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Die Greifen; © Udo Madsen 1998 |
Herzog von Pommern-Stettin
Geboren am : | |
Geboren in : | |
Gestorben am : | 31. Dezember 1344 |
Gestorben in : |
Bogislaw VI. war Sohn des Herzogs Barnim I. und seiner zweiten Gemahlin Mechthild von Brandenburg. Er hatte nach zwei Brüder (Barnim II. und Bogislaw IV.) und drei Schwestern (Anastasia, Miroslawa und Beatrix (Beata)).
Er war mit Elisabeth von Holstein (Geboren 1281; Tochter des Grafen Gerhard II. von Holstein und der Ingeborg von Schweden) 3) verheiratet. Die Hochzeit fand am 1. April 1296 in Travemünde statt 11). Mit ihr hatte er einen Sohn (Barnim III.) und eine Tochter (Mechthild).
Kinder:
Barnim III. | |
Mechthild: | Sie heiratete am 20. Januar 1317 Johann III. Fürst von Werle (gest. 1352; Sohn des Fürsten Nikolaus II. von Werle und der Richsa von Dänemark). Sie starb am 13. Juli 1331. |
Das Dorf Völschow (Kreis Demmin) [106] wurde 1249 zur St. Johanniskirche in Kartlow eingepfarrt und 1269 von Herzog Otto I. dem Benediktinerinnenkloster Verchen geschenkt.
1279 erhielt Herzog Otto I. das Dorf Sandow (Kreis Pyritz) als Lehen vom Markgrafen Konrad von Brandenburg. 2)
Um Pommern kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Brandenburgern, die einen Ausbau ihrer Herrschaft auf pommersche Landesteile anstrebten. Nach dem Tod Barnims I. (1278) fiel die Regentschaft an seine drei Söhne. Sein ältester Sohn, Bogislaw IV.; übernahm bis zur Mündigkeit der beiden jüngeren Brüder (Barnim II. und Otto I.), die Leitung des Landes. Die von ihm betriebene Politik war, wie schon bei seinem Vater, auf eine weitgehende Eigenständigkeit Pommerns und gegen das immer stärker werdende Brandenburg gerichtet.
Das Eintreten in ein Landfriedensbündnis (Rostocker Bund 1283), das ferner aus dem Herzog von Sachsen-Lauenburg, dem Fürsten von Rügen und den Landesherren Mecklenburgs, sowie verschiedener Hansestädte bestand, nötigte dem Markgrafen von Brandenburg nach einigen Kämpfen ein Freundschaftsabkommen mit Pommern auf. 5) Die außenpolitische Einbindung erregte allerdings in der eigenen Familie Widerstand, der von der Herzogin Mechthild (sie stammte aus dem brandenburgischen Hause und war Bogislaws IV. Stiefmutter und Mutter von Barnim II. und Otto I.) ausging. 6)
Herzog Otto I. gründete 1289 in Krummin (Kreis Usedom-Wollin) ein Zisterzienserinnenkloster, als Tochterkloster von Wollin. 2)
1289 übertrugen die Herzöge Bogislaw IV., Barnim II. und Otto I. das halbe Dorf Petershagen (Kreis Greifenhagen) dem Kloster Gramzow in der Uckermark. 2)
1241 bestätigte Bischof Konrad III. von Cammin dem Kloster Grobe den Besitz des Dorfes Eggesin (Kreis Ückermünde) [68] samt Kirche. 1292 übertrug Herzog Otto I. den Augustiner Chorherren von Gobelenhagen, die später ihr Kloster nach Jasenitz [77] verlegten, das Patronat der Kirche Eggesin. 2)
Die Herzöge Bogislaw IV, Barnim II. und Otto I. gaben 1292 die Stadt Pölitz [95] (Groß Stettin) ihrem Marschall Ritter Otto Drake zum Lehen. 2)
Am 28. Mai 1294 starb der junge Herzog Barnim II. erst eine spätere Sage berichtete, er sei von einem Lehnsmann erschlagen worden. Schon vorher war eine Teilung des Landes unter die Brüder geplant, denn die gemeinsame Regierung brachte mancherlei Unzuträglichkeiten mit sich, zumal seitdem die jüngeren Herren herangewachsen waren und selbständig anzutreten begangen. Dadurch waren mancherlei Streitigkeiten entstanden, bei denen auch Mechthild, die Witwe Barnims I., die mit ihren askanischen Verwandten in engem Verhältnis stand, anscheinend eine bedeutsame Rolle gespielt hatte.
