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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Barnim IX.

"Der Spillendreher"

Herzog von Pommern-Stettin

Geboren am : 2. Dezember 1501
Geboren in :  
Gestorben am : 2. November 1573
Gestorben in : Oderburg bei Stettin

 

Barnim der IX. von Gottes Gnaden
Hertzog / zu Stettin, Pomern, der Cassuben und Wenden,
Fürst / zu Rügen und Grave zu Bützkau.
Peter Troschel um 1650; 27,1 x 17,5 cm Kupferstich Sign.: IIBB 22 10)

Barnim IX. wurde als Sohn von acht Kindern des Herzogs Bogislaw X. von Pommern und dessen Gemahlin Anna (Tochter des Königs Kasimir IV. von Polen) am 2. Dezember 1501 geboren. Er hatte noch vier Brüder (Georg I., Barnim, Otto und Kasimir VIII.) und drei Schwestern (Sophia, Anna und Elisabeth).

Verheiratet (2. Februar 1525) war Barnim IX. mit Anna von Braunschweig-Lüneburg (Geboren am 6. Dezember 1502 7), Tochter Heinrichs des Mittleren, Herzog von Braunschweig-Lüneburg und der Margareta von Sachsen-Wettin). 4) Der Ehe entstammten insgesamt sieben Kinder (Maria, Alexandra, Dorothea, Anna, Bogislaw, Sybilla und Elisabeth).

Kinder:

Maria: Sie wurde am 2. Februar 1527 geboren. Heiratete am 16. Juli 1544 Graf Otto IV. von Holstein-Schauenburg-Pinneberg (Sohn des Grafen Jodocus I. von Holstein-Schauenburg-Pinneberg und der Maria von Nassau-Dillenburg). Sie starb 19. Februar 1554. 2)
Alexandra: 1534 geboren, starb sie bereits sehr jung. 2)
Dorothea: Sie wurde am 7. Februar 1528 geboren. Heiratete am 8. Juli 1528 den Grafen Johann von Mansfeld-Hinterort (Sohn des Grafen Albrecht von Mansfeld-Hinterort und der Anna von Honstein). Sie hatten eine Tochter (Anna) und einen Sohn (Albrecht). Sie starb 4. Juni 1558. 2)
Anna: Sie wurde am 5. Februar 1531 geboren. Heiratete am 16. Mai 1557 den Grafen Johann II. von Anhalt-Zerbst (Sohn des Fürsten Johann II. von Anhalt-Zerbst und der Margareta von Brandenburg). Am 25. August 1566 heiratete sie den Burggraf Heinrich VII. von Meißen-Reuss (Sohn des Grafen Heinrich IV. Reuss von Plauen-Gera und Burggraf von Meißen und der Margareta von Salm-Neuburg). Nach dessen Tod heiratete sie am 23. September 1576 den Grafen Justus von Barby (Sohn des Grafen Wolfgang von Barby und der Agnes von Mansfeld). Sie starb 13. Oktober 1592. 2)
Bogislaw: Er wurde zwischen 1531 und 1541 geboren und starb auch in dieser Zeit. 2)
Sibylla: Sie wurde am 25. April 1541 geboren und starb unvermählt am 21. September 1564. 2)
Elisabeth: 1537 geboren, starb sie 1554 sehr jung. 2)

 

Barnim IX. war 1518 9) Student an der Universität Wittenberg gewesen, hatte Luther gehört und die reformatorische Bewegung in den Anfängen miterlebt. 6)

Barnim IX., der sonst als Freund der Weiblichkeit keinen geringen Ruf genoss, wurde auch der ,Spillendreher" genannt; er drechselte und schnitzelte und bastelte, wenn wir Philipp Hainhofer aus Augsburg, glauben wollen, selber eifrig und hat jedenfalls nicht unbedeutende Maler, Bildhauer, Bildschnitzer und manche Vertreter von allerlei Kunsthandwerk beschäftigt. 3)

Als Bogislaw X. starb, waren seit dem Thesenanschlag Luthers schon sechs Jahre vergangen. Der Herzog war davon wenig beeindruckt, obwohl er noch in seinem Todesjahr 1523 auf seiner Reise zum Reichstag in Nürnberg in vielen Städten die große religiöse Bewegung erlebt hatte und einige seiner Begleiter, wie der Stralsunder Bürgermeister Nikolaus Smiterlow, von den Gedanken Luthers ergriffen waren. In seinem eigenen Lande hat Bogislaw X. sich ziemlich neutral gegenüber dem Luthertum verhalten, er hörte sich sogar eine Predigt von Paul vom Rode in Stettin an und fand darin nichts Anstößiges. Gegen die Reformation ist er eingeschritten, wenn er daraus Unruhe oder Unordnung entstehen sah. Die Brüder Georg I. (geb. 1493) und Barnim IX. (geb. 1501), verhielten sich gegenüber der Reformation zunächst ebenfalls abwartend. 6)

Nach dem Tod seines Vaters übernahm er 1523 gemeinsam mit seinem Bruder Georg I. die Regierung. 4) Der Ältere, Georg, war der tüchtigere, er führte im wesentlichen die Regierungsgeschäfte. 6)
Unter ihrer Staatsführung verfiel der straffe innere Staatsaufbau mehr und mehr, so dass zu Beginn der 1520er Jahre erneut Straßenräubereien, Plünderungen und ärgeres immer häufiger auftraten.

