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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Georg I.

Herzog von Pommern

Geboren am : 11. April 1493
Geboren in :  
Gestorben am : 9. oder 10. Mai 1531 2)
Gestorben in : Stettin [1] 3)

 

GEORGIUS I., D, G, DUX/STETINI POMERANIAE /
et NASCITUR AO. 1493, / MORITUR AO. 1531, /AETATIS, 38.  8)

Georg I. wurde als ältester Sohn von acht Kindern des Herzogs Bogislaw X. von Pommern und seiner Gemahlin Anna, der Tochter des Königs Kasimir IV. von Polen, am 11. April 1493 geboren. Er hatte noch vier Brüder (Barnim, Barnim IX., Otto und Kasimir VIII.) und drei Schwestern (Sophia, Anna und Elisabeth).

Seiner ersten Ehe (1513) mit Amalia (Geboren 25.7.1490, Tochter des Pfalzgrafen und Kurfürsten Philipp von der Pfalz und der Margarata von Bayern) entstammten drei Kinder 3) (Bogislaw, Phillip I. und Margarata).

Seiner zweiten Ehe (geschlossen am 23. Januar 1530) mit Margareta (Tochter des Kurfürsten Joachim von Brandenburg und der Elisabeth von Dänemark) entstammte eine Tochter 3) (Georgia).

Kinder:

Bogislaw: Er wurde am 29. März 1514 geboren, verstarb jedoch schon früh. 2)
Phillip I.  
Margareta: Sie wurde im Mai 1518 geboren; heiratete am 9. Oktober 1547 Herzog Ernst III. von Braunschweig-Grubenhagen (Sohn des Herzogs Philipp I. von Braunschweig-Grubenhagen und der Katharina von Mansfeld). Sie hatten eine Tochter (Elisabeth, geb. 20. März 1550). 7) Sie starb am 24. Juni 1569. 2)
Georgia: Sie wurde am 28. November 1531 geboren und war mit Stanislaus Latalski Graf von Labischin, Stardost von Inowrazlaw und Schlochau verheiratet (geschlossen am 24. Oktober 1563). 2) Sie starb 1574.

 

Als Bogislaw X. starb, waren seit dem Thesenanschlag Luthers schon sechs Jahre vergangen. Der Herzog war davon wenig beeindruckt, obwohl er noch in seinem Todesjahr 1523 auf seiner Reise zum Reichstag in Nürnberg in vielen Städten die große religiöse Bewegung erlebt hatte und einige seiner Begleiter, wie der Stralsunder Bürgermeister Nikolaus Smiterlow, von den Gedanken Luthers ergriffen waren. In seinem eigenen Lande hat Bogislaw X. sich ziemlich neutral gegenüber dem Luthertum verhalten, er hörte sich sogar eine Predigt von Paul vom Rode in Stettin an und fand darin nichts Anstößiges. Gegen die Reformation ist er eingeschritten, wenn er daraus Unruhe oder Unordnung entstehen sah.
Die Brüder Georg I. (geb. 1493) und Barnim IX. (geb. 1501), verhielten sich gegenüber der Reformation zunächst ebenfalls abwartend. Sie regierten beide gemeinsam. 6)

Unter ihrer Staatsführung verfiel der straffe innere Staatsaufbau mehr und mehr, so dass zu Beginn der 1520er Jahre erneut Straßenräubereien, Plünderungen und ärgeres immer häufiger auftraten. 5)

Nach dem Tod seines Vaters, Bogislaw X., übernahm Georg 1523 gemeinsam mit seinem Bruder Barnim IX. die Regierung. 3) Er hatte eine 3jährige katholisch geprägte Erziehung am Hofe seines Oheims Georg von Sachsen, im Gegensatz zu seinem reformerisch geprägten Bruder.
Der ältere Georg war der tüchtigere, er führte im wesentlichen die Regierungsgeschäfte. 6)

Die beiden Herzöge mussten in den ersten Jahren ihrer Regierung häufig außerhalb ihres Landes weilen. Zunächst war es wieder die Anerkennung ihrer Reichsstandschaft 4), um die sie besorgt sein mussten.
Auf dem Nürnberger Reichstag legte der pommersche Gesandte Anton von Natzmer eine Klageschrift von 389 Blatt vor. Darin beschwerten sich die Pommern, dass der Kurfürst von Brandenburg sie hindere, ein Lehen des Reichs zu sein. Darauf protestierte am 15. April 1524 Hochmeister Albrecht von Preußen gegen die Einräumung einer Session für Pommern.
Die pommerschen Herzöge suchten deswegen wieder Anlehnung an Polen. Gleich 1524 reisten Georg und Barnim nach Danzig, wo sie König Sigismund von Polen trafen. Hier schlossen sie im März 1524 zusammen mit Heinrich von Mecklenburg ein Bündnis mit Polen, das sich gegen den Hochmeister von Preußen und gegen Kurfürst Joachim von Brandenburg richtete. 3)