Dieser innere Zwist führte letztlich zu einer Teilung des Landes in die Herzogtümer Pommern-Wolgast (Bogislaw IV.) und Pommern-Stettin (Otto I.). 6)
Die pommersche Ritterschaft und Städte, die seit dem Rostocker Landfrieden einen Einfluss auf die Regierung gewonnen hatte und festhielten, übernahmen es, den für das Land verderblichen Zwist der Brüder beizulegen und brachten am 1. Juli 1295 den Abschluss eines Vertrages über die Landesteilung zustande. Die Zuweisung der Landesteile an die Fürsten sollte durch 8 Ritter, je vier von seiten jedes Fürsten, und 4. Bürger von Stettin [1] vorgenommen werden; die Teilung sollte jedoch keine vollständige sein, sondern das Land zur gesamten Hand bleiben, so dass beide Fürsten nicht nur gemeinsamem Besitz am Haff, allen Flüssen und Häfen behielten, sondern auch ein Eigentums- und Erbrecht an dem ganzen Herzogtume hatte. Deshalb wurde bestimmt, dass die Vasallen und Städte beiden den Lehns- und Huldigungseid leisten sollten und dass keiner der beiden Brüder ohne des andere Einwilligung irgend etwas vom Lande verkaufen, verpfänden oder vertauschen dürfe.
So wurde das pommersche Land in zwei, allerdings eng verbundene, Herrschaften getrennt, deren Herren sich nicht scheuten, eine voneinander abweichende Politik zu betreiben. Die Macht der Pommernherzöge, die ehedem nicht besonders groß war, wurde durch diesen Teilungsvorgang zusätzlich geschwächt und eine einheitliche Entwicklung auf kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet erschwert. 6)
Die Grenze zwischen den beiden Herzogtümern
bildete nach der Urkunde 12. Juli 1295 eine Linie vor Demmin [8] über Anklam [13]
bis Ückermünde [15] und in
Hinterpommern im wesentlichen die Stepenitz, der Gubenbach und
die Ihna, so dass das Herzogtum Stettin ganz vom Meere
abgeschnitten den mittleren Teil des Landes umfasste. Zu ihm
gehörte die Burg Demmin [8], das
Land Tollense, Treptow an der Rega [49],
die Herrschaft Dargun, Verchen, die Güter des Klosters Stolp
diesseits der Peene, die Länder Ückermünde [15] und Stettin [1],
Damm, Gollnow [40], Greifenhagen [35], Pyritz [5]
und das Land bis zur Ihna ohne Stadt und Land Stargard [27]. Diese zwar kleinere, aber durch
Kultur und Bevölkerung wertvollere Hälfte, in dem fast alle
Städte mit Magdeburgischem Rechte vereinigt waren, erhielt
Herzog Otto I.
Das Herzogtum Wolgast umfasste die Städte Demmin, Anklam und
Greifswald, die Grafschaft Gützkow, die Länder Wolgast und
Lassan, die Insel Usedom und Wollin und in Hinterpommern Cammin,
Greifenberg, Treptow, Stargard, Daber, Plathe, Labes, Regenwalde
und das Land Belgard "bis zu den Grenzen der Pommern und
Polen und die ganze Einöde, die in diesen Grenzen eingeschlossen
ist." Diese Hälfte, deren Begrenzung im Osten gegen das
Gebiet des Camminer Bischofs und zur Mark gehörige Land
Schivelbein nur sehr ungenau angegeben ist, wurde dem Herzoge
Bogislaw IV. zugewiesen. Wenn wir bemerken, dass zu dieser
Hälfte alle Städte mit Lübischem Rechte gehören, so erkennen
wir nicht nur ein bestimmtes Prinzip, dass man bei der Teilung
befolgte, sondern auch den Einfluss, den die Städte bei diesem
wichtigen Vorgänge gehabt haben. Übernahmen doch auch für jede
Fürsten einige von ihnen die Bürgschaft, dass der Vertrag
gehalten werden. Diese Teilung in Pommern-Wolgast und
Pommern-Stettin blieb bis zum Erlöschen der Stettiner Linie im
Jahre 1464 bestehen. 9) 11)
Die Stände, denen alle Privilegien und Freiheiten bestätigt wurden, erhielten das Recht, sich dem Fürsten, der ihnen Gewalt oder Unrecht antun oder den Vertrag nicht halten würde, im Bunde mit dem anderen zu widersetzen.11)
Die Markgrafen von Brandenburg nutzten die Situation, um in Ostpommern weite Teile des Landes unter ihre Kontrolle zu bringen. Nachdem mit Herzog Mestwin II. 1294 die Herzöge von Pomerellen ausgestorben waren, gab es heftige Erbstreitigkeiten zwischen Polen, Brandenburg und Pommern-Wolgast. Zunächst war Polen Sieger. Daraufhin besetzte Markgraf Waldemar von Brandenburg Pommerellen. Die Polen rief den Deutschen Ritterorden zu Hilfe, der die Brandenburger vertrieb. Dafür erhielt er 1309 ganz Pommerellen; nur die Lande Stolp [32], Schlawe [12] und Rügenwalde [36] blieben bis 1317 in brandenburgischem Besitz. Danach fielen sie bis 1372 an Pommern-Wolgast.
