheit über Pommern nicht aufgegeben. Die Feindseligkeiten zwischen Pommern-Stettin und der Mark lebten auf bzw. fort. 1412 begann der Krieg um den Besitz der Uckermark, in dem Pommern mit seinen Verbündeten Mecklenburg, Magdeburg, Dänemark und Polen 1420 die entscheidende Schlacht bei Angermünde gegen Brandenburg verlor und die Uckermark abtreten musste, die seit 1354 wieder zu Pommern gehörte. Im Zuge der Kriegshändel, die die Uckermark fast völlig verwüsteten, gerieten die pommerschen Herzöge in die Reichsacht. Gleichwohl erhielten sie wie kurz vor ihnen Wartislaw IX. von Pommern-Barth für alle vorpommerschen Herzöge von Kaiser Sigismund zu Konstanz am 31. Mai 1417 8) den kaiserlichen Lehnsbrief, die Stettiner jedoch nur unter dem Vorbehalt der Erbansprüche von Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern. Damit war das 1338/1348 Erreichte in Frage gestellt. 5)

Auch auf anderem Gebiet gab es Streit mit dem Kurfürsten. Die Herzöge von Pommern-Wolgast hatten zwar schon 1413 mit Brandenburg einen Schutzvertrag und 1414 ein Bündnis geschlossen.

Um vom König Sigmund 3) die Belehnung mit seinen Landen zu erlangen, begab sich Herzog Wartislaw IX. von Wolgast im Frühjahr 1417 nach Konstanz. Vielleicht wohnte er schon der feierlichen Belehnung seines Freundes, des Kurfürsten Friedrich, bei, die am 18. April erfolgte. Sicher war er am 26. Mai dort, als merkwürdigerweise Bischof Magnus vom Cammin mit seinem Land belehnt wurde. Am selben Tag empfing auch der Herzog die Belehnung, und am 31. Mai 1417 8) wurde für ihn, seinen Bruder Barnim VII. und seine Vettern Barnim VIII. und Swantibor IV. der Lehnsbrief über die Herrschaften Wolgast und Barth, sowie Rügen, dass hier irrtümlich ein Herzogtum genannt wird, und andere Länder ausgestellt. Nicht ganz sicher ist, ob auch einer von den Stettiner Herzogen in Konstanz anwesend waren, aber immerhin wahrscheinlich. Auf jeden Fall stellte König Sigmund ebenfalls am 31. Mai in einem Lehnsbrief für Otto II. und Kasimir VI. aus. In diesem wurden jedoch die Ansprüche des Markgrafen Friedrich ausdrücklich vorbehalten, über die Herzog Rudolf von Sachsen entscheiden sollten. Am 24. Juli erklärte der König auch dem Brandenburger, dass die Belehnung der Stettiner seine Rechte keinen Eintrag tun solle, ja er soll sogar bereits die Herzoge angewiesen haben, ihr Land von dem Markgrafen als Lehen zu empfangen. Es ist daher erklärlich, dass ihre Stimmung gegen Brandenburg nicht sehr freundlich war; es musste Ihnen als ein Unrecht erscheinen, dass die 1348 feierlichst aufgegebenen Ansprüche jetzt wieder aufgenommen werden sollten. 7)

Neuer Zündstoff zwischen Pommern und Brandenburg entstand durch die Lehnsfrage. Die pommerschen Herzöge hatten von König Sigismund 3) auf dem Reichstag in Konstanz die Lehnsurkunden für ihr Land erhalten; darin war aber ausdrücklich der Anspruch Brandenburgs auf die Lehnshoheit Pommerns, die 1338 von den Wittelsbacher Markgrafen aufgegeben worden war, vorbehalten. Dass König Sigismund den Pommern nicht besonders freundlich gesinnt war, zeigte sich auch in der Belehnung des Bischof Magnus von Cammin, dessen Territorium dadurch für reichsunmittelbar erklärt wurde. Die Herzöge von Stettin fanden Hilfe bei Mecklenburg-Stargard und Polen, das eine Abteilung unter Befehl von Peter Korczbok, dem Unterkämmerer von Posen, stellte. Mit dieser Kriegsmacht konnten die Pommern die Uckermark besetzen, wurden aber in der Nacht vom 27. zum 28. März 1420 von den Brandenburgern vernichtend geschlagen. Ein großer Teil der Uckermark kam wieder in den Besitz des Hohenzollern. 4)