Die beiden Herzöge mußten in den ersten Jahren ihrer Regierung häufig außerhalb ihres Landes weilen. Zunächst war es wieder die Anerkennung ihrer Reichsstandschaft 5), um die sie besorgt sein mussten. Auf dem Nürnberger Reichstag legte der pommersche Gesandte Anton von Natzmer eine Klageschrift von 389 Blatt vor. Darin beschwerten sich die Pommern, dass der Kurfürst von Brandenburg sie hindere, ein Lehen des Reichs zu sein. Darauf protestierte am 15. April 1524 Hochmeister Albrecht von Preußen gegen die Einräumung einer Session für Pommern.
Die pommerschen Herzöge suchten deswegen wieder Anlehnung an Polen. Gleich 1524 reisten Georg und Barnim nach Danzig, wo sie König Sigismund von Polen trafen. Hier schlossen sie im März 1524 zusammen mit Heinrich von Mecklenburg ein Bündnis mit Polen, das sich gegen den Hochmeister von Preußen und gegen Kurfürst Joachim von Brandenburg richtete. 6)
Auch konnte Barnim IX., der sich der Schutzherrschaft des dänischen Königs versicherte 4), gemeinsam mit seinem Bruder den Streit für das pommersche Herzogshaus entscheiden. Im Vertrag zu Grimnitz 1529, den Herzog Georg I. ausgehandelt hatte, verzichtete Brandenburg auf die Lehnshoheit. Pommern wurde Reichslehen.

Doch auch im eigenen Land gab es genug Probleme. Wegen Willkürherrschaft des Rates der Stadt Greifswald [23], die Unruhen in der Bürgerschaft hervorrief, befahlen 1525 die Herzöge Georg I. und Barnim IX. die Bildung eines Zwölf-Männer-Kollegiums aus der Bürgerschaft, um Anliegen der Bürger beim Rat zu vertreten; es wurde 1534 bereits wieder aufgehoben. 1)

Als der polnischen König 1526 ein Strafgericht gegen Danzig hielt, beteiligte auch Georg I. sich daran und erhielt neben finanziellen Vorteilen die Anerkennung Lauenburgs [31] und Bütows [30] vom polnischen Herrscher.

Die Herzöge Georg I. und Barnim XI. verliehen 1528 Jost Klopfer zu Hohenkrug (Kreis Stettin) [75] das Privileg an der Plöne Papier herzustellen. Die älteste Papiermühle Pommerns hatte bis 1926 bestand und wurde dann vom Feldmühle-Konzern übernommen. 1)

Nicht nur Herzog Georg I. hielt sich in diesen Jahren oft im Ausland auf, auch sein Bruder Barnim IX. mußte außer Landes gehen. 1527 war er in Kopenhagen und verständigte sich mit König Friedrich I. von Dänemark, dem Gemahl seiner Schwester Sophie. Es handelte sich um den Krieg, den die Hanse seit 1522 gegen Dänemark führte, weil die Dänen mehr und mehr den holländischen Handel bevorzugten. Die Hanse unterstützte Gustav Wasa, der Schweden von Dänemark getrennt hatte, mit Söldnern und Geld und blockierte mit ihren Schiffen den Nachschub für die dänischen Truppen. An diesen Unternehmungen war auch Stralsund [20] beteiligt. Die hohen Kosten für den Krieg waren mit ein Grund für den Aufruhr in der Stadt. Barnim versuchte in Kopenhagen eine Verständigung zu schaffen. 6)

Noch vor dem Ableben ihres Vaters, Bogislaws X., waren erste Spuren der Reformation in Pommern zu finden. Im Kloster Belbuck begann Johannes Bugenhagen die Lehre Luthers zu verbreiten. Innenpolitisch kam es zwischen Georg I. und Barnim IX. wegen der Religionsfrage zu einem Bruch. Georg I. wehrte sich, der hohen Kosten wegen, einer Teilung des Landes zuzustimmen. 4)

