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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Barnim I.

"Der Städtegründer"

Herzog von Slawien
Regierungszeit: 1226 bis 1278 4)

Geboren am : ca. 1217/19
Geboren in :  
Gestorben am : 13. November 1278
Gestorben in : Altdamm 7)

 

Barnim I. war Sohn des Herzogs Bogislaw II. und seiner Gemahlin Miroslawa von Pommerellen. Er hatte noch zwei Geschwister, Woislawa 2) und Dobroslowa.

In 1. Ehr war er mit Marianne von Lüneburg (Tochter des Wilhelm von Lüneburg und der Helene von Dänemark) verheiratet. Aus dieser Ehe ging 1 Tochter (Anastasia) hervor.

Er war in 2. Ehe mit Margarete von Braunschweig verheiratet. Aus dieser Ehe ging wohl ein Sohn (Bogislaw) hervor.

Er war in 3. Ehe mit Mechthild von Brandenburg (Tochter von Otto III. von Brandenburg und der Beatrix von Böhmen 2)) verheiratet. Aus dieser Ehe ging zwei Söhne (Barnim und Otto) und zwei Töchter (Miroslawa und Beatrix (Beata)) hervor. Mechthild starb am 20. Dezember 1316 2).

 

 

Kinder:

Anastasia 2): Sie war mit dem Fürsten Heinrich I. von Mecklenburg (Sohn des Fürsten Johann I. von Mecklenburg (gest. 15. März 1317) und der Luitgard von Henneberg) verheiratet. Sie hatten zwei Söhne (Heinrich II., geb. 1267, und Johann III., geb. 1270) und eine Tochter (Ludgarde, geb. 1272). 5) 6)
Bogislaw IV.  
Barnim II.  
Otto I.  
Miroslawa 2): Sie heiratete ungefähr 1285/90 den Grafen Nikolaus I. von Schwerin (seine 2. Ehe; Sohn des Grafen Gunzelin III. von Schwerin und der Margarete von Rostock), sie hatten mindestens neun Kinder.
Beatrix 2): Beatrix heiratete ungefähr 1290/1300 Heinrich von Werle (Sohn des Heinrich I. und der Richsa von Schweden).

 

Die Witwen der Herzöge Bogislaw II. und Kasimir II., Miroslawa von Pommern und Ingardis von Dänemark, übernahmen die Regentschaft und Vormundschaft für ihren minderjährigen Söhne, Barnim I. und Wartislaw III. Wieder war das Schicksal des Landes unsicher und zweifelhaft.
An den freundschaftlichen Beziehungen zu Dänemark hielten aber beide Fürstin fest, und auf einem Landtage zu Ückermünde [15], den Miroslawa und Barnim I. 1223 abhielten, waren auch Gesandte und der Tuchseß des Königs von Dänemark zugegen. Wartislaw III. nennt sich stolz auf seinem Siegel als aus dem Blute der Dänenkönige entsprossen. Trotzdem hören wir nicht, dass sie irgend etwas zur Hilfe Waldemars II. getan haben, als er im Mai 1223 vom Grafen Heinrich von Schwerin auf der Insel Lyoe überfallen und mit seinen Sohne gefangen nach Deutschland geführt wurden. Damit brach das Übergewicht Waldemars II. in Norddeutschland zusammen. Nach langen Verhandlungen erhielt er die Freiheit nur dadurch wieder, dass er am 17. November 1225 auf alle Wendenländer außer Rügen verzichtete.
Zwar ließ er sich sofort nach seiner Freilassung vom Papst seines Eides entbinden und versuchte mit Waffengewalt die verlorenen Länder zurück zu gewinnen, aber nach einigen anfänglichen Erfolgen wurden die Dänen am 22. Juli 1227 Bornhöved besiegt, Waldemar verzichtete auf den weiteren Kampf und gab die Wendenländer an der Ostsee endgültig auf. Mit Dänemark Herrschaft dort war es vorbei. 10)

Herzogin Miroslawa, Witwe des Herzogs Bogislaw II., und ihr Sohn Barnim I. überlassen 1223 dem Kloster Kolbatz [14] wieder das Dorf Schoffoua, dass sein Vater, da die Deutschen Stettin [1] eingenommen hatten, zu seinem Lager gewählt hatte. Er bestätigt ihnen auch das Dorf Broda und befreit es von allen weltlichen Auflagen.

Herzogin Anastasia überwies 1224 Zedlin (Kreis Greifenberg) dem Kloster Belbuck für den Unterhalt des Prämonstratenserinnenklosters Marienbusch in Treptow [45]. 1)

Herzogin Miroslawa, Witwe Herzogs Bogislaw II., und ihr Sohn Barnim I. geben 1224 dem Kloster Grobe für das Dorf Selchow ein anderes Dorf, genannt Gnewotin.

Herzogin Miroslawa, Witwe Herzogs Bogislaw II., und ihr Sohn Barnim I. bestätigen 1226 alle Güter und Gerechtigkeiten des Klosters Kolbatz [14] und beschreibt dessen Grenzen. Dabei wurde Isinger (Kreis Pyritz) erstmals urkundlich genannt. 1)

Es hatte den Anschein, als ob das Fürstentum Rügen bei dieser Entscheidung besser fuhr, als das jetzt frei gewordene Pommern, für das alsbald eine schlimme Zeit begann. Die beiden jungen Herr Herzoge Barnim I. und Wartislaw III., die um 1226 die Regierung selbständig übernahmen, hatten den Nachbarn gegenüber einem schweren Stand.
Deren Länder hatten durch umfangreiche Einwanderung und Ansiedlung von Deutschen bereits einen Zuwachs an tüchtigen Bewohnern gewonnen und hatten bedeutsamen Fortschritt in der Entwicklung gemacht , während Pommern hierin noch weit zurück geblieben war.
Vergeblich versuchten die Herzoge, die bald die Regierung in derselben Weise, wie ihre Väter, teilten, dem Ansturm der schon fester gefügten Mächte standzuhalten. Beide waren noch minderjährig, so wurden die Länder wohl tatsächlich durch Barnims Mutter Miroslawa regiert. Sie hatten nun alsbald wieder mit den brandenburgischen Ansprüchen zu kämpfen. Diese äußerten sich manifest, indem sich die beiden Markgrafen Johann I. und Otto III. vom Kaiser Friedrich II. mit dem "Ducatus Pomeranie" 1231 belehnen ließen. Die Herzöge von Pommern scheinen sich nicht sonderlich geweigert zu haben, denn die neue Oberherrschaft bot dem ausgezehrten Lande einen gewissen Schutz vor erneuten dänischen und polnischen Eroberungszügen. 30)