Die pommerschen Herzöge zeigten in dieser Phase ihre unterschiedlichen Sympathien, während Otto I. in Freundschaft mit den askanischen Lehnsherren (Brandenburger) stand, verband sich Bogislaw IV. mit Polen, um den Brandenburgern Widerstand zu leisten. Erst nach dem Tode Bogislaws IV. (1309) wies der außenpolitische Kurs beider pommerscher Herzogtümer wieder in dieselbe Richtung.
Die herzoglichen Brüder Barnim II. und Otto I. bestätigen um den 2. Februar 1295 dem Kloster Kolbatz [14] alle Schenkungen und Herzog Otto I. nennt in den Transsumten für Kolbatz vom 1. März 1309 sowohl Wartislaw, Sohn des Bartholomäus, wie Swantibor, Sohn Kasimirs, und Kasimir, Sohn Swantibors, jeden seinen "cognatus" (Verwandten). 1)
1298 übertrugen Herzog Bogislaw IV. und Otto I. Loist (Kreis Pyritz) [88] dem Kloster Gramzow in der Uckermark. 2)
Er ließ 1299 einen langen Damm zwischen Stettin [1] und Damm anlegen und zur Aufrichtung den Stettinern für jeden Klafter 2 Schilling drei Jahre lang gab und ihnen den Zoll darauf verliehen. 8)
1300 übergab Herzog Otto I. der Stettiner St. Jakobikirche den Zehnt aus Schöningen (Kreis Greifenhagen). 2)
Herzog Otto I. gab 1300 das Dorf Scheune (Groß Stettin), mit 66 Hufen Land, dem Benediktinerprior von Sankt Jakobi in Stettin. 2)
Bogislaw IV. griff im Bunde mit Polen die Markt an und verwüstete die Länder Arnswalde und Bernstein. Was ihn dazu trieb und wie der Kampf ausging wissen wir nicht. Es muss aber eine Spannung zwischen Pommern und Brandenburg geblieben sein, die sich dann auch auf Herzog Otto von Stettin erstreckte. Wir erfahren nämlich aus einem Bündnisvertrage, den die Markgrafen am 15. Februar 1302 mit diesen schlossen, dass vorher allerlei Streitigkeiten stattgefunden haben, die den Bau befestigter Burgen an der Grenze veranlasst hatten. Jetzt wurde bestimmt, dass sie abgebrochen wurden. 11)
1302 schlug der Herzog die Markgrafen von Brandenburg, Otto, Johann und Waldemar, nicht weit von Vierraden und nahm die Stadt ein. 1468 eroberten die Brandenburger sie durch List wieder zurück. Sie hatten die Stadt dann 8 bis 10 Jahre in Besitz. Der Herzog nahm die Stadt dann wieder ein. Bald aber waren die Brandenburger wieder erfolgreich. Da die Stadt bereits übel zugerichtet war, kann man endlich1479 überein, die Stadt letztlich behalten durften. 8)
Am 26. August 1302 schlossen sich die norddeutschen Fürsten zu einem Bündnis gegen Rostock und das Land Stargard zusammen, der zwischen Mecklenburg und Brandenburg geführt wurde. Zu diesem Bündnis gehörten auf Seiten der Mecklenburger der Fürst von Rügen und auch der dänische König Harkon IV. Auf Seiten Brandenburgs nahmen die Pommern und der Bischof von Cammin teil. 11)
Herzog Otto I. übertrug 1303 die Rechte des Dorfes Lübzin (Kreis Naugard) [91] auf Johann Wussow und seinen Onkel Plate. 2)
Herzog Otto I. erlaubte 1305 Gartz an der Oder (Kreis Greifenhagen) [42], eine Brücke über das Oderbruch und die Oder zu bauen. 2)
Bischof Heinrich von Cammin verkaufte 1305 Land und Flecken Jarmen (Kreis Demmin) [11] zusammen mit sechs Dörfern an Herzog Otto I. 2)
1305 verkaufte Herzog Otto I. dem Bischof Heinrich von Wacholz von Cammin den Ort Warnitz (Kreis Pyritz) [107]. 2)
Pützerlin (Kreis Saatzig), ein an der Ihna gelegenes Dorf, wird bereits 1309 erwähnt, als Herzog Otto I. mit dem Kloster Kolbatz [14] die Grenze der Klosterheide festlegte. 2)
1310 verlieh Herzog Otto I. das Dorf Kasekow (Kreis Greifenhagen) dem Domstift Sankt Marien in Stettin [1] und befreite es von allen Lasten.