Doch auch im eigenen Land gab es genug Probleme. Wegen Willkürherrschaft des Rates der Stadt Greifswald [23], die Unruhen in der Bürgerschaft hervorrief, befahlen 1525 die Herzöge Georg I. und Barnim IX. die Bildung eines Zwölf-Männer-Kollegiums aus der Bürgerschaft, um Anliegen der Bürger beim Rat zu vertreten; es wurde 1534 bereits wieder aufgehoben. 1)

Seine erste Frau Amalie starb am 6. Januar 1525.

Am 16. April 1526 war Georg I. wieder in Danzig beim König von Polen, um auf Grund des Vertrags von 1524 Unterstützung gegen Brandenburg zu suchen. Dort aber hatte man jetzt weniger Verständnis für die pommerschen Nöte. Nachdem der Deutsche Orden aufgelöst, Ostpreußen in ein weltliches Herzogtum umgewandelt worden war, und Herzog Albrecht dem König von Polen den Lehnseid geleistet hatte, war von dieser Seite nichts zu fürchten, und eine pommersche Hilfe als Gegenleistung für eine polnische Hilfe gegen Brandenburg nicht nötig.
Dagegen war durch den Sieg Kaiser Karls V. über Franz I. von Frankreich in der Schlacht bei Pavia am 24. Februar 1525 die habsburgische Macht im Reich stark gewachsen, und König Sigismund wollte sich einem habsburgisch-hohenzollernschen Druck nicht aussetzen.
So konnte Georg I. für sein Bündnis mit Polen nur die Belehnung mit Lauenburg [31] und Bütow [30] am 3. Mai 1526 ohne weitere Verpflichtungen zur Heeresfolge erreichen.
Damit wurde der Pfandcharakter des Besitzes von 1467 in ein echtes Lehnsverhältnis nach damaliger rechtlicher Auffassung umgewandelt. Als Pfand hatten Lauenburg und Bütow noch einmal 1490 bei der Heirat Bogislaws X. mit Anna von Polen für die Sicherung der zugesagten Mitgift von 14.000 Gulden und erhielten für den Rest von 18.000 Gulden eine Schuldverschreibung. 6)

Am 8. Mai 1526 verließ Georg I. Danzig. Ende Juni war er schon wieder auf dem Reichstag in Speyer. Hier protestierte Kurfürst Joachim I. erneut gegen die Teilnahme Pommerns, das nach seiner Meinung kein unmittelbares Reichsland sei und keinen Sitz im Reichstag haben dürfe. Georg I. verhandelte deshalb 1527 mit dem Kurfürsten in Jüterbog, und obwohl der Polenkönig den Starost von Schlochau [29], Achaz Czeme, und Georgs Schwiegervater, Kurfürst Ludwig von der Pfalz, seinen Kanzler Florenz von Venningen dorthin geschickt hatten, um die pommerschen Belange zu unterstützen und einen Ausgleich herbei zu führen, blieb das Gespräch ohne Resultat. Polen verstieg sich nun sogar zu dem Versprechen einer bewaffneter Hilfe, falls der Kurfürst Pommern angreifen würde. 6)

Die Herzöge Georg I. und Barnim XI. verliehen 1528 Jost Klopfer zu Hohenkrug, Kreis Stettin [75], das Privileg an der Plöne Papier herzustellen. Die älteste Papiermühle Pommerns hatte bis 1926 bestand und wurde dann vom Feldmühle-Konzern übernommen. 1)