Auf die Besiedlung Rügens folgten bei der deutschen Siedlungsbewegung das Teilherzogtum von Wartislaw III. und Hinterpommern. Der zweite Zug endete im Herrschaftsgebiet von Barnim I. und speiste sich aus dem Vorland des Harzes, dem Erzbistum Magdeburg, der Altmark und Brandenburg, baute eine Mischform aus dem mitteldeutsch-niedersächsischen-märkischen Bauernhaus und bevorzugte Angerdörfer, bei denen die Gehöfte um einen lang gestreckten Dorfanger lagen. In diesem Gebiet galt fortan Magdeburger Recht. Sie erschlossen den mittelpommerschen Keil zwischen Oder und Ihna, der sich bis hin zur Rega ausdehnte.1) Die Einwanderung von Deutschen vollzog sich friedlich und umfaßte alle Schichten: Kaufleute und Handwerker für Städte, Bauern und Adel. 8)

Herzog Barnim I. verlieh 1227 Parsow (Kreis Köslin) dem Prämonstratenserinnenkloster in Treptow [45]. 1)

Herzog Swantepolk II. von Pommerellen hatte 1227 das Land Schlawe-Stolp, von Ratibor II., Nachfahr Ratibors I., erworben. Obwohl sein Vater Herzog Barnim I. als Erben seines Teilherzogtums Schwetz eingesetzt hatte, nahm sein Sohn Mestwin II. (1266-1294) 1269 seine Länder vorübergehend von Brandenburg zu Lehen, dadurch konnte Brandenburg 1271 in Danzig zur Ostsee vorstoßen.

Das wüste Dorf Nedlin (Kreis Köslin) schenkte 1227 Herzog Barnim I. dem Prämonstratenserinnenkloster Marienbusch in Treptow [45]. 1)

Herzog Barnim I. und seine Mutter Miroslawa verliehen 1227 die Dörfer Brietzig (Kreis Pyritz) [24] und Megow (Kreis Pyritz) und dem Prämonstratenserinnenkloster in Treptow. 1)

Wenn auch schon 1228 vereinzelt 2 Urkunden nur Barnim als Aussteller nennen, urkundet doch weiter noch bis zum 18. Mai 1233 seine Mutter, die Herzogin Miroslawa, mit ihm zusammen; erst vom 3. Oktober 1233 an gibt es von ihm allein ausgehenden Beurkundungen.

Herzog Barnim I. bezeugt 1228, dass sein Vater Bogislaw II. das Gut Preezen der Sankt Johannis-Kirche geschenkt hat, weil dieses aber von Wenden bewohnt wurde und sie dieses deshalb nicht nutzen konnten, gab er ihnen dafür die Güter Karbow und Petzekow im Lande Gützkow.

Wartislaw III. verlor um 1229 in einer Fehde das der circipanische Land und musste etwa um dieselbe Zeit mit seinem Vetter Barnim das hinterpommersche Stolp [32], sowie Schlawe [12] und wohl auch Belgard [6] Gebiete, die sie erst kurz vor 1227 durch Erbschaft erworben hatten, dem Herzog Swantopolk von Pommerellen überlassen; immer wieder haben sie später versucht, die verlorenen Landschaften zurückzugewinnen. Auch im Süden ging den, Pommernfürsten weites Gebiet verloren, daß sie nur kurze Zeit besessen hatten. 10)

Herzogin Miroslawa, die Witwe Bogislaws II., und ihr Sohn Barnim I. schenken 1229 dem Kloster Stolpe an der Peene das Gut Dogodowe, zum Seelenheil der verstorbenen Tochter und Schwester Woislawa. Zum Andenken an ihren verstorbenen Gemahl Bogislaw II., schenkt sie dem Kloster Eldena [69] das Dorf Gwisdoy, sowie auch die Mühlenlage Cameniz, mit dem dabei gelegenen Acker, und befreien die Anwohner von allen weltlichen Abgaben.

1229 bestätigte Herzog Barnim I. dem Johanniterorden den Besitz von Köselitz (Kreis Pyritz) und Zartzig (Kreis Saatzig) am Krampehl. 1)

In Ravenna 1231 bestätigte Kaiser Friedrich II. der Markgrafschaft Brandenburg die Lehnshoheit über Pommern, dass damit Reichsland wurde. 8)

Seit 1233 waren die Herren von Möringen (Groß Stettin) in Pommern ansässig; 1261 waren sie im Rat des Herzogs Barnim I.

Herzogin Miroslawa, die Witwe Herzogs Bogislaw II., und ihr Sohn Barnim I. gaben 1233 dem Kloster Usedom [7] das Dorf Bucosevice, als Ersatz für das von Herzog Bogislaw weggenommene Dorf Doblow. Bogislaw bestätigt außerdem alle Besitzungen des Klosters Stolp an der Peene, die dem Mönchen von seinen Vorfahren und anderen gemacht worden waren und befreit die Klosterbauern von allen weltlichen Hebungen und Diensten.

Bischof Konrad von Salzwedel (1233-1241) verdankte die seine Bestellung zum Bischof den wieder mächtig geworden Brandenburger Herren. Ihm gelang es, dass der circipanische Land seinem Sprengel zu erhalten, während er im Osten Gebiete an den Erzbischof von Genesen verlor. Herzog Barnim unterstützte er bei seinen Bemühungen um die Germanisierung des Landes und erhielt von ihm 1240 fast das ganze Land Stargard mit allem Zubehör dafür, daß er den Herzog mit dem Zehnten von 1860 Hufen im Uckerlande, bei Stettin [1] und Pyritz [5] belegte. Der Bischof wollte mit dem Gebiete, das allerdings erst zu kolonisieren war, den Stifte eine geschlossenem Besitz verschaffen, der für seine weitere Entwicklung notwendig war. 10)

Der Templerorden hatte 1234 das Land Bahn und Güter in der Neumarkt vom Herzog Barnim I. erhalten. Die Ritter kamen aus der Mark und standen zu ihr auch wohl, als sie in Pommern Niederlassungen begründeten und nach deutschem Recht zu kolonisieren begannen, stets in engen Beziehungen, ja man kann sie geradezu als Vorläufer der über die Oder vordringenden Macht der Askanier ansehen. Im Lande Bahn, wo bald Röhrchen (erstmals genannt 1244), an der Röhrike, der Sitz eines Meisters wurde, haben die Templer energisch für die Ansiedlung deutscher Kolonisten gewirkt und scheinen hierbei rücksichtslos gegen die bisherigen Besitzer vorgegangen zu sein. Auch von Polen aus erfuhr der Orden Förderung. Herzog Przemislaw II. schenkte ihm vor 1291 Land am Dratzigsee, in dem alsbald eine planmäßige kolonisieren begonnen wurde und heute noch der Name der Stadt Tempelburg an die einstigen Herren erinnert. Das Bahner Land und wurde 1312 Besitz der Johanniter. 10)

