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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Barnim VIII.

Herzog von Pommern-Barth-Rügen

Geboren am : ca. 1405/07 1)
Geboren in :  
Gestorben am : 15./19. Dezember 1451 1)
Gestorben in :  

 

Barnim VIII. wurde als Sohn des Herzogs Wartislaw VIII. von Pommern und seiner Gemahlin Agnes von Sachsen-Lauenburg geboren. Er hatte noch Bruder (Swantibor IV.) und eine Schwester (Sophia).

Er war mit einer Anna von Wunsdorf (Tochter des Grafen Heinrich von Wunsdorf und der Anna von Regenstein) verheiratet. Er hatte mit ihr eine Tochter (Agnes). 1)

Kinder:

Agnes: Sie wurde um 1434 geboren; heiratete am 9. Februar 1449 den Markgraf Friedrich (des Jüngeren) von Brandenburg (Sohn des Markgrafen Friedrich I. von Brandenburg und der Elisabeth von Bayern-Landhut). Nach seinem Tod 1463 heiratete sie 1478 den Fürsten Georg II. von Anhalt-Zebst (Sohn des Fürsten Georg I. von Anhalt-Zebst und der Anna von Lindow-Ruppin). Agnes starb am 9. Mai 1512. 1)

 

Um vom König Sigmund 2) die Belehnung mit seinen Landen zu erlangen, begab sich Herzog Wartislaw IX. von Wolgast im Frühjahr 1417 nach Konstanz. Vielleicht wohnte er schon der feierlichen Belehnung seines Freundes, des Kurfürsten Friedrich, bei, die am 18. April 1417 erfolgte. Sicher war er am 26. Mai 1417 dort, als merkwürdigerweise Bischof Magnus vom Cammin mit seinem Land belehnt wurde. Am selben Tag empfing auch der Herzog die Belehnung, und am 31. Mai 1417 6) wurde für ihn, seinen Bruder Barnim VII. und seine Vettern Barnim VIII. und Swantibor IV. der Lehnsbrief über die Herrschaften Wolgast und Barth, sowie Rügen, dass hier irrtümlich ein Herzogtum genannt wird, und andere Länder ausgestellt. Nicht ganz sicher ist, ob auch einer von den Stettiner Herzogen in Konstanz anwesend waren, aber immerhin wahrscheinlich. Auf jeden Fall stellte König Sigmund ebenfalls am 31. Mai 1417 in einem Lehnsbrief für Otto II. und Kasimir VI. aus. In diesem wurden jedoch die Ansprüche des Markgrafen Friedrich ausdrücklich vorbehalten, über die Herzog Rudolf von Sachsen entscheiden sollten. Am 24. Juli erklärte der König auch dem Brandenburger, dass die Belehnung der Stettiner seine Rechte keinen Eintrag tun solle, ja er soll sogar bereits die Herzoge angewiesen haben, ihr Land von dem Markgrafen als Lehen zu empfangen. Es ist daher erklärlich, dass ihre Stimmung gegen Brandenburg nicht sehr freundlich war; es musste Ihnen als ein Unrecht erscheinen, dass die 1348 feierlichst aufgegebenen Ansprüche jetzt wieder aufgenommen werden sollten. 5)

Der junge Wartislaw XI., der von 1415 bis 1425 Vormundschaft für seinen Bruder Barnim VII. und seine Vettern Barnim VIII. und Swantibor IV. führte, einige sich am 3. Januar 1421 mit den Ständen des Landes dahin, dass Gerichtshöfe eingesetzt werden sollten, die, zur Hälfte mit Adligen, zur Hälfte mit Bürgern aus den Städten Stralsund [20], Greifswald [23], Anklam [13] und Demmin [8] besetzt, regelmäßig viermal im Jahre zusammentreten und alle Übertretungen und Rechtsbrüche nach Schwerin'schem Recht als höchste Instanz aburteilen sollten. Ob dieses pommersche Gericht, zudem, wie es schon früher geschehen war, ständische Vertreter hinzugezogen wurden, wirklich zustande gekommen und von Bestand gewesen ist, bleibt allerdings unsicher. 1)

Im Inneren Pommerns vollzog sich 1425 eine erneute Teilung des Herzogtums Pommern-Wolgast in die einzelnen Herzogtümer Wolgast und Barth-Rügen. Ab dem Jahre 1451, Herzog Barnim VIII. von Barth-Rügen war gestorben, begann aus dem "Flickenteppich Pommern" langsam wieder ein zusammenhängendes Herzogtum zu werden.

Am 6. Dezember 1425 teilten sich die Herzöge Wartislaw IV., Barnim VII. und VIII. und Swantibor IV. in Eldena das Herzogtum Wolgast unter sich auf. 1)

Städte, die der Hanse angehörten, konnten auch in auswärtige Kriege verwickelt werden und dabei der Politik ihres Landesherrn entgegentreten. Als der nordische Unionskönig Erich 1413 den Herzog von Schleswig des Fürstenlehens Schleswig für verlustig erklärte, kam es 1426 zum Krieg zwischen Erich und dem Schaumburger Heinrich. Stralsund [20] nahm mit den Hansestädten Partei für Heinrich, weil man auf der jütischen Halbinsel keine Machtverschiebung wollte. Herzog Barnim VIII. von Barth trat auf die Seite Erichs und benutzte die Gelegenheit zum Kapern hansischer Handelsschiffe. Stralsund musste deshalb seinen Herzog bekämpfen. 3)

Bis zum Aussterben der Stettiner Linie 1464 mit Otto III. und dem sich anschließenden Stettiner Erbfolgestreit nutzten außenpolitisch die pommerschen Herzöge, besonders Barnim VIII., die aufbrechende Auseinandersetzung zwischen Unionskönig Erich I. mit der Hanse und den Holsteinern zu Kaperfahrten auf der Ostsee gegen die Gegner Erichs I. Dieser zog sich nach dem Friedensschluss 1435 und der Abwahl seines Vetters Bogislaw IX. (1436) als Thronerbe nach Rügenwalde [36] in Hinterpommern zurück.