Nach der Aufhebung des Ordens übergab 1312 Herzog Otto I. dessen pommersche Besitzungen dem Johanniterorden, der in Rörchen (Kreis Greifenhagen) um 1380 seinen Komtursitz hatte und in Wildenbruch (Kreis Greifenhagen) [108] 1377 ein Schloß baute. 2)
Herzog Otto I. änderte 1314 das Stadtrecht, 1268 zu Magdeburger Recht von Herzog Barnim I. gegründet, von Gollnow (Kreis Naugard) [40] in das lübische Recht um. 2)
Von dem Territorium der 1294 ausgestorbenen pomerellischen Herzöge überließ Markgraf Woldemar von Brandenburg das Land Stolp [32] (mit Schlawe [12] und Rügenwalde [36]) 1317 Wartislaw IV., der den Markgrafen zusammen mit Otto I. von Pommern-Stettin unterstützt hatte. 4) Es blieb jedoch durch das Bistum Cammin vom übrigen Herzogtum getrennt. Das Bistum umfasste die Gegend um Kolberg und Köslin.
Herzogin Elisabeth, Ottos Frau, stirbt am 20. Juli 1319. 8)
Kaum waren die großen Auswärtige Kriege
vorbei, da brach zwischen den beiden Herzogen ein bedenklicher
Streit aus, als sich Otto von Stettin mit seinem Städten wegen
einiger Burgen im Lande entzweite. Nachdem Vertrage von 1295
wandten sich diese an Herzog Wartislaw, der mit ihnen ein Schutz-
und Trutzbündnis abschloss. Es kam zu einer Fehde mit den
Vasallen des Landes Stettin, deren Ausgang uns bisher nicht
bekannt ist. Jedenfalls führte der Tod des Markgrafen Waldemar
(14. August 1319) die beiden Herzoge wieder zusammen, denn es
eröffnete sich ihnen jetzt die Möglichkeit, durch geschickte
Ausnutzung der schwierigen Lage Brandenburgs, Stücke dieses
Landes zu erwerben, in dem nur noch ein unmündiger Knabe Anrecht
auch die Herrschaft hatte. Herzog Wartislaw wandte sich der
Neumarkt zu und erhielt von den dortigen Ständen die Anerkennung
als Vormund des jungen Markgrafen Heinrich. In der Uckermark
dagegen stieß er mit Mecklenburg zusammen, dessen Fürst
Heinrich auch sofort nach Waldemars Tode die Waffe ergriffen
hatte. Zu gemeinsamem Vorgehen schlossen am 2. März 1320 die
beiden Pommernherzoge eine enge Einigung. Da starb im Juli 1320
auch der junge Markgraf, und die Mark war herrenlos. Jetzt gegen
das Streben der Pommern dahin, die Unabhängigkeit ihres Landes,
das durch das Aussterben der Askanier frei geworden war, mit
allen Kräften zu verteidigen. Sie fanden bei dem dänischen
Könige Christoph, der seinem im November 1319 Bruder Erich auf
dem Thron gefolgt war, Unterstützung und gewannen große Teile
der Uckermark. Ebenso verbanden sie sich eng mit dem Bischof von
Cammin, sie nahmen am 16. August 1320 ihre gesamten Länder vom
Camminer Bistum zum Lehen. Dieser eigentümliche Schritt, den die
Fürsten taten, hatten natürlich keine praktische Bedeutung, sie
wollten dadurch nur um den Schutz der Kirche gewinnen und dem
Bischof eng an sich fesseln.