Erste Erwähnung Bahns [47] als Stadt in einer Urkunde von Barnim I. von 1234, in der dem Templerorden erlaubt wird, freien Markt zu halten und im Lande Bahn brandenburgisches Recht auszuüben. 1)


Bahn


Bahn

Herzog Barnim I. verlieh 1234 die Herrschaft Wildenbruch (Kreis Greifenhagen), zwischen Griepen- und Langem See, dem Templerorden, der hier einen Komturssitz hatte. 1)

Barnim I. verleiht 1235 dem damals zu Pommern gehörenden Prenzlau [59] Stadtrechte, gibt ihr 300 Hufe Land und beauftragte acht Männer mit ihrer Einrichtung. Sie erhielten dafür 80 Hufen zum Lehen und ein Drittel von allen Abgaben und Einkünften, welche die Bürger nach drei Freijahren zahlen würden.

Wahrscheinlich bei seinem Aufenthalt in Spandau am 28. Dezember 1234 hat Barnim den Vorteil für die herzogliche Politik in der Anlegung von Städten erkannt. Auch wird die betont städtefreundliche Haltung seiner Lehnsherren, der Markgrafen von Brandenburg, ihm seinen Entschluss leicht gemacht haben. Am 27. Dezember 1235 beschloss Barnim, in Prenzlau [59] eine "libera ciuitas" einzurichten, und beauftragte mit der Anlage der Stadt acht "Promotores". Barnim verlieh der zu bauenden Stadt 300 Hufen an der Ücker, wovon 200 an der Stadtseite, 100 an der gegenüberliegenden Seite gelegen sein sollten. Von jeder Hufe mußte 1/8 Mark Zins an den Herzog entrichtet werden. Die "Promotores" belehnte er mit 80 Hufen. Von den Einkünften, auch dem Arealzins, behielt sich Barnim zwei Drittel vor, das andere Drittel sollte den "Promotores" oder bei den Einnahmen durch die Mühle dem Müller zufallen. Als neuen Rechtsstatus gewährte Barnim das Magdeburger Recht mit Ausnahme der Gerade. Einer von den "Promotores" wurde Schultheiß in der neuen Stadt. Die Kaufleute sollen zollfrei im ganzen Lande des Herzogs verkehren. 10)
Im Jahr nach der Stadtgründung vergrößerte Barnim die große Stadtfeldmark noch um das Dorf Walentin. 11)

Barnim I. gibt 1235 dem Kloster Stolp [32] an der Peene für das Dorf Mocle das Dorf Roffin, wie auch die Kirche in Szarua, mit ihren Einkünften und der Mühle.

Barnim I. bestätigt 1235 die Güter des Klosters Kolbatz [14] und beschreibt deren Grenzen.

Im Westen gelang es ihm 1236 das Land Stargard [27] für Pommern zu erwerben. 1)

Herzog Barnim bestätigt 1236 dem Kloster Sankt Albrecht bei Danzig die Privilegien über die Johanniskirche, in der Altstadt von Kolberg [57], und das Dorf Pretemin und erteilt dem Kloster die Zollfreiheit in seinem Lande.

Herzog Barnim I. unterstellte 1237 die Wendensiedlung, "oppidum Stetin", der Gerichtsbarkeit der deutschen Unterstadt Stettin [1]. 1243 verlieh er der gesamten Siedlung Magdeburger Stadtrecht. 1)

Herzog Barnim I. bestätigt 1237 dem Kloster Kolbatz [14] das Eigentum der Güter Trebene und Dobberpol und eine Schenkung Herzogs Wladislaw von Polen von 1233.

1238 verkaufte Herzog Barnim I. das Dorf Seelow (Kreis Greifenhagen) dem Zisterzienserkloster. 1)

Herzog Barnim I. überlässt 1238 dem Kloster Sankt Michaelis zu Bamberg die Kirche Sankt Petri in Stettin [1] und alle anderen Kirchen die künftig in Stettin erbaut werden.

Herzog Barnim gibt 1238 dem Kloster Grobe die Dörfer Neuerone und Lybometze auf Usedom. Ein Jahr später gab er das Vorwerk Lütebug, wie auch die Dörfer Gureke, Plfyn und Cutzow, im Lande Usedom gelegen, dazu und beschreibt dessen Grenzen, außerdem die Pfarrkirche in Usedom [7].

In einem Vertrag, zwischen Herzog Barnim I. und Bischof Konrad III. von Cammin, wird 1240 Güstow (Groß Stettin) als wüst und zur Besiedlung geeignet bezeichnet. 1243 übergab der Herzog "Wztoho" dem Zisterzienserinnenkloster vor Stettin [1]. 1)

1240 nahm Herzog Barnim I. den Zehnten von zehn Hufen in Hohenselchow (Kreis Greifenhagen) [76] und den Zehnten von 50 Hufen in Naulin (Kreis Pyritz) von Bischof Konrad III. von Cammin zu Lehen. 1)

Herzog Barnim I. bestätigt 1240 dem Kloster Kolbatz [14] alle alle Güter und Gerechtigkeiten.

Garz an der Oder [42] erhält 1240 von Barnim I. in abgewandelter, Stettiner Form, Magdeburgisches Stadtrecht.

Herzog Barnim I. verträgt sich, mit Konsens seines Vetters Herzog Wartislaw III., 1240 mit Bischof Konrad III. zu Cammin, welcher ihm von 1800 Hufen den Bischofs-Zehnten zu Lehen reicht, wofür ihm das Land Stargard [27] gegeben wird, samt etlichen anderen Vereinbarungen. 1248 wurde das Land Stargard gegen das Land Kolberg eingetauscht. 8)

1241 bestätigte Bischof Konrad III. dem Prämonstratenserkloster Grobe den halben Zehnt aus Liepgarten (Kreis Ueckermünde). Hier übergab 1270 Herzog Barnim I. dem später nach Jasenitz [77] verlegten Augustiner-Chorherrenkloster zu Ückermünde [15] das Patronat der Kirche.


Garz

Herzog Barnim I. schenkt 1241 dem Kloster Kolbatz [14] das Dorf Brunike.

Herzog Barnim gibt 1242 dem Kloster Grobe (vormals Pudagla) seinen Anteil der beiden Seen Liutenza und die Kirchen zu Ückermünde [15].