Der junge Wartislaw XI., der von 1415 bis 1425 Vormundschaft für seinen Bruder Barnim VII. und seine Vettern Barnim VIII. und Swantibor IV. führte, einige sich am 3. Januar 1421 mit den Ständen des Landes dahin, daß Gerichtshöfe eingesetzt werden sollten, die, zur Hälfte mit Adligen, zur Hälfte mit Bürgern aus den Städten Stralsund, Greifswald [23], Anklam [13] und Demmin [8] besetzt, regelmäßig viermal im Jahre zusammentreten und alle Übertretungen und Rechtsbrüche nach Schwerinischem Recht als höchste Instanz aburteilen sollten. Ob dieses pommersche Gericht, zudem, wie es schon früher geschehen war, ständische Vertreter hinzugezogen wurden, wirklich zustande gekommen und von Bestand gewesen ist, bleibt allerdings unsicher. 7)

Eine enge Verbindung des Markgrafen von Brandenburg mit Polen schien sowohl König Sigismund 3) wie den Herzögen von Pommern gefährlich, denn die polnische Königstochter Hedwig, sie galt damals als Erbin der Krone, sollte Friedrich von Brandenburg heiraten. Wahrscheinlich auf Initiative Sigismunds versammelte der nordische Unionskönig Erich seine pommerschen Vettern Otto II. und Kasimir VI. von Stettin, Wartislaw IX. und Barnim VII. von Barth und Wolgast sowie Bogislaw IX. von Stolp zusammen mit dem Hochmeister des Deutschen Ordens Paul von Rußdorf am 15. September 1423 in Neustettin [28] (der große Tag von Neustettin), um zu beraten, was gegen den Markgrafen von Brandenburg zu tun sei. Man wollte Herzog Bogislaw IX. mit Hedwig von Polen verheiraten. Doch fand dieser Plan in Polen keinen Anklang. Alle Absprachen blieben ohne Folgen, denn die polnische Prinzessin starb schon 1431. 1)

Herzog Kasimir VI. nutzte das Zusammentreffen des Königs Sigismund 3) mit Unionskönig Erich I. 1424, um von ersterem am 17. Februar 1424 8) eine Bestätigung seiner Freiheiten und Besitzungen zu erlangen. Sigismund I. willigte ein, und in Folge standen des Pommernherzogs Bestätigungen denen, die der Kurfürst erhalten hatte, gegenüber.

Am 6. Dezember 1425 teilten sich die Herzöge Wartislaw IV., Barnim VII. und VIII. und Swantibor IV. in Eldena das Herzogtum Wolgast unter sich auf. 6)

Im Frieden von Neustadt-Eberswalde, nach einigen weiteren Grenzkämpfen einigten sich Pommern und Brandenburg, Pommern verliert 1427 einen Teil der Uckermark, mit Angermünde, an Brandenburg.

Ein Schutzbündnis zwischen Schivelbein [102], Stolp [32] und Rügenwalde [36] und anderen wurde 1427 gegründet.