Am 3. Februar 1528 hatte Kaiser Karl V. den pommerschen Herzögen aus Burgos (Spanien) befohlen, bei Strafe von 50 Mark, die Verträge mit Brandenburg zu erneuern. Georg I. reiste daher wieder zum Reichstag in Speyer 1529. Am 12. März brach er von Stettin [1] auf und kam über Mecklenburg, Braunschweig, Darmstadt am 12. April in Speyer an. In seiner Begleitung waren unter anderem Nikolaus von Klempzen, Jobst von Dewitz und Anton von Natzmer. Hier bestand wieder Georg I. auf seiner Session als Reichsfürst und konnte seine Stellung behaupten, obwohl der brandenburgische Gesandte, der Komtur M. Barfuß, unter Protest die Versammlung verließ und Kurfürst Joachim sich über das "ungeschickte Geplärre" Pommerns beschwerte. Für Pommern traten Heinrich von Mecklenburg und die Verwandten Erich von Braunschweig-Lüneburg und Ludwig von der Pfalz ein. Georg hatte ja eine pfälzische und Barnim eine braunschweigsche Prinzessin zur Frau. An der wichtigen Entscheidung in der Religionsfrage, die in der Protestation der evangelischen Fürsten gegen die Aufrechterhaltung des Wormser Edikts gipfelte, hatten die pommerschen Herzöge keinen Anteil.
Schließlich kam man am 26. August 1529 durch Vermittlung der Herzöge Erich und Heinrich von Braunschweig, die beide mit dem brandenburgischen Kurfürsten in der Ablehnung der religiösen Neuerungen übereinstimmten, zum Abschluss des Vertrags von Grimnitz. Darin erkannte Joachim I. von Brandenburg die Reichsstandschaft 4) Pommerns an (Brandenburg verzichtet auf die Lehnshoheit über Pommern), und die pommerschen Herzöge bestätigten die Erbfolge Brandenburgs im Fall des Aussterbens des Greifenhauses. 6)

Innenpolitisch kam es zwischen Georg I. und Barnim IX. wegen der Religionsfrage zu einem Bruch. Georg I. wehrte sich, der hohen Kosten wegen, einer Teilung des Landes zuzustimmen.

Georg I. erlebte noch die Genugtuung, dass er und sein Bruder Barnim auf dem Reichstag von Augsburg am 26. Juli 1530 von Kaiser Karl V. ihr Herzogtum als Reichslehen empfangen konnten. 3) 6)

Noch vor dem Ableben von Bogislaws X. waren erste Spuren der Reformation in Pommern zu finden. Im Kloster Belbuck [62] begann Johannes Bugenhagen die Lehre Luthers zu verbreiten. Diese fand bei Bogislaw X. allerdings noch keine Zustimmung, da ihm die sozialen Bewegungen und Unordnungen höchst zuwider waren, die im Gefolge der neuen Lehre auftraten. Erst unter Georg I. und Barnim IX. erfasste die reformatorische Bewegung immer mehr Städte und Gemeinden. In der Zeit nach 1530 begannen sich die Gegensätze in der Religionsfrage, nachdem Georg I. 1531 gestorben war, in Richtung auf Annahme der lutherischen Lehre zu entwickeln.

In dieser Zeit entstand abermals eine Schwächung des Fürstentums Pommern durch eine erneute Landesteilung. Es war Barnim IX., der immer wieder darauf drang, einen selbständigen Gebietsteil zu erhalten, während Georg I. sich aus Gründen der Staatsräson dagegen wehrte. Noch zu seinen Lebzeiten, Ende März 1530, verhandelte man in Stettin. Es hatte sich dazu ein Plenum aus den Vornehmsten des Landes gebildet, das aus zwölf Schiedsmännern, die von Georg und Barnim gemeinsam ernannt wurden, und aus je sechs Vertretern der beiden Herzöge, die jeder der beiden Brüder allein auswählte, bestand. 6)

Georgs überraschender Tod, der ihn am 9./10. Mai 1531 in Stettin [1] ereilte, ebnete seinem Bruder den Weg ins reformierte Lager.

Sein Nachfolger wurde sein Sohn Philipp. Er war am Hof seines Großvaters in Heidelberg aufgewachsen, wo er einen weiteren Interessenkreis fand, als das in der pommerschen Heimat möglich war. 16jährig kam er nach Stettin zu seinem Onkel Barnim IX., der zunächst die Regierung allein führte. 6)

Herzogin Margarete, Witwe Herzog Georgs, erhielt 1533 Amt und Stadt Tribsees [50] (Krs. Grimmen) als Wittum. 1) Sie starb nach dem 3. Dezember 1577 in Stettin.

1 Stettin
23 Greifswald
29 Schlochau
30 Bütow
31 Lauenburg
50 Tribsees
62 Belbuck
75 Hohenkrug

 


1) Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz
2) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
3) Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996
4) Reichsstände waren im Deutschen Reich bis 1806 die unmittelbaren Glieder des Reiches, die in einem der drei Kollegien des Reichsrates Sitz und Stimme hatten (Reichsstandschaft). Die Reichsstände mussten an den Reichstagen teilnehmen, Truppenkontingente stellen und die vom Reichstag bewilligten Reichssteuern aufbringen.
5) Wehrmann, M., Geschichte von Pommern, Bd. 1 und Bd. 2, 1909
6) Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997
7) Aus dem Internet
8) Original im Besitz der Familie von Bismarck-Osten

 

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