Herzog Barnim I. bestätigte 1242 dem Kloster Stolpe eine Schenkung zum Bau der St. Georgs- und St. Adalbertkirche in Wusseken (Kreis Anklam). 1)

1242 verlieh Herzog Barnim I. das Dorf Kaseburg (Kreis Usedom-Wollin) [78] dem Kloster Dargun.

Barnim I. verleiht 1243 Stettin [1] magdeburgisches Stadtrecht in einer neuen Form. Dieses "Stettiner Stadtrecht" räumt den Bürgern eine stärkere Selbstbestimmung ein. Gleichzeitig erhebt der Herzog Stettin zum Oberhof für alle Städte mit Stettiner Stadtrecht". 1) Den formellen Abschluss aber erhielt diese Entwicklung am 3. April 1243, als Barnim Stettin mit 100 Hufen Ackerland, mit 30 Hufen Weideland, Fischereigerechtigkeit ober- und unterhalb der Stadt auf der Oder auf eine Meile, Freiheit vom Zoll und anderen Vorrechten ausstattete. Damit waren die selbständige Stellung der Stadt gesichert, in der anfangs unter Aufsicht des herzoglichen Vogtes, bald aber fast ganz unabhängig Rat und Bürgerschaft alle inneren Angelegenheiten besorgte. Durch manche Rechte, die Stettin in den folgenden Jahren zuteil wurden, förderten die Landesherren weiter die Stadt nicht unerheblich. 10)


Stettin

Herzog Barnim I. gründete und dotierte 1243 ein Nonnen-Kloster und ein Jungfern-Kloster bei der Stadt Stettin [1]. Marianna, Gemahlin Barnims I., gibt dem neuen Jungfern-Kloster bei Stettin das Dorf Grabow und freie Fischerei in der Oder.

1243 überwies Herzog Barnim I. dem Zisterzienserinnenkloster in Stettin [1] den Zehnten aus Kolbitzow (Kreis Greifenhagen). 1)

Herzog Barnim I. überlässt 1243 dem Kloster Stolp [32] an der Peene das Dorf Sutozwantz auf Usedom, samt dem Bach Lassovnitza mit dem dabei gelegenen Wald und einem See, Wolgast genannt.

Stargard [27] erhält 1243 von Barnim I. in abgewandelter Stettiner Stadtrecht, gibt ihr 150 Hufe, den Ihna-Strom bis ins Meer und freie Holzungen in den fürstlichen Wäldern.


Stargard


Stargard

Herzog Barnim I. gibt 1244 dem Kloster Usedom (vormals Pudagla) die Freiheit in der Ückermündischen Hende frei Brenn- und Bauholz zu holen, freie Fischerei im frischen Haff, mit sechs großen Garnen und anderen kleineren Netzen.

Barnim I. überlässt 1245 der Stadt Stettin [1] den Wasserzoll von der Stettiner Fähre, so daß von diesen um so eher ein Damm von Stettin nach Damm gebaut werden kann. Er gibt Stettin auch die Freiheit ein Rathaus auf dem Markt zu bauen und darin, zum Besten der Stadt, gute Satzungen zu machen.

Am 22. Februar verleiht 1246 Barnim I. von Pommern dem Kloster Dargun die beiden Dörfer Garz und Kaseburg [78], mit der Fischerei innerhalb der Grenzen dieser Dörfer.

Herzog Barnim I. gibt 1246 dem Jungfern-Kloster bei Stettin 64 Hufen, im Lande Virchow an der Rodenbeke gelegen, um dort ein Dorf anzulegen, sowie einige Erhebungen aus seinem Wasserzoll.

Herzog Barnim I. gibt 1246 dem Nonnenkloster zu Pyritz [5] die dortige Kirche mit der Schule und Küster, wie auch den Zins von 12 Hufen dort.

Barnim, der auch in den folgenden Jahren mannigfachen mit Polen (1247 bis 1250) und um die Länder Stolp [32] und Schlawe [12] zu kämpfen hatte, stand den Askaniern zwar mitunter feindlich gegenüber und führte mit ihnen, wie es scheint, 1242 und 1248 Fehden, aber dabei handelte es sich kaum um einen Streit wegen der brandenburgischen Lehnshoheit. Er trat durch seine Vermählung mit Marianne von Orlamünde (1238) in verwandtschaftliche Beziehungen zu Dänemark und Brandenburg und gewann vielleicht sogar dadurch einen Anteil am Lande Wolgast. Ob es deswegen zu einem Kriege mit dem Markgrafen kam, ist zweifelhaft. Vielmehr scheinen Verhandlungen über das Land Wolgast 1250 zu dem Vertrage von Hohen-Landin (bei Schwedt) geführt zu haben, in dem Barnim für den Verzicht Brandenburgs auf die Erbansprüche, die es an jenes Gebiet hatte, die Uckermark aufgab. Zugleich erhielt er und Wartislaw für alle ihre Besitzungen die Belegung zur gesamten Hand. Dadurch wurde das Recht der Askanier auf den Anfall der Herrschaft Wartislaws beseitigt. 10)

Bischof Wilhelm zu Cammin verträgt sich 1247 wieder mit dem Herzog Barnim I. wegen des Klosters Kolbatz [14], welchem er etliche Güter weggenommen hatte, nachdem er diese entweder wieder zurückgegeben oder vergütet hatte.

1247 verlieh Barnim I. der Stadt und Gemeinde Anklam [13] ("Tanchlym") Fischereigerechtigkeit in der Peene. 4)

1244 wurde der Domherr Wilhelm zum Bischof gewählt, aber erst nach zwei Jahren geweiht und bestätigt. Er schloss am 7. Oktober 1248 einen neuen Vertrag mit dem Herzoge Barnim, die er das seinem Vorgänger 1240 zugesagte Land Stargard gegen die östlich von der Persante gelegenen Hälfte des Landes Kolberg austauschte, aber für sein Domkapitel Besitzungen im Stargarder Land erhielt.

Seefeld (Kreis Saatzig) wurde 1248 bei einem Tausch von Landbesitz zwischen Herzog Barnim I. und Bischof Wilhelm von Cammin erstmals urkundlich erwähnt. 1)

Herzog Barnim I. gründet 1248 am Nonnenbach im Waldgebiet zwischen Uchtenhagen und Enzigsee das Zisterzienserinnenkloster "Aller Heiligen" und besonders der "göttlichen Maria" (Marienfliess) und stattete es mit 600 Hufen aus. Fünf seiner Vasallen fügten dem noch 500 Hufe hinzu. 1)

Herzog Barnim I. gibt 1248 dem Kloster Walckenriedt das Gut Damzow mit 54 Hufen, das Gut Radikow mit 36 Hufen, wie auch die 4 Mühlen auf dem Fließ Salvey unweit von Stettin.