Schließlich kam man am 26. August 1529 durch Vermittlung der Herzöge Erich und Heinrich von Braunschweig, die beide mit dem brandenburgischen Kurfürsten in der Ablehnung der religiösen Neuerungen übereinstimmten, zum Abschluss des Vertrags von Grimnitz. Darin erkannte Joachim I. von Brandenburg die Reichsstandschaft 5) Pommerns an (Brandenburg verzichtet auf die Lehnshoheit über Pommern), und die pommerschen Herzöge bestätigten die Erbfolge Brandenburgs im Fall des Aussterbens des Greifenhauses. 4)

Barnim IX. erlebte noch die Genugtuung, dass er und sein Bruder Georg auf dem Reichstag von Augsburg am 26. Juli 1530 von Kaiser Karl V. ihr Herzogtum als Reichslehen empfangen konnten. 6)

In dieser Zeit entstand abermals eine Schwächung des Fürstentums Pommern durch eine erneute Landesteilung. Es war Barnim IX., der immer wieder darauf drang, einen selbständigen Gebietsteil zu erhalten, während Georg I. sich aus Gründen der Staatsräson dagegen wehrte. Noch zu seinen Lebzeiten, Ende März 1530, verhandelte man in Stettin. Es hatte sich dazu ein Plenum aus den Vornehmsten des Landes gebildet, das aus zwölf Schiedsmännern, die von Georg und Barnim gemeinsam ernannt wurden, und aus je sechs Vertretern der beiden Herzöge, die jeder der beiden Brüder allein auswählte, bestand. 6)

Nach dem Tod Georgs I. forderte Barnim IX. von dem jungen Philipp I. erst recht eine Teilung. Die endgültigen Verhandlungen darüber fanden seit dem 29. September 1532 in Wolgast statt, die mit zwei Urkunden vom 21. Oktober beendet wurden.
Damit teilte man das Land auf acht Jahre in Pommern-Wolgast, das Philipp erhielt, und Pommern-Stettin, in dem Barnim herrschte, auf. Die Grenze bildeten Swine und Randow. Mit dieser Nord-Süd-Linie war erstmalig die Trennung von Vor- und Hinterpommern festgelegt. 6)

Durch Barnim IX., der zwar die Reformation im eigenen Lande unterstützte, fielen die kirchlichen Güter in herzoglichen Besitz, er hatte dennoch keine Ambitionen, die mit ihm verbündeten protestantischen Fürsten in ihrem Kampf gegen den Kaiser zu unterstützen. Barnim IX., dessen Glaubwürdigkeit sehr gelitten hatte, zog sich daraufhin in eine undurchsichtige Neutralitätspolitik zurück.

Die Städte Stettin [1], Stargard [27], Pyritz [5], Gartz [42], Gollnow [40] und Greifenhagen [35] schlossen sich 1532 gegen die herzogliche Regierung zusammen wegen des merklichen Abbruchs ihrer zeitlichen Nahrung. 1)

Mehrere Mitglieder der Familien Putkamer und Manteuffel verunsicherten das Grenzgebiet zu Polen und Brandenburg. Sie machten gemeinsame Sache mit den Goltzen auf neumärkischem Gebiet. So überfielen sie das Kloster Paradies im Kreis Meseritz, plünderten es aus und erpressten Lösegeld für die gefangenen Geistlichen. Das gewaltsame Treiben zog sich noch lange hin, erst Barnim IX. konnte die schlimmsten Auswüchse beseitigen. Er eroberte am 24. Juni 1531 die Raubnester der Manteuffels in Poppelow und Klein-Poppelow und zerstörte sie, aber einige der Manteuffels und ihrer Helfershelfer konnten in die Neumark entweichen. Deshalb belegten 1532 Barnim IX. und König Sigismund von Polen die Manteuffels und die Goltzen mit der Acht, und es gelang, Michael und David von Manteuffel zu fangen. Ersterer wurde in Stettin [1] hingerichtet, im Jahr darauf wurde die Todesstrafe über Martin von Putkamer, Valentin Schumann und Christoph von Horn verhängt. 6)

In den Hansestädten herrschte eine starke evangelische Bewegung. Entscheidend war, dass 1531 auch in Lübeck durch den Bürgermeister von Lübeck die Reformation Eingang fand, und dass darauf eine weit reichende Außenpolitik verfolgt wurde. Um den hansischen Einfluss in Dänemark wieder zu stärken, griff er in die Thronfolgekämpfe dort ein, und einige wendische Städte der Hanse, voran Stralsund [20], schlossen sich ihm an.