Der Kampf mit Mecklenburg dauerte fort und führte die Fürsten
nicht nur zu einem Bündnisse mit dem Fürsten Wizlaw, der ihnen
1321 sogar die Nachfolge in seinem Lande bei unbeerbtem Absterben
zugesagt zu haben scheint, sondern einige sie selbst
untereinander zu gemeinschaftlicher Stadtverwaltung und
Hofhaltung; die finanziellen Nöte, in denen sie sich in dieser
Zeit befanden, veranlasste sie zu diesem verständigen Schritte.
Der fortgesetzte Krieg in der Ucker- und Neumarkt nahm die
Kräfte des Landes übermäßig in Anspruch, und viele Gebiete
wurden arg verwüstet. Schließlich aber hatten die Pommern 1323
größere Teile in der Mark im festerem Besitze, als in Nürnberg
das Geschick des von den Nachbarn übel heimgesuchten Landes
entschieden wurde. Im März oder April 1323 belehnte König
Ludwig, nachdem er am 28. September 1322 bei Mühldorf seinen
Nebenbuhler besiegt hatte, seinen jungen Sohn Ludwig mit der an
Mark und stellte am 24. Juni 1324 die förmliche
Belehnungsurkunde aus, durch die er die Mark mit den Herzogtümer
Stettin und Demmin, wie sie einst Markgraf Waldemar besessen
hatte, übertrug.
Die Herzoge aber, die schon die Unabhängigkeit erkämpft zu
haben glaubten, weigerten sich bei den über diese Frage
geführten Verhandlungen hartnäckig, auf ihre Pläne zu
verzichtet, und suchten Unterstützung anfangs bei Dänemark,
dann mit besserem Erfolg bei Polen. 7) 11)
Am 1. Mai 1321 setzen die pommerschen Herzöge Otto I., Wartislaw IV. und Barnim III. die Grenzen ihres Gebietes gegen das Bistum Cammin fest. Die Herzöge Otto I., Wartislaw IV. und Barnim III. von Pommern verschreiben dem Fürsten Wizlaw III. von Rügen am 5. Mai 1321 2000 Mark Silber für den ihnen zugesagten Beistand gegen den Fürsten von Mecklenburg und dessen Verbündete, und verpfänden ihm dafür Stadt und Land Treptow an der Tollense [49].
Bischof Konrad IV. von Cammin und die pommerschen Herzöge Otto I., Wartislaw IV. und Barnim III. schließen am 5. Mai 1321 mit dem Fürsten Wizlaw III. von Rügen ein Bündnis und eine Erbverbrüderung.
Ein bedeutsames Jahr war 1321, als Herzog Otto I. die Stadt Pölitz [95] (Kreis Greifenhagen) mit dem Burgwall dem Rat von Stettin [1] übereignete; in dessen Besitz verblieb sie bis 1808. 2)
Am 16. August 1321 verkaufen die Herzöge Otto I., Wartislaw IV. und Barnim III. dem Bischof Konrad IV. von Cammin für 8000 Mark Wendisch, wiederkäuflich innerhalb von zehn Jahren, Stadt und Land Cammin [3]. 2)
Die Herzöge Otto I. und Wartislaw IV. einigen sich am 1. Oktober 1321 auf eine gemeinschaftliche Verwaltung ihrer beiden Herzogtümer und beschließen auf vier Jahre eine gemeinsame Hofhaltung unter Einziehung des überflüssigen zweiten Hofstaates.
Bischof Hermann II. von Schwerin verbündet sich am 31. Dezember 1321 mit seinen Brüdern, Freunden und Helfern mit dem Fürsten Wizlaw III. von Rügen und den Herzögen Otto I., Wartislaw IV. und Barnim III. von Pommern gegen jedermann, besonders gegen den Fürsten von Mecklenburg, jedoch mit Ausnahme der beiden Fürsten von Werle.