1248 verlieh Herzog Barnim I. dem Zisterzienserkloster in Walkenried in Thüringen das Dorf Damitzow (Kreis Greifenhagen).

An der Übergangsstelle an der Ihna liegt das Gutsdorf Kremzow (Kreis Pyritz), 1248 erstmals urkundlich erwähnt, als Herzog Barnim I. und Bischof Wilhelm von Cammin einen Besitztausch vornahmen. 1)

Herzog Wartislaw III., Herzog Barnim I. und Werner von Losiz, geben 1248 dem Kloster Eldena [69] die Dörfer Griebenow [72], Pansow und Subbezow im Land Losiz.

1249 verlieh Herzog Barnim I. der Stadt Gartz an der Oder [42] (Kreis Greifenhagen) Magdeburger Stadtrecht 4) und schenkte ihr 1259 die Stelle der alten Burg und des Burgfleckens. Im gleichen Jahr erhielt Altdamm [55] von Barnim I. Marktrecht. 4) 1)

Herzog Barnim I. nimmt 1249 dem Kloster Kolbatz auf Lebenszeit die Stadt Damm [1] und gibt ihm dafür die Seen Maddüje und Selchow.

Im Jahre 1249 hatten die Stettiner Bürger einen weiteren Ausbau ihrer Selbstständigkeit erreicht. Der Herzog hatte seine Burg abgerissen und versprach, nie einen Wiederaufbau vorzunehmen. Den Platz schenkte er der Stadt. Außerdem versprach er, dass keiner seiner Vasallen im Umkreis von drei Meilen um die Stadt eine Burg errichten werde. 11)

Die Dänen konnten in wechselnden Kämpfen mit den askanischen Brandenburgern die Lehnhoheit über Pommern erreichen, die Brandenburg ab 1198/99 innehatten. 1214 wurde diese von König Friedrich II. förmlich anerkannt. Erst nach der Schlacht von Bornhöved 1227 endete die Lehnshoheit Dänemarks und die Herzöge suchten Unterstützung bei Brandenburg, dem Kaiser Friedrich II. 1231 die Lehnsansprüche auf Pommern aus dem Jahre 1198/99 erneuert hatte. 1236 erkannte Wartislaw III. im Vertrag zu Kremmen, 1250 Barnim I. im Hohenlandiner Vertrag die askanische Lehnshoheit an. Um den Preis des Land Stargard [27] und der nördlichen Uckermark sicherten sie so das übrige Herrschaftsgebiet, es verursachte letztlich viele Feindseligkeiten mit Brandenburg. 1) 12) Barnim I. und Wartislaw III. wurden zur gesamten Hand von Brandenburg belehnt (Hohenlandin). Im gleichen Vertrag erwarb er Burg und Land Wolgast [4]. 8)

1250 Greifswald [23] erhielt von Barnim I. (Wartislaw III.) Lübisches Stadtrecht.

Herzog Barnim I. gibt 1250 dem Kloster der büssenden Nonnen zu Prenzlau die dortigen Kirchen Sankt Marien, Sankt Nikolai, Sankt Jacobi und Sabini.

1251 geriet Driesen (Kreis Friedeberg) [67] in den Besitz von Herzog Barnim I., kam jedoch 1265 nach schweren Kämpfen, mit Kastellanei Zantoch, an Brandenburg. 1)

Barnim I. gibt 1251 dem Nonnenkloster bei Stettin das Dorf Staffelde.

Barnim I. gibt 1251 dem Usedommer Kloster (vormals Pudgla) das Dorf Grop, samt der Fischerei mit Schiffen und Netzen.

Kurfüst Johann I. von Brandenburg privilegiert, nachdem er das Ückerland von Herzog Barnim I. erhalten hatte, 1252 die von letzterem gestiftete Stadt Prenzlow.

Herzog Barnim I. gibt 1252 dem Kloster Eldena [69] 6 Hufen bei Warp, die Insel Wostrow im Wapschen See und das Fließ Zopiniz mit dem Damm an beiden Seiten, um darauf eine Mühle zu bauen.

1253 Stargard [27] in Pommern erhielt von Barnim I. Magdeburgisches Stadtrecht.

Herzog Barnim I. entzog Woltin (Kreis Greifenhagen) 1253 das Marktrecht zu Gunsten seiner neuen Stadt Greifenhagen [35]; trotzdem bis 1789 Siegel mit der Umschrift "Secr. Burgens. in Woltin" benutzt. 1)

Das Dorf Pommerensdorf (Groß Stettin) ging aus einem Landgut Herzog Barnims I. hervor, der es 1253 der Stadt Stettin verkaufte. 1)

Herzog Barnim I. und Wartislaw III. bestätigen 1253 dem Dargunschen Kloster zu Buckow [26] die von dem Herzog Suatopolk von Pommerellen, ihnen zur Gründung, gegebenen Güter und Gerechtigkeiten, obwohl das Land, worin es gelegen, nicht zu dessen Herrschaft gehört, wollen es aber doch halten, wenn sie solche hinterpommersche Landschaft wieder an sich bringen werden.

Herzog Barnim I. schenkt 1253 dem Nonnenkloster bei Pyritz [5] ein dort gelegenes Vorwerk mit seinen Hufen, auch mit den Höfen des Pyrizischen Schlosses.

Am 8. Mai dieses Jahres 1253 schenkte der Herzog den Stettiner Bürgern den von Schwarzow kommenden Bach zwischen Pommerensdorf und Schüne mit allen seinen Zuflüssen. Außerdem verordnete er, daß von Herbst bis Ostern kein Fremder in seinem Herzogtum Getreide aufkaufen dürfe. Diese Maßnahmen waren deutlich gegen Lübeck gerichtet, das in Barnims Herzogtum Handelsvorteile besaß. Als Ersatz für den Wegfall des wendisch-wikingischen Handels hatte Barnim nun die Grundlagen zum baldigen Aufblühen Stettins [1] als Getreideausfuhrort seines Herzogtums gelegt. Der Besitz des Baches war wegen des Mühlenwassers von großer Bedeutung. Um auch Grundbesitz am Ufer des Flusses zu haben, kaufte die Stadt im selben Jahr von Herzog Barnim das Dorf Pommerensdorf. 11)

1254 verlieh Herzog Barnim I. dem Kloster Grobe (Pudagla) das Patronat der Kirche Benz (Kreis Usedom-Wollin) [63]. 1)

1254 gründete Herzog Barnim I., durch einen Unternehmer, die deutsche Stadt Greifenhagen [35] mit 200 Hufen Land 10) und gab ihr Stettiner Stadtrecht 1) 4), in der die wendischen Fischer nicht wohnen durften, und übergab das Schultheißenamt dem Lokator Rudolf von Bertekow. Das Patronat der Stadtkirche übertrug er 1278 der Sankt Marienkirche in Stettin [1].


