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Die Greifen; © Udo Madsen 1998 |
Herzog von Pommern-Rügen und Barth
Geboren am : | ca. 1435 2) |
Geboren in : | |
Gestorben am : | 17. Dezember 1478 |
Gestorben in : |
Herzog Wartislaw X. war eines der vier Kinder (Elisabeth, Erich II. und Christoph) des Herzogs Wartislaw IX. von Pommern-Wolgast und dessen Gemahlin Sophia von Braunschweig.
Seine erste Ehe, geschlossen am 5. März 1454, mit Elisabeth von Brandenburg (Tochter des Markgrafen Johann von Brandenburg und der Barbara von Sachsen-Wittenberg) brachte zwei Söhne (Swantibor V. und Ertmar) hervor. Elisabeth war in erster Ehe mit Herzog Joachim dem Jüngeren von Pommern verheiratet. 2)
Er heiratete am 26. November 1475 (zehn Jahre nach den Tod seiner ersten Frau) Magdalena von Mecklenburg-Stargard (Tochter des Herzogs Heinrich V. von Mecklenburg-Stargard und der Margareta von Braunschweig-Lüneburg). Aus dieser Ehe gingen keine Kinder hervor. 2)
Kinder:
Swantibor : | Er wurde um 1454 geboren, starb jedoch bereits kurz nach 1464. 2) |
Hertman7) : | Er wurde um 1455 geboren, starb jedoch bereits kurz nach 1464. 2) |
1452 verliehen die Herzöge Wartislaw X. und Erich I. Greifswald [23] die "Goldenen Privilegien", der der Stadt weitgehende Rechte und Freiheiten gewährten. 1)
Am 17. April als 1457 starb Herzog Wartislaw IX. von Wolgast, ihm folgte in der Regierung des vorpommerschen Landes seine beiden Söhne Erich II. Und Wartislaw X., die wohl von Anfang an wenig einig, bald in den heftigsten Streit gerieten, zumal als in der ersten Hälfte des Jahres 1459 auch der König Erich auf seinem Schloß Rügenwalde [36] aus dem Leben schied. Sofort eilten Erich II. und Sofia, die sich ja als seine alleinigen Erben betrachteten, dorthin und erreichte wirklich, das am 16. Juni in die hinterpommersche Stände Erich als Verweser des Landes anerkannten. Sie versprachen ihm Hilfe zur Verteidigung des Rechts, dass er von ihrer Seite und wegen seiner Frau Sofia und von Pommern habe. Auch auf den reichen Schatz des Königs, von dem die Chronisten nicht genug zu erzählen wissen, machten die Gatten alleinigen Anspruch. Doch der junge Herzog war mit dem Schiedsspruch nicht zufrieden, und sein Bruder Wartislaw X. sowie sein Vetter Otto von Stettin machten ihm den Anspruch auf das ganze hinterpommerschen Land streitig. Es kam zu offenen und versteckten Fehden, in die auch Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg und andere Fürsten eingriffen. Während dessen weilte die Herzogin wieder, wie es scheint, länger in Cammin. Nach mehrfachen Verhandlungen kam am 1. Juni 1461 eine Entscheidung durch den brandenburgischen Kurfürsten zustande. Es wurde allen drei pommerschen Fürsten das gleiche Recht am hinterpommerschen Lande zugesprochenen mit der ausdrücklichen Bestimmung, das Herzog Erich aufgrund seiner Vermählung mit Sophia nichts innehaben und nur auf das Privaterbe desselben Anspruch haben sollte. So war die Lage Erichs und seiner Gemahlin wenig glänzend, die Hoffnung auf ein großes Erbe waren getäuscht. Doch gaben sie ihre Ansprüche trotz der Kämpfe, die damals wieder im Lande tobten, nicht auf. Es gelang dem Herzog auch durchzusetzen, das am 1. September 1461 die Grafen und Herrn von Eberstein sich zu Rügenwalde ihre Privilegien von ihn bestätigen ließen und ihm Dienstleistungen versprachen. Freilich schlossen am 27. Juli 1462 seien Bruder Wartislaw X. und Herzog Otto III. von Stettin mit dem König Christian von Dänemark ein Bündnis gegen ihn wegen des Erbes. Es scheint aber doch eine Aussöhnung zustande gekommen zu sein, denn am 18. April 1463 erteilte Erich II. der Stadt Stettin eine Bestätigung ihrer Privilegien, und im August und Anfang des September empfing er die Huldigung der Städte Stolp [32], Rügenwalde [36], Schlawe [12] und Belgard [6]. Dagegen übernahmen Herzog Otto III. das Land Stargard und bestätigte am 20. März 1464 den hinterpommerschen Ständen gleichfalls ihre Privilegien. Zu derselben Zeit bewilligten diese der Herzogin Sophia die andere Hälfte der Erhebungen auf Lebenszeit. So war hier eine Lösung der Schwierigkeiten gewonnen, die allerdings kaum alle Beteiligten befriedigte. 9)