Nachdem 1319/20 in der Mark Brandenburg die Askanier ausgestorben waren, versuchten die Pommern erneut die Lehnshoheit Brandenburgs abzuschütteln. Im März oder April 1323 10) belehnte König Ludwig der Bayer auf dem Reichstag zu Nürnberg seinen gleichnamigen Sohn, den "Brandenburger", nicht nur mit Brandenburg, sondern auch mit Pommern. Die Belehnungsurkunde wurde nachträglich am 24 Juni 1324 ausgestellt. 10) Dessen Herzöge trugen daraufhin 1331 Papst Johannes XXII., einem Gegner Ludwigs des Bayern, ihr Land als Lehen auf und erhielten es als solches zurück, was aber auch nicht den gewünschten Erfolg hatte. Erst als Pommern 1332 die Brandenburger in der Schlacht am Kremmer Damm geschlagen hatte, gelang es Barnim III. von Pommern-Stettin, einem der tatkräftigsten und erfolgreichsten der pommerschen Herzöge, der u. a. in Stettin den Bau des Schlosses begann, auf dem Reichstag zu Frankfurt am Main am 14. August 1338 12) unter Hintanstellung gesamtpommerscher und der Wolgaster Interessen die Lehnsherrschaft Brandenburgs für Stettin zu tilgen und als reichsunmittelbar anerkannt zu werden, musste jedoch die Eventalerbfolge Brandenburgs zugestehen. 9)
Als das Fürstenhaus von Rügen mit Wizlaw III. am 8. November 1325 erlosch, entbrannte der rügische Erbfolgekrieg zwischen Pommern und Mecklenburg (1326-1328), aus dem die Herzöge von Pommern im Frieden von Brudersdorf als Sieger hervorgingen. Das Fürstentum Rügen wurde Teil des Herzogtums Pommern-Wolgast. 9)
Inzwischen war der junge Markgraf Ludwig von Wittelsbach mit seinem Protektor Berthold von Henneberg in die Mark gekommen, um seine Ansprüche dort durchzusetzen. Um sich gegen ihn in der Neumark zu behaupten, schlossen die pommerschen Herzöge am 18. Juni 1325 in Nakel ein Bündnis mit dem polnischen König Ladislaus Lokietek. Darin teilten beide Parteien die Neumark in ihre Interessensphären beiderseits der Drage auf. Doch söhnten sich die Pommern schon im nächsten Jahr mit den Wittelsbachern wieder aus. 7)
Wartislaw IV. hinterließ zwei unmündige Söhne, Bogislaw IV. und Barnim IV., und seine Witwe, Elisabeth von Schlesien, gebar nach seinem Tode noch einem 3. Sohn Wartislaw. Die Vormundschaft für die Jungen Fürsten führten die Herzoge Otto und Barnim von Stettin, sie konnten aber für ihre Verwandten nicht mit voller Kraft eintreten, als Fürst Heinrich von Mecklenburg und seine Verbündeten unter einem Scheine des Rechtes, das ihnen König Christoph gegeben hatte, die Hände nach dem schönen Erbe ausstreckten und bald mit Waffengewalt ihm das Land einrückten; die Händel mit der Mark nahmen ihre ohnehin geringen Kräfte zu sehr in Anspruch. Da nahmen sich die größeren Städte, namentlich Stralsund [20] und Greifswald [23], ihres Fürstenhauses an, während ein Teil des Adels sich an Mecklenburg anschloss. In Greifswald fand die Witwe Wartislaws Zuflucht und Obdach; mit Erfolg kämpften die Bürger, zu denen sich allmählich auch zahlreiche Adlige, vor allem die Grafen von Gützkow gesellten, gegen die Mecklenburger bei Loitz [9] und Völschow [106]. Mit großen Opfern an Gut und Blut erstritten sie endlich den Frieden von Brudersdorf (27. Juni 1327). Die Mecklenburger entsagten ihren Ansprüchen gegen die Abfindungssumme, für die ihnen die Städte und Landschaften Barth [22], Grimmen [17] und Triebsees [50] vorläufig verpfändet wurden. 11)
Die Stadt Altentreptow (Kreis Demmin) [49] erhielt 1326 von Herzog Otto I. Zollfreiheit in den Ländern Anklam [13] und Demmin [8], dass hatte jedoch nur lokale wirtschaftliche Bedeutung. 2)
Herzog Otto I. schenkte 1328 das Dorf Podejuch (Groß Stettin) der Stadt Stettin [1], in deren Besitz es bis 1847 verblieb. 2)
Herzog Otto I. bestätigte 1328 der Stadt Gartz an der Oder [42] das Recht, dass alle Kaufleute auf ihrem Weg von Schwedt nach Stettin durch die Stadt ziehen müssen.