Greifenhagen

Greifenhagen

Herzog Barnim I. übergab 1255 Wartenberg (Kreis Pyritz) dem Zisterzienserkloster Kolbatz [14]. 1)

1255 bestätigte Herzog Barnim I. dem Kloster Kolbatz [14] den Besitz des Dorfes Binow (Kreis Greifenhagen) und 1278 befreite er es von allen Abgaben und überwies die Bede (Steuer) dem Kolbatzer Klosterhospital. 1)

Herzogin Margarete gründete 1255 das Kloster in Pyritz [5].

Bischof Hermann von Gleichen verlegte 1255 seine Residenz nach Kolberg [57] und siedelte die Stiftsregierung 1266 in der neu gegründeten Stadt Köslin [33] an, beließ aber das Camminer Domkapitel in Cammin [3]. Darüber hinaus kaufte er 1276/77 von Herzog Barnim I. das westlich der Persante gelegene Land Kolberg.

Die Markgrafen Johann I. und Otto III. bestätigen 1255 den Tausch, darin Herzog Barnim I. für das Land Stargard [27] das halbe Land Kolberg dem dem Bischof zu Cammin abgetreten hat und geben über letzteres dem Bischof das Eigentum.

Hohenreinkendorf (Kreis Greifenhagen) wird 1259 erstmals erwähnt, als Herzog Barnim I. alles Land zwischen dem Salbeibach und dem Dorf Reinkendorf der Stadt Gartz an der Oder [42] schenkte. 1)

Herzog Barnim I. vergleicht sich 1259 mit dem Kloster Kolbatz [14] wegen der Mühlenpacht in der Stadt Damm [1], der Fischerei im Dammschen See, wegen der Dörfer Lascow, Warsin, Melene, Dammerow.

Herzog Barnim I. gibt 1259 der Stadt Gartz [42] den Ort, wo vorher das Schloß zu Gartz gestanden hat, mitsamt den dazugehörigen Äckern zwischen Reynekendorff und der Salvie, auch die Wiesen an der Oder.

1260 verlieh Herzog Barnim I. Altdamm (Groß Stettin) [55] Magdeburger Stadtrecht und Freiheiten, 70 Hufen Land und die freie Fischerei auf einer Meile in der Larpe. 1277 befestigte er seine Stadt. 1)

Herzog Barnim I. verlieh 1260 Pölitz [95] (Groß Stettin) Magdeburger Stadtrecht. 1)

Bischof Hermann zu Cammin intervenieren 1260 bei den pommerschen Herzogen, dass sie den ins Land gekommenen Mönchen vom Orden St. Etoris Gutes tun, und ihnen beförderlich sein mögen.

Herzog Barnim I. gibt 1260 dem Kloster Grobe (vormals Pudgla) das Dorf Katzkow neben den beiliegenden Feld-Mark Noratike.

Das Augustiner Chorherrenkloster, ursprünglich von Herzog Barnim I. 1260 in Ückermünde [15] gestiftet und von Mönchen des Klosters St. Victor in Paris besetzt. Das Kloster wurde 1331 nach Jasnitz verlegt. 8)

Barnim I. bezeugt 1260, dass er in seiner Not von dem Camminischen Capitel die Beede genommen, es soll aber solche demselben nicht zum Nachteil gereichen, weil das Capitul und dessen Untertanen von solcher Beede von Anfang an frei gewesen, und bei dieser Freiheit auch gelassen wird.

Im Jahre 1261 erweiterte Barnim die der Stadt Stettin verliehene Fischereigerechtigkeit, indem er die Stadt privilegierte, an zwei Stellen in der Oder vor der Stadt mit dem großen Netz zu fischen. Den Juden, die in dieser Urkunde zum ersten Male in Pommern erwähnt werden, gewährte Barnim dasselbe Recht, das sie in Magdeburg besaßen. 11)

Herzog Barnim I. gibt 1261 dem Nonnen-Kloster bei Stettin 10 Mark jährliche Hebung aus seiner Münze und versichert das keinem anderen Mönchs- oder Nonnen-Orden Freiheit in Pyritz [5] erteilt, in oder in den Grenzen von Pyritz ein Haus oder Kloster zu erbauen.

Herzog Barnim I. verkauft 1261 dem Kloster Grobe (vormals Pudgla) das Dorf Redomi, mit einem nahe liegenden Felde für 120 Mark.

Herzog Barnim I. gibt 1261 dem Kloster zu Pyritz [5] 2 Hufen im Dorf Cöselitz.

Herzog Barnim I. verlieh 1261 dem Domkapitel von St. Peter (später St. Marien) in Stettin [1] das Patronat der Kirche in Penkun (Kreis Greifenhagen) [43]. 1)

Er gründete 1261 das Marienstift zu Stettin. 8)

1262 schenkte er zwei Hufen dem Augustinerinnenkloster in Pyritz [5] als Baugrundstück für ihr Kloster.

1262 erhielt Greifswald [23] Lübisches Stadtrecht von Barnim I. und Greifenberg [34] eine Stadtmauer.

Herzog Barnim I. verkauft 1262 dem Kloster Grobe (vormals Pudgla) das Dorf Cutzow, und gibt demselben darüber das Eigentum.

Pyritz [5] erhält 1263 in abgewandelter Stettiner Form Magdeburgische Stadtrecht 1) von Herzog Barnim I., so dass sie sich in den Innungen der Gewerke danach richten sollen. Die Burg, mit ihrem Flecken, bestand bis 1279 neben der Stadt fort.


Pyritz

Pyritz

Herzog Barnim I. gibt 1263 dem Kloster bei Stettin 10 Mark aus seiner Münze, dass seiner verstorbenen Gemahlin Margaretha jährliches Gedächtnis davon gefeiert werden soll.

Herzog Barnim I. verlieh 1263 Beyersdorf (Kreis Pyritz) [64] 1264 dem Kloster Gramzow in der Ükermark. 1)

1264 verlieh Barnim I. Anklam [13] Zollfreiheit. 4)

Nachdem Wartislaw III. 1264 ohne Erben gestorben war, fiel sein Herrschaftsgebiet, das im wesentlichen Vorpommern und die Gebiete Cammin, Wollin und Usedom umfasste, an Barnim I. Dieser bemühte sich in Folge vergeblich um eine weitere Ausdehnung seines Herrschaftsbereiches nach Osten und Südosten.