Mit dem Tod von Johann III. von Rügen 1357 fiel die Grafschaft Gützkow an die pommerschen Herzöge zurück. Herzog Barnim VII. hielt Gützkow (Kreis Greifswald) [48] als Apanage von 1425 - 1449. 1)

Mit Brandenburg, wo seit 1437 Friedrich d. j., des Kurfürsten II. Sohn, als Regent tätig war, befand sich der Herzog Joachim von Stettin, der sich 1437 mit Elisabeth, der Tochter von Johann, vermählte, in Frieden und Einverständnis. Er nahm zusammen mit dem Wolgaster Vettern an den Kriege gegen Mecklenburg (1440) lebhaften Anteil und gewann auch Anrecht auf die Eroberungen. Als jedoch Friedrich II. Markgraf geworden war, verlangte er aufgrund eines kaiserlichen Gebotenes 1444 von den Wolgaster Herzogen die Auslieferung des in ihrem Besitz befindlichen Teiles der Uckermark. Darüber kam es bei Pasewalk [44] zum Kampf, doch die Eroberung durch die Märker misslang; auch ihren übrigen kriegerischen Unternehmungen hatten keinen Erfolg. Man führte langwierige Verhandlungen, aber bald brach der Krieg wieder aus, an dem jetzt auch Joachim teilnahm, weil er wegen seines Besitzes in Beeskow mit Brandenburg in Streit geriet. Wie gewöhnlich wechselten wieder Frieden und Verhandlungen ab, es wurde um Pasewalk [44], Torgelow [105] und den anderen Orten gekämpft, man verhandelte in Prenzlau [59] oder Freienwalde, man setzte Schiedsrichter ein, doch endliche Frieden wurde erst am 3. Mai 1448 geschlossen. Friedrich gab seinen Anspruch auf Pasewalk auf, gegen die Zusicherung des Anfalls der Stadt nach dem Erlöschen der gesamte männliche Linie des pommerschen Herzogshauses. Zur gleichen Zeit schlossen die pommerschen Fürsten mit dem Markgrafen ein Landfriedensbündnis. Der Erfolg dieses Krieges, in dem die Pommern das wichtige Pasewalk behaupteten, wenn auch sonst die Uckermark fast ganz in brandenburgischen Besitz kam, war allein der hier bewiesenen Einigkeit der verschiedenen Linie des Herzogshauses zu danken. 7)

Eine Belehnung mit ihren Landen durch den römischen König hatten aber die Fürsten, die doch reichsunmittelbar sein wollten, ebenso wenig gesucht wie die meisten ihrer Vorfahren. Kaiser Friedrich III. erklärten am 24. November 1446 ausdrücklich, dass die Herzoge und Wartislaw IX., Barnim VII. und Bogislaw VII. ihre Fürstentümer von ihm noch nicht zum Lehen genommen hätte, wie es gebührlich sei, und bei der zu Konstanz geschehenen Belehnung war das Recht Brandenburgs ausdrücklich vorbehalten geblieben. 7)

Barnim VII. starb am 21. Juli 1451 oder 20. Dezember 1451 2)

8 Demmin
13 Anklam
23 Greifswald
28 Neustettin
29 Schlochau
30 Bütow
32 Stolp
36 Rügenwalde
44 Pasewalk
48 Gützkow
59 Prenzlau
102 Schivelbein
105 Torgelow

 


1) Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz
2) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
3) König Sigismund war Sohn des Kaiser Karl IV. und der Elisabeth von Pommern
Er wurde 1410 deutscher König, 1433 deutscher Kaiser. Er wurde am 14. Februar 1368 in Nürnberg geboren und starb am 9. Dezember 1437 Znaim. Er erbte 1378 die Markgrafschaft Brandenburg und wurde 1387 durch seine Heirat mit Maria von Ungarn König von Ungarn. 1415 belehnte er Friedrich von Hohenzollern mit der Mark Brandenburg. Nach seinem Tod wurde der Habsburger Albrecht II., der mit einer Tochter Elisabeth vermählt war, sein Nachfolger.
4) Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997
5) Geschichte Pommerns; Dr. Ludwig Biewer 1997
6) Pomerania; Johannes Bugenhagen; Mitteldeutsche Forschungen 7; Nachdruck 1986
7) Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904
8) Die kaiserlichen Lehnsurkunden für die Herzoge von Pommern; Dr. Otto Heinemann; 1899

 

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