Als Ludwig im Januar 1328 in Rom zum Kaiser gekrönt war, erließ er an die pommerschen Herren die strenge Aufforderung, ungesäumt ihre Länder von dem Markgrafen zum Lehen zu nehmen. Darauf brach bald der offene Krieg mit Brandenburg aus, der für die Herzoge nicht unglücklich verlaufen zu sein scheint und nach einigen Raub- und Plünderungszügen im Januar 1330 wieder durch eine vorläufigem Waffenstillstand beendet wurde. Doch unsicher genug war die Lage der Fürsten gegenüber der Macht der Wittelsbacher. Daher suchten sie Schutz und Hilfe an bei dem Papst Johann XXII., dem mächtigsten Feind ihrer Gegner, und übertrugen ihn ihre gesamten Länder, um sie von ihm zum Lehen zu empfangen und ihn als ihren Herren zu huldigen. Der Papst stellte wirklich am 13. März 1331 den, Pommernfürsten einen feierlichen Lehnsbrief aus, doch irgendwelche praktische Bedeutung hat natürlich auch diese Lehnsübertragung nicht gehabt. Aber vielleicht ist doch durch sie Kaiser Ludwig zu versöhnlichen Schritten veranlasst worden. Er suchte die Stettiner Herren, Otto I. und Barnim III., mit denen die in Brandenburger ja am meisten zu tun hatten, dadurch für sich zu gewinnen, dass er ihnen die Vormundschaft über seinen Sohn Ludwig übertrug. 11)
Seine Tochter Mechthild stirbt am 13. Juli 1331.
Im weiteren Verlauf der Spannungen mit Brandenburg konnten die Pommern am 1. August 1332 eine Streitmacht des Markgrafen Ludwig am Kremmer Damm besiegen. Darauf schloss man am 28. Juni 1333 zu Lippehne Frieden auf drei Jahre. In diesem Vertrag erkannten die Brandenburger die Zugehörigkeit der Stadt Bahn [47] zu Pommern an. Darauf konnte sich Barnim III. am 13. Januar 1345 mit dem Johanniter-Orden, dem die Stadt gehörte, einigen. Das Eigentum und die Rechtsprechung der Stadt wurden zwischen Herzog und Orden geteilt.
In der Mark dagegen nahm die Macht der
Wittelsbacher zu, an die sich sogar der Bischof Friedrich von
Kammin und auch die um Wolgast Herren 1334 anschlossen, die, wie
es scheint, mit Recht ihren Stettin Vettern wegen mancher
unrechtmäßiger Übergriffe in den Länder Stolp und Stargard
zürnten. Ob dabei Markgraf Ludwig etwa auf die Lehnsoberhoheit
über ihr Land verzichtete, ist nicht ganz klar; es ist zwar
später nie mehr davon die Rede, aber es gibt auch Anzeichen,
dass der Verzicht vielleicht nicht ganz ohne Vorbehalt geschah.
Mit der Stettiner Linie dagegen ging der Streit in der alten
Weise fort, bald im offenem Kampfe, bald in erregten
Verhandlungen. Bündnisse, Landfrieden und Einigungen wurden im
buntem Wechsel auf beiden Seiten geschlossen, aber endlich nahm
Kaisern Ludwig selbst die pommersch-märkische Sache zur
Entscheidung in die Hand. Auf dem Reichstage zu Frankfurt am Main
im 14. August 1338 12) kam es zu Abschlusse des
endgültigen Vertrages für das Herzogtum Stettin. Markgraf
Ludwig entschließ die Länder der Herzoge Otto und Barnim aus
der Lehnsherrschaft Brandenburgs und gab zu, daß die Fürsten
Ihr Herzogtum von den römischen Kaisern und Königen zu Lehen
tragen sollten, erhielt aber dafür das Recht der Nachfolge in
ihrem Gebiete bei unbeerbtem Absterben der Herzoge. Barnim 3.,
der in Frankfurt selbst zugegen waren, hatten so für seinen
Vater und sich die Reichsfreiheit erstritten. Die Wittelsbacher
gaben, wahrscheinlich gezwungen durch die Hartnäckigkeit der
Pommern, ein wichtiges Recht auf, das ihren Vorgängern in der
Brandenburger Herrschaft eigenen gewesen war. Der Frankfurter
Vertrag bedeutete entschieden einen Sieg in dem langen Streite. 11)