Um den hansischen Einfluss in Dänemark wieder zu stärken, griff er in die Thronfolgekämpfe dort ein, und einige wendische Städte der Hanse, voran Stralsund, schlossen sich ihm an.
Die pommerschen Herzöge traten für Christian III., den Stiefsohn ihrer Schwester Sophie, ein. Damit waren die pommerschen Hansestädte in einen Kriegszustand mit ihrem Herzog geraten. Da bis November 1534 der Kampf für die Städte günstig verlief, erlangten sie gegenüber dem Landesherrn ein gefährliches Übergewicht. Die Herzöge sahen sich daher gezwungen, sich mit ihnen zu verständigen, wenn sie die Regierungsmacht nicht ganz verlieren wollten. 6)

Der Anstoß zur Regelung der kirchlichen Fragen ging von Barnim IX von Pommern-Stettin aus. In einem Schreiben vom 27. Juli 1534 lud er seinen Neffen Philipp I. von Pommern-Wolgast ein, auf einer Zusammenkunft in Cammin [3] die religiösen Verhältnisse zu beraten. Am 24. August trafen die beiden Herzöge zusammen und einigten sich schnell, im 6. Dezember einen Landtag nach Treptow/Rega [45] einzuberufen, auf dem alles entschieden werden sollte. 6)
Auf einem weiteren Landtag zu Treptow an der Rega [45], im selben Jahr, zu dem auch Johannes Bugenhagen aus Wittenberg geladen wurde, verabschiedete man nicht ohne Widerstände die Kirchenordnung Bugenhagens, die in ihrer überarbeiteten Fassung 1535 die erste gesetzliche Grundlage für die evangelische Kirche in Pommern bildete. 4)
Eingeladen wurde auch der Bischof von Cammin, Erasmus von Manteuffel, in der Hoffnung, dass er als nunmehr evangelischer Bischof die Leitung der pommerschen Kirche übernehmen würde. Vor allem sollte der Bischof auf seine Stellung als Territorialherr verzichten und dem herzoglichen Patronat unterstellt sein. Seine Wahl durch das Domkapitel sollte nur mit Wissen und Genehmigung der Herzöge geschehen dürfen. Diese Ansichten und Ansprüche fanden vielfachen Widerspruch. Bischof Erasmus von Manteuffel, der sich Bedenkzeit ausgebeten hatte, konnte sich schließlich doch nicht auf die gestellten Bedingungen einlassen. Ferner wollte der Adel nicht zugeben, dass die Herzöge allein über das Kirchengut verfügen wollten. Der Streit darüber veranlasste seine Vertreter, den Landtag frühzeitig zu verlassen. Trotz dieser Widerstände aber konnte dank der unbeugsamen Haltung der Herzöge die Einführung der Reformation beschlossen werden.

Gegen diese Maßnahmen verwahrte sich König Ferdinand I., der seit 1531 neben Karl V. in Deutschland regierte, in einem Schreiben vom 8. April 1535 und in einem Schreiben des Reichskammergerichts vom 8. Mai 1535 wurde im Namen Karls V. gefordert, die Reformation in Pommern mit allen ihren Folgen, besonders der Einziehung der Klöster, rückgängig zu machen. Auch hatte der Abt des Mutterklosters der Zisterzienserabtei Neuenkamp beim Reichskammergericht wegen der Säkularisierung des Klosters Klage erhoben. Den Herzögen drohte also ein Eingreifen der Reichsgewalt. Um sich dagegen zu schützen, traten sie dem Schmalkaldischen Bund bei. 6)

Caspar Teiß wurde von Barnim IX. nach Stettin [1] berufen. Er hat vielleicht die Pläne für den Umbau der Karthause Gottesgnade in Grabow bei Stettin zu einem Schloß entworfen. Hauptsächlich aber baute Barnim IX. den Ostflügel des Schlosses in Stettin 1538 aus. Auch in Rügenwalde [36] ließen die Herzöge 1538 einen Turm und den Fürstenbau an der dortigen Burg errichten. Schließlich ließ Barnim IX. um 1550 noch ein Schloß in Belgard [6] bauen. 6)

Zu gleicher Zeit erbaute Philipp I. in Wolgast [4] ein Schloß und etwas später um 1546 ein zweigeschossiges Jagdschloß in Ückermünde [15]. Später, 1556, entstand das stattliche Schloß in Loitz [9]. 6)