1457 schenkte er, zusammen mit seinem Bruder Erich II., dem Abt vom Kloster Neuenkamp das Gut Quitzin. 1)
Die Barnekow setzten mit ihrem Verbündeten von pommerschen und mecklenburgischem Adel dem kleinen Krieg gegen Stralsund [20] fort. Die Stadt Stralsund hatte den Landvogt Raven Barnekow 1453 auf einem Landtag zu Stralsund verhaftet und hingerichtet, da Herzog Wartislaw IX. die städtischen Freiheiten wohl einschränken wollte. Sie fanden gelegentlich auch wohl Unterstützung beim Herzog Erich II., der sehr erzürnt war, als 1457 Greifswalder [23] und Stralsunder ihn überfielen, weil er mit seinem Gefolge unberechtigt im Horster Walde dem Weidwerke oblag. Er ergriff sofort Feindseligkeiten gegen die Bürger und plünderte friedliche Kaufleute. Deshalb erneuerten die Städte Stralsund, Greifswald, und Demmin [8] am 9. November ihr altes Bündnis, das diesmal besonders gegen den Landesherren gerichtet war. Darauf hin gab dieser bald nach und verglich sich mit Greifswald und Stralsund. Die Barnekow aber setzten ihre Fehde fort und erhoben auch vor dem kaiserlichen Kammergericht Klage gegen die Stadt. Der Prozess dauerte natürlich lange Zeit. Endlich aber auch nahmen sich Wartislaw X. und Erich II., denen daran gelegen war, die Hilfe der mächtigen Stadt zu gewinnen, der Sache an, und es gelang am 12. Juli 1470, die Barnekow mit Stralsund zu versöhnen. Der Vergleich fiel sehr zu ungunsten der Stadt aus, für die Herzog Erich die meisten Verpflichtungen übernahm. 8)
1460 übergab er der Universität Greifswald [23] das Patronat der Kirche in Görmin (Kreis Grimmen) [71].
Nach einem heftigen Streit seines Bruders mit Erich I. und Otto III., indem er Partei für die Herzöge Erich I. und Otto III. ergriff, erhielt Wartislaw X. bei der Teilung Pommern-Wolgast 1463 die Lande Rügen und Barth [22].
Inzwischen hatte die Pest 1464 auch den
jungen Herzog Otto III. von Pommern-Stettin hingerafft, mit dem
diese Linie ausstarb. Als Herzog Otto III. 1464 in Stettin [1] beigesetzt worden war, brach der lange
vorhergesehene Streit um das Land Stettin aus. Anspruch auf die
Erbschaft erhoben die Wolgaster Herzoge Erich II. und Wartislaw
X., sowie der Kurfürst Friedrich II. Die Herzoge konnten das
Recht der Verwandtschaft und der dem Greifengeschlecht
zugesprochenen gesamten Hand geltend machen. Die Forderung der
Lehnshoheit Brandenburgs über Pommern hatte Kurfürst Friedrichs
I. von neuem erhobenem, zu einer Entscheidung aber war es weder
in den Kampfe, den er gegen die Pommern führte, noch in den
Streitigkeiten seines Nachfolgers bekommen. Die Frage war offen
geblieben; der Markgraf hatte den Anspruch nie aufgegeben und
verlangte jetzt aufgrund desselben, dass ihm als dem Lehnsherr
die erledigte Herrschaft zufalle. Demgegenüber hatten die
Wolgaster Herren schon vor Ottos Tod ihre Nachfolgerecht
festzusetzen versucht, in dem sie gerade damals das
Zusammengehörigkeitsgefühl der einzelnen Zweige des pommerschen
Herzogenhauses betonten, während doch sonst der Zusammenhang
zumeist gerade nicht sehr innig war. Eine Belehnung mit ihren
Landen durch den römischen König hatten aber die Fürsten, die
doch reichsunmittelbar sein wollten, ebenso wenig gesucht wie die
meisten ihrer Vorfahren. Die überlieferte Szene am Grab des
toten Herzogs zeugt davon. Der Stettiner Bürgermeister Albrecht
Glinde warf Ottos Schild und Helm in das Grab mit dem Ausruf:
"Da liegt unsere Herrschaft von Stettin", worauf Franz
von Eickstedt Schild und Helm aus dem Grab holte und beteuerte:
"Nicht also, wir haben noch eine erbliche geborene
Herrschaft, die Herzöge von Pommem und Wolgast, ihnen gehört
Schild und Helm." Es kam hier der Begriff der Lehen zur
gesamten Hand zum Ausdruck.