Herzog Barnim I. verlieh 1264 das Patronat der Kirche Kartlow (Kreis Demmin) dem Kloster Verchen. 1)

Greifenberg [34] wurde ohne Namen gegründet. Erst Herzog Barnim I. nannte sie erst 1264 "Griphenberch". 1)

1264 gewährte Herzog Barnim I. den Greifswalder [23] und Anklamern [13] Bürgern Zollfreiheit; 1274 erhielten Greifswald die Stapelrecht für alle pommerschen Waren, außer Getreide.

Herzog Mestwin II, verschreibt 1264 Herzog Barnim I. das Land Schwetz, dass er nach seinem Tod selbiges sowohl, als auch seine übrigen Herrschaften, so ihm von seinem Vater und Bruder anfallen werden, nebst seinen Erben haben und besitzen sollen.

Herzog Barnim I. gibt 1264 dem Kloster Belbuck das Dorf Clötkow an der Rega und empfängt dafür wieder das Dorf Bialkur im Austausch.

Herzog Barnim I. überwies 1265 die Einkünfte der Pfarre von Kartlow dem Kloster Verchen (Kreis Demmin) zur Ausbesserung der Gebäude; in Verchen wurde jedoch ein Neubau errichtet, in den 1269 der Konvent einzog. 1)

Herzog Barnim I. bestätigt 1265 seines verstorbenen Vetters letzen Willen, darin er dem Kloster Buckow einige Hebungen aus dem Kolbergschen Mühlen, einige Katen und 4 Pfann-Stätten im dortigen Salz-Berg und einige Salz-Brunnen verschrieben oder vermacht.

Herzog Barnim I. gibt 1265 dem Nonnen-Kloster bei Stettin das Dorf Pomellen [94] mit 54 Hufen, 4 Mark jährlich aus der Münze zu Pyritz [5].

Er vermählte sich 1266 in dritter Ehe mit Mechthild, der Tochter des Markgrafen Otto III. In derselben Zeit geriet er mit dem ostpommerschen Herzoge Mestwin II., dem Sohne Swantopolks (gestorben 1266), in Streit. Er hatte bereits 1264 Herzog Barnim zum Erben in seinem Lande Schwetz, wie in dem ihm noch von seinem Vater und Bruder zufallenden Ländern, eingesetzt. Darauf erhob Barnim schon nach Swantopolks Tod Anspruch auf das Land Schlawe [12] und besetzte es, so dass es zum Kampf kam. Aber am 1. April 1269 nahm Mestwin, ohne Rücksicht auf seine frühere Verschreibung, seine gesamten Besitzungen von den askanischen Markgrafen zum Lehen und gewann dadurch deren Schutz. Er schloß sich zwar später wieder an Polen an, blieb aber der Vasall der Askanier, die 1277 in Hinterpommern festen Fuß fassten, indem sie von dem Fürst deren Witzlaw II. von Rügen das diesem zugefallene Land Schlawe kaufte. So wurde das Herzogtum Barnims auch hier verkleinert, doch erhielt er 1278 das früher verloren Gebiet zwischen den Ihnaarmen wieder zurück, als er am 1. Juni versprach dem Markgrafen, die am 9. Januar so unglücklich bei Frohse mit den Magdeburger gekämpft hatten, daß Markgraf Otto gefangen wurde, gegen Magdeburg Hilfe zu leisten. 10)

Herzog Barnim I. gibt 1266 der Stadt Kolberg [57] den freien Heringsfang in der Ostsee, soweit sich ihre Grenzen dafür erstrecken, wie auch Fischerei in der Persante von der See an bis an dieStadt, ohne den gebührenden Zoll dafür zu erlegen.

Herzog Barnim I. gibt 1266 dem Kloster Buckow [26] das Eigentum der Dörfer Boblin und Carnekeviz [65] zwischen den Städten Schlawe [12] und Zarnow gelegen.

Herzog Barnim I. versichert 1266 dem Kapitel Kolberg [57], dass in der dortigen Gegend nur mit ihrer Einwilligung weitere Mönchs- oder Ritter-Orden ein Haus bauen oder liegende Gründe besitzen sollen.

Herzog Barnim I. befreite 1267 das Dorf Wegezin von allen Lasten, um diese für den Bau des Klosters Stolpe freizumachen. 1)

Herzog Barnim I. gibt 1267 dem Nonnen-Kloster bei Stettin das Eigentum der Dörfer Pyrach, Zabelsdorf, dass vorher Nembuszove geheißen.

Herzog Barnim I. gibt 1267 dem Kloster Usedom (vormals Pudgla) das Dorf Zelenin und die Hälfte eines Fischwehres, so an der Mündung des Sees gelegen, wodurch man aus dem frischen Haff nach der Stadt Usedom [7] fährt.

Gollnow (Kreis Naugard) [40] erhält 1268 in abgewandelter Stettiner Form von Herzog Barnim I. magdeburgisches Stadtrecht. 4) Die gegründete Stadt hieß zuvor Vredeheide" und wurde nun nach der Landschaft "Golinog" Gollnow genannt. Herzog Otto I. änderte 1314 das Stadtrecht in das Lübische um. 1)


Gollnow

Gollnow

Herzog Mestwin II. nahm 1269 die Länder seines Vaters Herzog Swantepolk II. von Pommerellen vorübergehend von den Brandenburger Markgrafen Johann, Otto und Konrad zum Lehen, obwohl sein Vater Herzog Barnim I. von Slawien ihn als Erben des Teil herzoglich Schwetz eingesetzt hatte.

Herzog Mestwin II. bestätigte 1269 dem Kloster Buckow [26] seine Güter und Gerechtigkeiten.

Herzog Barnim I. gibt 1269 dem Kloster Kolbatz [14] das Privileg, alleine an den Flussufern der Flüsse Kolpin und Plöne bis zum Dammschen See bauen dürfen.

Herzog Barnim I. unterwirft 1269 das Haus des Heiligen Geistes zu Demmin [8] dem dortigen Rate und der Bürgerschaft und der dortigen Pfarrkirche.

Die Markgrafen Johann, Otto und Konrad von Brandenburg bestätigen 1269 die von Herzog Barnim I. gestiftete Kirche Sankt Marien in Stettin [1], mit ihren Gütern.

Herzog Barnim I. offeriert 1269 den Markgrafen von Brandenburg die Stadt Danzig, samt der dazugehörigen Landschaft in ihre Gewalt zu nehmen.