Etwa zu derselben Zeit wie die Reformation, kam eine andere Entwicklung zum Durchbruch. Sie hatte für die Zukunft Pommerns eine vergleichbare Bedeutung und Schwere. Nach den Katastrophen des 15. Jahrhunderts stiegen gegen Ende desselben und zu Anfang des folgenden Jahrhunderts die Bevölkerungszahl und auch die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse wieder langsam an. Dieser Umstand und die zahlreichen wüsten Flächen waren Anreiz zur Ausweitung der Eigenwirtschaft des zum Teil verarmten Adels. Die Grundherrschaft vor allem des Adels, aber auch der Geistlichkeit und der Städte, wurde systematisch ausgeweitet und fortgebildet. Das Gros der bis dahin freien Bauern wurde vom dem Beginn des 16. Jahrhunderts an immer stärker schollen- und dienstpflichtig; aus Bauernland wurde Gutsland, der Gutsherr war Gerichtsherr und Inhaber der örtlichen Polizeigewalt. 1559 leitete eine Visitation in Pommern-Stettin das "Bauernlegen" ein, das durch die "Bauern- und Schäferordnung" Herzog Philipps II. von 1616 geregelt und legitimiert wurde; der Herzog hatte sich den Interessen und dem Druck des pommerschen Adels beugen müssen. Das Besitzrecht der Bauern wurde verschlechtert und schließlich nur noch ein Nutzungsrecht; Bauern konnten von ihren Stellen vertrieben werden. Pommern wurde durch diese Entwicklung vom frühen 16. Jahrhundert an vom typischen Bauernland zu einem Territorium mit einer dünnen Schicht von Großgrundbesitzern mit einer sehr großen Zahl von Abhängigen. 7)

So konnten die pommerschen Herzöge Barnim IX. und Philipp I. in Ruhe die vorläufige Teilung ihrer Länder von 1532, die für acht Jahre vorgesehen war, im Stettiner [1] Vertrag vom 8. Februar 1541 für endgültig erklären. Dabei wurden einige Änderungen gegenüber der Absprache von 1532 vorgenommen. Die Haupttrennungslinie verlief jetzt an Oder und Swine, statt an Randow und Swine. Dazu kamen einige neue Bestimmungen, die durch die Entwicklung der Reformation nötig geworden waren. Die Komturei Wildenbruch, rechts der Oder gelegen, wurde Pommern-Wolgast unterstellt. Die Besitzungen der Stettiner Stifter und Klöster, soweit sie auf dem linken Oderufer lagen, zahlten den Landschoß an Pommern-Wolgast, unterstanden aber sonst der Oberhoheit von Pommern-Stettin. Das Stift Cammin, das in dem Vertrag von 1532 überhaupt nicht erwähnt worden war, wollte keiner der Herzöge dem andern überlassen. Dieses große Gebiet in Hinterpommern wollten sie gemeinsam regieren. 6)

In Stettin [1] gründete Barnim IX. auf Drängen von Bischof Suawe und Superintendent Paul vom Rode 1543 ein Pädagogium aus den Einkünften des Marienstifts und des Ottenstifts. Sein erster Rektor wurde Anton Walter aus Greifswald. Sicher haben hier die Fürstenschulen in Pforta, Grimma und Meißen als Vorbild gedient. Damit entstand in Stettin statt der Universität ein Mittelding zwischen Hochschule und Lateinschule. 6)

Geregelt wurden die rügenschen Verhältnisse mit Dänemark im Vertrag von Kiel am 4. September 1543. Darin gaben die Herzöge die Stiftsgüter des Bistums Roskilde (Ralswiek u.a.) wieder heraus, konnten aber gewisse Abgaben davon erheben. 6)

Im Bistum Cammin wurde die Reformation von Erasmus von Manteuffel nicht anerkannt. Er und sein Land blieben katholisch und pochten auf die Reichsunmittelbarkeit. Das änderte sich erst, als Erasmus im Januar 1544 starb und der Kanzler Barnims IX. Bartholomäus Swawe zum Bischof ernannt wurde. Er schloss am 12. Oktober 1545 mit den Herzögen den Vertrag von Köslin [33], in dem er auf die Reichsunmittelbarkeit verzichtete. 6)

Nach dem Vertrag von Crepy zwischen Kaiser Karl V. und Gegenkaiser Franz I. im September 1544 besserte sich die Lage des Kaisers. Er war jetzt entschlossen, gegen den Schmalkaldischen Bund vorzugehen. Die Mitglieder des Bundes waren uneins und zaghaft. Pommern schickte ein nur sehr kleines Kontingent an Hilfstruppen. Daher gelang es Karl IV., am 24. April 1547 Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen bei Mühlberg 1547 an der Elbe zu schlagen und gefangen zu nehmen. Philipp von Hessen, der vor dem Kaiser in Halle am 19. Juni Abbitte tun wollte, wurde ebenfalls festgenommen. 6)

Die pommerschen Herzöge anerkennen 1546 die Lande Lauenburg [31] und Bütow [30] als freies Lehen der polnischen Krone, die nach einem eventuellen Aussterben des Greifenhauses an Polen zurückfallen sollen.