Die Lehnsfrage wurde schließlich auf dem Reichstag Frankfurt 13) geregelt, an dem Herzog Barnim III. mit seinen Räten teilnahm. Kaiser Ludwig, in Bedrängnis durch seinen Streit mit Philipp VI. von Frankreich und Papst Benedikt, war zu Zugeständnissen bereit. Die Wittelsbacher verzichteten auf die Lehnsherrschaft über Pommern gegen den Abschluss einer Erbverbrüderung, die den Markgrafen die Nachfolge in Pommern, beim Sterben der Stettiner Linie, sicherte. Die Urkunde darüber wurde am 14. August 1338 12) ausgestellt. 5) 7)
War diese Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit für Barnim III. ein großer Erfolg, so bedeutete er für die Wolgaster Herzöge einen ebenso großen Nachteil. Nicht nur, dass für sie die Reichsunmittelbarkeit nicht galt, sie waren auch von der Erbfolge in Stettin ausgeschlossen. Wenn das Wirklichkeit geworden wäre, wäre die Einheit Pommerns verloren gegangen. Es waren die Städte, die diese Gefahr erkannten und sich heftig dagegen wehrten. 1339 schlossen Stettin [1], Greifenhagen [35] und Gollnow [40] ein Bündnis gegen die Herzöge Otto I. und Barnim III. von Stettin. Ihnen schlossen sich die Städte Stralsund [20], Greifswald [23], Demmin [8] und Anklam [13] aus dem Wolgaster Bereich an, und die Wolgaster Herzöge nahmen die sich widersetzenden Städte in ihren Schutz. Für mehrere Jahre bestand dieser scharfe Gegensatz zu Barnim III., wenn es auch zu einem endgültigen Bruch nicht kommen ist. 7)
Auch mit Polen kam man ins reine. König Kasimir der Große suchte an seiner Westgrenze den Frieden. Im Vertrag von Kalisch verzichtete er 1343 gegenüber dem Deutschen Orden auf alle Ansprüche auf Pommerellen. Im gleichen Jahr ging er enge Verbindung mit Pommern ein. Er gab seine Tochter Elisabeth Herzog Bogislaw V. von Stolp zur Frau, 1348 festigten die beiden pommerschen Herzöge Barnim III. und Bogislaw V. die verwandtschaftliche Bindung durch ein Bündnis.
Herzog Otto I. gründete vor 1344 das Heilige Geist; das Sankt Peter und Paul-, das Sankt Nikolai- und das Sankt Gertrudhospital in Pyritz [5]. 2)
Herzog Otto I. starb 31.12.1344 8)
1 Stettin 3 Cammin 5 Pyritz 8 Demmin 9 Loitz 11 Jarmen 12 Schlawe 13 Anklam |
14 Kolbatz 15 Ückermünde 17 Grimmen 20 Stralsund 22 Barth 23 Greifswald 27 Stargard 32 Stolp |
35 Greifenhagen 36 Rügenwalde 40 Gollnow 42 Garz a. d. O. 49 Treptow a. d. T. 50 Tribsees 68 Eggesin 77 Jasenitz |
88 Loist 91 Lübtow 106 Völschow 107 Warnitz 108 Wildenbruch |
1) | Die Bildnisse des pommerschen Herzogshauses, in: Baltische Studien (NF), Bd. 39 (1937); Bethe, H. |
2) | Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz |
3) | Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener. |
4) | Neue deutsche Bibliographie, Band 7, herausgegeben von der historischen Kommission bei der bayrischen Akademie der Wissenschaft, Berlin 1965 (Seite 29 bis 33, Stichwort Greifen) |
5) | Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996 |
6) | Eggert, O., Geschichte Pommerns (1961), a.a.O. |
7) | Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997 |
8) | Topographia Germaniae; Matthäus Merian; 1652 |
9) | Geschichte Pommerns; Dr. Ludwig Biewer 1997 |
10) | Pomerania; Johannes Bugenhagen; Mitteldeutsche Forschungen 7; Nachdruck 1986 |
11) | Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904 |
12) | Die kaiserlichen Lehnsurkunden für die Herzoge von Pommern; Dr. Otto Heinemann; 1899 |
13) | Codex Nr. 5654, in: Pommersches Urkundenbuch, Herausgegeben von R. Schmidt, Bd. X., Köln/Wien 1984 |
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Die Greifen; © Udo Madsen 1998 |