Mit Brandenburg, wo seit 1437 Friedrich d. j., des Kurfürsten II. Sohn, als Regent tätig war, befand sich der Herzog Joachim von Stettin, der sich 1437 mit Elisabeth, der Tochter von Johann, vermählte, in Frieden und Einverständnis. Er nahm zusammen mit dem Wolgaster Vettern an den Kriege gegen Mecklenburg (1440) lebhaften Anteil und gewann auch Anrecht auf die Eroberungen. Als jedoch Friedrich II. Markgraf geworden war, verlangte er aufgrund eines kaiserlichen Gebotenes 1444 von den Wolgaster Herzogen die Auslieferung des in ihrem Besitz befindlichen Teiles der Uckermark. Darüber kam es bei Pasewalk [44] zum Kampf, doch die Eroberung durch die Märker misslang; auch ihren übrigen kriegerischen Unternehmungen hatten keinen Erfolg. Man führte langwierige Verhandlungen, aber bald brach der Krieg wieder aus, an dem jetzt auch Joachim teilnahm, weil er wegen seines Besitzes in Beeskow mit Brandenburg in Streit geriet. Wie gewöhnlich wechselten wieder Frieden und Verhandlungen ab, es wurde um Pasewalk, Torgelow [105] und den anderen Orten gekämpft, man verhandelte in Prenzlau [59] oder Freienwalde, man setzte Schiedsrichter ein, doch endliche Frieden wurde erst am 3. Mai 1448 geschlossen. Friedrich gab seinen Anspruch auf Pasewalk auf, gegen die Zusicherung des Anfalls der Stadt nach dem Erlöschen der gesamte männliche Linie des pommerschen Herzogshauses. Zur gleichen Zeit schlossen die pommerschen Fürsten mit dem Markgrafen ein Landfriedensbündnis. Der Erfolg dieses Krieges, in dem die Pommern das wichtige Pasewalk behaupteten, wenn auch sonst die Uckermark fast ganz in brandenburgischen Besitz kam, war allein der hier bewiesenen Einigkeit der verschiedenen Linie des Herzogshauses zu danken. 1)

Eine Belehnung mit ihren Landen durch den römischen König hatten aber die Fürsten, die doch reichsunmittelbar sein wollten, ebenso wenig gesucht wie die meisten ihrer Vorfahren. Kaiser Friedrich III. erklärten am 24. November 1446 ausdrücklich, dass die Herzoge und Wartislaw IX., Barnim VII. und Bogislaw VII. ihre Fürstentümer von ihm noch nicht zum Lehen genommen hätte, wie es gebührlich sei, und bei der zu Konstanz geschehenen Belehnung war das Recht Brandenburgs ausdrücklich vorbehalten geblieben. 5)

Um die Mitte des 15. Jahrhunderts wurde das pommersche Herzogshaus von der immer wieder auftretenden Pest stark ergriffen. 1451 starben Joachim von Stettin und Barnim VIII. von Barth. Während das Wolgaster Gebiet nun in der Hand Wartislaws IX. vereinigt wurde, hatte Joachim seinen unmündigen Sohn, Otto III., hinterlassen. Für ihn übernahm seine Mutter Elisabeth, Tochter des Markgrafen Johann von Brandenburg, die Regierung. Die Vormundschaft über den kleinen Otto III. war Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg, seinem Onkel, übertragen. 3)

Er starb zwischen dem 15. und 19. Dezember 1451 an der Pest und wurde im Kloster Neuenkamp beigesetzt. 4)

Seine Witwe starb 1452 und wurde ebenfalls im Kloster Neuenkamp beigesetzt. 4)

8 Demmin
13 Anklam
20 Stralsund
23 Greifswald
36 Rügenwalde
44 Pasewalk
59 Prenzlau
105 Torgelow

 


1) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
2) König Sigismund war Sohn des Kaiser Karl IV. und der Elisabeth von Pommern.
Er wurde 1410 deutscher König, 1433 deutscher Kaiser. Er wurde am 14. Februar 1368 in Nürnberg geboren und starb am 9. Dezember 1437 Znaim. Er erbte 1378 die Markgrafschaft Brandenburg und wurde 1387 durch seine Heirat mit Maria von Ungarn König von Ungarn. 1415 belehnte er Friedrich von Hohenzollern mit der Mark Brandenburg. Nach seinem Tod wurde der Habsburger Albrecht II., der mit einer Tochter Elisabeth vermählt war, sein Nachfolger.
3) Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997
4) Pomerania; Johannes Bugenhagen; Mitteldeutsche Forschungen 7; Nachdruck 1986
5) Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904
6) Die kaiserlichen Lehnsurkunden für die Herzoge von Pommern; Dr. Otto Heinemann; 1899

 

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