Die Johanniterkomturei Wildenbruch war zwar seit 1547 Lehnsträger der Herzöge, einen unmittelbaren Einfluss aber hatten sie in diesem Gebiet nicht. Doch hatten sie das Recht, einen Evangelischen als Komtur einzusetzen und auf diese Weise die Reformation zu fördern. Dagegen war die Johanniterkomturei Zachan 1545 an Wolf von Borcke verkauft worden, der seine Rechte erst 1551 an die Herzöge abtrat. 6)

Die Herzöge von Pommern mussten das kaiserliche Strafgericht treffen würde. Sie waren eifrig bemüht, die Verzeihung des Kaisers für ihre Teilnahme am Schmalkaldischen Bund zu erlangen. Zum Reichstag von Augsburg im September 1547 schickten sie eine Gesandtschaft unter Führung des Kanzlers Jakob von Zitzewitz. Sie hatte jedoch keinen Erfolg, obwohl sie dem kaiserlichen Rat Dr. Marquard Geschenke gab. Die Pommern hatten am kaiserlichen Hof manche Widersacher, darunter Johann von Küstrin. Dieser bemühte sich, vom Kaiser mit der Reichsexekution gegen Pommern beauftragt zu werden, um damit den alten brandenburgischen Anspruch auf Pommern wirksam werden zu lassen. Letztlich hatte er allerdings damit keinen Erfolg, weil sein Bruder, Kurfürst Joachim II., davon nichts wissen wollte.
Nachdem das Augsburger Interim, das mehr der katholischen als der evangelischen Seite gerecht wurde, Reichsgesetz geworden war, reiste Karl V. in die Niederlande. Auch dorthin folgte ihm ein pommerscher Rat, und in Brüssel kam es endlich zu einem Sühnevertrag. 6)

Das kaiserliche Schreiben vom 9. Mai 1549 stellte für die Begnadigung einige Bedingungen. Die Herzöge mussten 90.000 Gulden zahlen, sie durften kein Bündnis gegen Kaiser und Reich eingehen, sie sollten das Augsburger Interim anerkennen und sich den Entscheidungen des Reichskammergerichts unterwerfen. Doch der Kaiser war wieder weit außerhalb des Reichs. Das Interim wurde deshalb in Norddeutschland wenig beachtet, und auch in Pommern fand es keine Berücksichtigung. 6)

Auf polnischer Seite im Lande Draheim wurden neue Siedlungen angelegt. Vor 1565 entstanden im westlichen Grenzstreifen außerhalb des Kreises Neustettin die Dörfer Flacksee, Klaushagen, Lubow, Rackow und Schwarzsee.
Der Grenzgürtel zu Polen wurde durch die zunehmende Besiedlung auf beiden Seiten immer schmäler und es kam zu dauernden Streitigkeiten. Die Grenze in dieser früher unbewohnten Gegend war immer unsicher gewesen, Übergriffe von der einen oder anderen Seite waren öfter vorgekommen. Das waren aber Grenzverletzungen bei Jagdveranstaltungen oder durch Imker und Köhler gewesen. Barnim XI. und Sigismund August von Polen hatten deshalb schon 1549 eine Grenzkommission eingesetzt, die die strittigen Gebiete von Draheim bis Lauenburg [31] bereisen sollte. Aber wie sollte man die Grenze in dieser leeren Wildnis festlegen? Dörfer zur Orientierung gab es nicht, und die Flüsse mit ihren Sümpfen und Seen reichten für eine genaue Demarkation nicht aus. Seitdem das Land nun dichter besiedelt war, verschärften sich die Streitigkeiten. Zwar wurde im Mai 1564 noch einmal eine Grenzbesprechung in Deutsch Krone abgehalten, zu festen Abmachungen aber kam es nur zwischen Barnim IX. und Johann von Küstrin. Zwischen Pommern und Polen blieben die Verhältnisse unklar, obwohl sich beide Seiten bemühten, Ruhe zu schaffen. Die örtlichen Mächte waren zu sehr auf sich selbst gestellt, Befehle von oben drangen zu ihnen nicht durch. 6)

Barnim IX. ließ um 1550 noch ein Schloß in Belgard [6] bauen.

Es war Tradition in Pommern, bei Polen Schutz gegen seine südlichen und westlichen Nachbarn zu suchen. Pommern hatte sich zwar durch die Reformation vom katholischen Polen innerlich stark entfernt, aber Barnim IX. hielt es doch für wichtig, sich nach dem Tode von König Sigismund bei dessen Nachfolger Sigismund August in Erinnerung zu bringen. Im gleichen Monat, in dem der Passauer Vertrag geschlossen wurde, weilte Barnim in Danzig und erneuerte am 13. August 1552 das Schutz- und Trutzbündnis, das sein Vater mit Polen geschlossen hatte. Es richtete sich ausdrücklich gegen das Herzogtum Preußen und das Kurfürstentum Brandenburg. 6)

1554 wurde Ratzebuhr [99] (Krs. Neustettin) auf Weisung Herzog Barnims XI. als herzogliches Amtsdorf angelegt. 1)

Am 19. Februar 1554 starb seine Tochter Maria.