1261 verlieh Herzog Swantopolk von Pommerellen den Buckower See dem Kloster Buckow [26], die Nehrung erhielt es 1269 von Herzog Barnim I. Auf der Nehrung wurde das Dorf Damkerort gegründet. 1)

1269 in einer Urkunde wird Daber (Kreis Ückermünde) [39] genannt, in der Herzog Barnim I. mit Bischof Hermann von Gleichen den Zehnten in der Kirche und die Einkünfte des Pfarrers festlegte.

In Liepgarten (Kreis Ückermünde) übergab 1270 Herzog Barnim I. dem 1331 nach Jasenitz [77] verlegten Augustiner-Chorherrenkloster zu Ückermünde das Patronat der Kirche. 1)

Um 1270 Gründung des Augustiner-Erimitenklosters zu Stargard [27]. 8)

Herzog Barnim I. überträgt dem Kloster zu Ückermünde [15] am 21. April 1271 das Patronat der dortigen Stadtkirche und weist die Ansprüche des Klosters zu Usedom [7] zurück. Am 16. August 1271 überträgt Herzog Barnim I. dem Kloster zu Ückermünde [15] das Patronat der Pfarrkirche zu Gollnow (Kreis Naugard) [40].

Herzog Barnim I. gibt der Stadt Greifenhagen [35] am 14. Oktober 1271 das Innungsrecht nach der in Stettin geltenden Ordnung.

Herzog Barnim I. schenkt am 31. Oktober 1271 dem Nonnenkloster zu Stettin [1] das Dorf Warsow.

Herzog Barnim I. schenkt 1271 dem Kloster Belbuck das Dorf Baldekow (Kreis Kolberg-Körlin) mit allem Zubehör.

1272 verlieh Herzog Barnim I. Hohenzahden (Groß Stettin) dem Domstift Sankt Marien in Stettin [1].

Die Mönche erwarben fast die ganze Insel Usedom, wobei sie vor Urkundenfälschung nicht zurückschreckten. 1273 schenkte Herzog Barnim I. den Prämonstratensern des Klosters Grobe das Dorf Pudagla [97], wohin auch 1307 das Kloster verlegt wurde. 1)

Pommersch-brandenburgischer Krieg von 1273 bis 1275.

1273 zerstörten die Brandenburger den Flecken Cammin [3], die Bewohner bauten, mit Hilfe der deutschen Einwanderer, 1274 auf dem Hügel westlich der Burg eine neue Stadt, die Barnim I. Lübische Stadtrechte verlieh. 1)

Das vom Ritter Jakob von Staffelfelde erworbene Dorf Hökendorf (Groß Stettin) verlieh Herzog Barnim I. 1274 dem Kloster Kolbatz [14]. 1)

Papst Innozenz IV. bestätigte 1274 dem Templerorden die Schenkung des Landes Bahn [47] durch die pommerschen Herzöge (vgl. 1234).

Greifswald [23] erhält 1274 das Stapelreche für alle pommerschen Waren außer Getreide.

Herzog Barnim I. lässt 1274 eine Fährverbindung von Stettin [1] nach Lübzin (Kreis Naugard) [92] einrichten. 1)

1276 Bischof Hermann kaufte für 3500 Mark Silber den westlichen Teil der des Landes Kolberg von Herzog Barnim I. und machte die Stadt Kolberg [57] zur bischöflichen Residenz. 1) 10)

Herzog Barnim I. verlieh Wollin (Wolin), Kreis Usedom-Wollin [2], 1277 Lübisches Stadtrecht.

Die Herzöge Barnim I. und Bogislaw IV. verglichen sich am 6. Mai 1277 mit dem Kloster Grobe, wegen dessen Einkünften aus der Mühle der Stadt Treptow a. d. Rega. 1)

Treptow a. d. Rega [45] erhält 1277 Lübisches Stadtrecht von den Herzögen Barnim I. und Bogislaw IV. 1)

Treptow an der Rega

Treptow a. d. Rega

Wollin [2] erhält 1277 von Herzog Barnim I. Lübisches Stadtrecht. 1)


Wollin

Wollin

Die Stadt Vadam (Altdamm) [55] wird 1277 von Herzog Barnim I. befestigt.

1277 wird ein Heinrich von Heyden häufig als Zeuge in herzoglichen Urkunden genannt.

Kurz vor der Mündung des Gubenbaches bzw. Stepenitzbaches in das Papenwasser liegt das 1278 dem Gottfried von Breslau von Herzog Barnim I. verliehene Dorf Stepenitz (Kreis Cammin). 1)

In einem Vergleich der Herzöge Barnim I. und Bogislaw IV wurde 1277 Zedlin (Kreis Greifenberg) dem Kloster Belbuck [62] überwiesen. 1)

Herzog Barnim I. starb am 13. November 1278 im Jagdschloss zu Altdamm [55]. 8)

1278, nach den Tod von Barnim I., übernahmen seine Sohn Otto I. das Gebiet von Stettin und ab 1325 das Herzogtum Rügen, sein Sohn Bogislaw IV. 1295 die Gebiete nördlich der Peene, westlich und östlich der Odermündung und das Herzogtum Wolgast.

1 Stettin
2 Wollin
3 Cammin
4 Wolgast
5 Pyritz
6 Belgard
7 Usedom
8 Demmin
12 Schlawe
13 Anklam
14 Kolbatz
15 Ückermünde
23 Greifswald
24 Brietzig
26 Buckow
27 Stargard
32 Stolp
33 Köslin
34 Greifenberg
35 Greifenhagen
39 Daber
40 Gollnow
42 Garz a. O.
45 Treptow a. d. R.
47 Bahn
57 Kolberg
59 Prenzlau
63 Benz
64 Bayersdorf
67 Driesen
69 Eldena
72 Griebenow
77 Jasenitz
78 Kaseburg
92 Neu Weddel
94 Pomellen
95 Pölitz
97 Pudagla

 


1) Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz
2) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
3) Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996
4) Frag mich nach Pommern; Waldemar Diedrich; 1987
5) Unvergessene Heimat Pommern; Bernd G. Längin 1996
6) Aus dem Internet
7) Pommersche Zeitung Ausgabe 5.6.1999
8) Geschichte Pommerns; Dr. Ludwig Biewer 1997
9) Pomerania; Johannes Bugenhagen; Mitteldeutsche Forschungen 7; Nachdruck 1986
10) Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904
11) Die Städtepolitik Herzog Barnims I. von Pommern 1200-1278; Dietmar Lucht; 1965
12) Neue deutsche Bibliographie, Band 7, herausgegeben von der historischen Kommission bei der bayrischen Akademie der Wissenschaft, Berlin 1965 (Seite 29 bis 33, Stichwort Greifen).

 

www.ruegenwalde.com

Die Greifen; © Udo Madsen 1998