Die religiösen und kirchlichen Streitigkeiten kamen zu einem gewissen Abschluss auf dem Reichstag zu Augsburg mit dem Religionsfrieden vom 25. September 1555. Die Reichsstände konnten ihre Religion frei wählen, ihre Untertanen hatten sich danach zu richten. 6)

Am 4. Juni 1558 starb seine Tochter Dorothea.

Alexander Wegener, Hofgoldschmied des Pommernherzogs Barnim IX., schuf 1558 (offenbar für die Kapelle der Oderburg) einen prunkvollen Abendmahlskelch, den so genannten "Barnimskelch". Der silbervergoldete, mit zahlreichen bunten Edelsteinen besetzte Kelch zählt zu den schönsten protestantischen Kirchengeräten des 16. Jahrhunderts.

Da die Unterbringung der zahlreichen Söhne und Töchter des evangelisch gewordenen Adels in Klöstern und anderen geistlichen Stellen nicht mehr möglich war, erforderte ihre materielle Ausstattung eine immer größere Gutswirtschaft. Da die wüsten Stellen dazu nicht ausreichten, wandelte man Bauernhöfe in Gutsbetriebe um, indem man die Bauern "legte", d.h. sie von ihren Höfen verjagte. Die Herzöge gingen dabei mit schlechtem Beispiel voran. In den Ämtern Rügenwalde [36], Stolp [32] und Lauenburg [31] wurden seit 1559 zahlreiche Bauern gelegt und Ackerhöfe eingerichtet. Das gleiche geschah in Vorpommern. Auf Rügen wurden seit 1570 sechs neue Ackerwerke von den herzoglichen Amtleuten eingerichtet. Dem entsprechend hatte der Adel in Hinterpommern in den fruchtbaren Gebieten an der Küste zahlreiche Bauernhöfe eingezogen. Die Städte machten es in ihren Kämmereidörfern nicht besser. Stralsund [20] richtete 1563 das erste Ackerwerk ein. In gleicher Weise gingen die reichen Stralsunder Bürger auf ihrem privaten Landbesitz vor. Es war für alle eine zwingende wirtschaftliche Entwicklungstendenz. Eine Ausnahme machten nur die Bauern des Dornkapitels Cammin. Hier blieben die bäuerliche Besitzverhältnisse unverändert bestehen. Die Höfe wurden nicht verkleinert und die Dienste nicht erhöht. 6)

Die herzogliche Regierung nur schwach vertreten durch den wenig energischen Barnim XI. von Pommern-Stettin als die Streitigkeiten im Nordosten Europas ausbrachen. Ausgelöst wurden sie durch den Verfall des livländischen Ordensstaats. Um die Beute stritten sich Polen-Litauen, Dänemark und Schweden. Dazu trat das unter Iwan IV. erstarkte Russland. In der livländischen Frage wurden die pommerschen Fürsten 1559 vom Kaiser zusammen mit Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel und Bischof Bernhard von Münster zu Kommissaren für eine Einigung bestimmt. Sie hatten also die Aufgabe, verhandelnd einzugreifen. 6)

Aber im Verlauf des Kriegs 1563-1570 (Siebenjähriger Krieg) zeigte sich die ganze Ohnmacht Pommerns. Die ständige Geldnot und eine kaum vorhandene Kriegsmacht zwangen Pommern zu dem Versuch, strikte Neutralität zu wahren. Dabei wurde es zum Spielball der auswärtigen Mächte. 6)

Seit 1562 drängten sich die fremden Gesandten in Stettin [1]. Polnische Gesandte forderten im November 1562 und April 1563 in Stettin [1], dass den Truppen, die Schweden im Reich angeworben hatte, der Durchzug durch Pommern nach Osten verboten werde und dass keine Lieferung von Lebensmitteln und Kriegsmaterial an Schweden erfolgen dürfe. Die gleichen Forderungen stellten im Mai 1563 dänische Gesandte in Wolgast [4]. 6)

An das ohnmächtige Pommern stellte auch Schweden seine Forderungen im April 1563. Sie waren noch weitergehend als die von Polen und Dänemark. Pommern dürfe den Feinden Schwedens keinerlei Hilfe gewähren. Zudem forderte es einen ungehinderten Warenverkehr zwischen Pommern und Schweden, den Schutz schwedischer Schiffe in pommerschen Häfen und die Erlaubnis für den schwedischen Abgesandten Lazarus Möller, ein Lager in Eldena [69] anzulegen und dort Soldaten anzuwerben.

Magdeburger Stadtrecht wurde Werben (Krs. Pyritz) 1564 von Herzog Barnim XI. bestätigt. 1)

Am 21. September 1564 starb seine Tochter Sibylla. 2)

Die Kommissare versuchten zwischendurch immer wieder Friedensverhandlungen in Gang zu bringen, doch waren sie immer Erfolglos geblieben. Nun versuchte Pommern allein, Verhandlungen anzuknüpfen. Noch im Herbst 1564 schickte Barnim IX. Adrian Jaczkow und Georg Tesmar nach Petrikau, und aus Wolgast [4] reisten Dr. Jakob Schulz und der Landvogt von Rügen, Georg von Platen, nach Stockholm. Sie sollten noch einmal über den Ort der künftigen Friedensgespräche verhandeln, fanden aber wiederum kein Gehör.

Herzog Barnim IX. nötigte 1565 die Besitzer von Vangerow, ihm Jastrow (Krs. Deutsch Krone) abzutreten. 1)

Als Johann Friedrich 1566 in Wien weilte, musste er dem Kaiser gestehen, dass Pommern gegen die schwedische Macht seine lange Küste nicht schützen könne. Die Neutralität wurde von Kriegsführenden Parteien immer wieder verletzt.

Herzog Barnim XI. verlieh 1567 dem "Städtchen" Jacobshagen (Krs. Saatzig) zwei Jahrmärkte. 1)

Noch immer wollte keine der feindlichen Mächte nachgeben. Auf Initiative des Kaisers kamen im April 1567 in Stralsund [20] wieder Vertreter von Schweden, Dänemark, Pommern und vom Kaiser zusammen, um über Friedensbedingungen zu verhandeln. Auch diesmal scheiterte jede Verständigung am Widerspruch des schwedischen Gesandten Paul Sasse.
Der Handelskrieg an den pommerschen Küsten verschärfte sich noch und verletzte die Neutralität Pommerns ständig. Selbst die Polen erkannten, dass sie ohne Einfluss auf See im Nachteil waren. Sie ließen sich daher von den Loitz in Danzig eine Flotte von Freibeuterschiffen zum Kaperkrieg aufstellen , die größtenteils mit pommerschen Seeleuten bemannt war. Am 27. August 1568 fuhren zehn dieser Schiffe in den Hafen von Rügenwalde [36], um Proviant aufzunehmen. Dort trafen sie drei schwedische und zwei schottische Schiffe, die sie kaperten. Die Beschwerden Barnims IX. in Danzig und Warschau über diese Missachtung der pommerschen Neutralität hatten wenig Erfolg.
Einen Wandel brachte erst der Umsturz in Schweden. Im September 1568 wurde Erich XIV. abgesetzt. Ihm folgte Johann III., der Schwager des polnischen Königs Sigismund August. Damit verschoben sich die Fronten, und es kam im Dezember 1570 zu Friedensverhandlungen im Saal des Rathauses zu Stettin. Dort wurden drei einzelne Verträge geschlossen zwischen Schweden und Dänemark, Schweden und Lübeck sowie zwischen dem Kaiser und Schweden. 6)

Am 6. November 1568 starb seine Gemahlin Anna. 2)

Nach dem Tode seiner Gemahlin übergab er 1569 die Regierungsgeschäfte an seine Großneffen Johann Friedrich und Ernst Ludwig. 4)

Barnim IX. starb am 2. November 1573 in der Oderburg bei Stettin. Seine Beisetzung fand in der Marienkirche zu Stettin [1] statt. 4)

1 Stettin
3 Cammin
4 Wolgast
6 Belgard
20 Stralsund
30 Bütow
31 Lauenburg
32 Stolp
33 Köslin
36 Rügenwalde
45 Treptow a. d. Rega
69 Eldena
75 Hohenkrug

 


1) Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz
2) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
3) Greifswalder Universitätsreden; 48; Aus der Geschichte des pommerschen Herzogshauses von Adolf Hofmeister; 1938
4) Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996
5) Reichsstände waren im Deutschen Reich bis 1806 die unmittelbaren Glieder des Reiches, die in einem der drei Kollegien des Reichsrates Sitz und Stimme hatten (Reichsstandschaft). Die Reichsstände mussten an den Reichstagen teilnehmen, Truppenkontingente stellen und die vom Reichstag bewilligten Reichssteuern aufbringen.
6) Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997
7) Aus dem Internet
8) Geschichte Pommerns; Dr. Ludwig Biewer 1997
9) Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904
10) Die Münzen der pommerschen Herzöge; Johannes Hildisch 1980

 

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