Die Brandenburger wollten sich die Aussicht, bis an die Ostsee
vorzustoßen, nicht entgehen lassen. Kurfürst Friedrich II.
forderte alsbald die pommerschen Stände auf, ihm am 17.
September 1464 als Herzog von Pommern zu huldigen; er versprach
ihnen, alle Privilegien und Rechte zu bestätigen. Zu diesem
Zweck erschienen brandenburgische Abgesandte mit allen Unterlagen
am 28. Oktober in Stettin [1],
fanden aber niemanden vor, mit dem sie hätten verhandeln
können. Die Stände von Stettin wollten sich nicht festlegen.
Die Herzöge beschworen den Kurfürsten mit Schreiben vom 16.
November 1464: "Euer Lieb hat doch von Gottes Gnaden Land
und Leut genug und ist ein fromm Herr und ein Kurfürst und
wissen doch selber wohl, dass dorzu Ihr kein Recht habent. Euer
Lieb sich des abtue und lass uns doran unbekommert." In
einem weiteren Schreiben vom 15. Januar 1465 bestritten sie ihm
jedes Recht an pommerschen Landen. "Wente gy sin unse Broder
ok unse Vedder nicht und van unsem Blude nicht geborn, und dat
Land to Stettin uns gehoret, also gy sulven wol weten, van
heidenischen Tiden."
Beide Parteien wandten sich an den Kaiser zur Entscheidung ihrer
Ansprüche. Der Kurfürst schickte Hernit von Stettin, die
Herzöge Jerslaw Barnekow, später Matthias von Wedel, einen
Rechtsgelehrten der Universität Greifswald, an den kaiserlichen
Hof. Kaiser Friedrich III. erklärten am 24. November 1446
ausdrücklich, dass die Herzoge und Wartislaw IX., Barnim VII.
und Bogislaw VII. ihre Fürstentümer von ihm noch nicht zum
Lehen genommen hätte, wie es gebührlich sei, und bei der zu
Konstanz geschehenen Belehnung war das Recht Brandenburgs
ausdrücklich vorbehalten geblieben. Das Band, das Pommern mit
dem Reiche zusammen hielt, war sehr lose, ja einzelne Herzoge
hatten ohne Bedenken vorübergehend für ihre Landesteile die
polnische Lehnshoheit auf sich genommen. 8)
Aber der Habsburger Friedrich III. dachte nur an die Mehrung
seiner Hausmacht und zeigte für die Angelegenheiten im Reich
wenig Interesse. Als Kaiser Friedrich III. am 21. März 1465
einen Lehnsbrief über Pommern für Kurfürst Friedrich II.
ausgestellt hatte, forderte er dafür die riesige Summe von
37.000 rheinischen Gulden, die Brandenburg nicht aufbringen
konnte. Weitere Verhandlungen Kurfürst Friedrichs mit den
Stettiner Ständen in Prenzlau [59]
und Angermünde im Mai 1465 brachten kein Resultat. Man
fürchtete von Brandenburg eine stärkere Beschränkung der
Freiheiten und besonders die Stadt Stettin [1]
eine Minderung des Handels zu Gunsten von Frankfurt/Oder. 4)
Die Verstimmung wuchsen noch, als Wartislaw X. mit seiner Gemahlin Elisabeth in solchen Zwist geriet, dass sie aus dem Wolgaster Land in die Mark flog. Sie war eine Tochter des brandenburgischen Markgrafen Johann und zuerst mit dem Herzog Joachim von Stettin, seit 1453 aber mit Wartislaw vermählte. Auch alle die Beschuldigungen, die gegen ihn wegen unwürdiger Behandlung seiner Gemahlin erhoben wurde, auf Wahrheit beruhen, ist unbekannt. Auf jeden Fall aber benutzte der Kurfürst diesen Vorfall, um die ihm und seinem Hause widerfahren Beleidigung und das Unrecht Wartislaws laut zu verkünden. Rücksichtslos und derb wies in seinem Schreiben vom 15. Januar 1465 die Vorwürfe der Herzoge zurück und betonte energisch die Rechte und Ansprüche seines Hauses, das vornehmer und älter sein als das ihrige. Infolge dieser stets wachsenden Verstimmung kam auch eine beabsichtigte persönliche Zusammenkunft der Fürsten nicht zustande, ja die direkte Verhandlungen wurden abgebrochen. 8)
Damit entstand für Pommern die Gefahr der
endgültigen Zerrissenheit, denn Kurfürst Friedrich II. erhob
auf Grund der nie geklärten brandenburgischen Lehnshoheit
Anspruch auf den Heimfall dieses Landesteils. Jetzt aber zeigte
sich, dass trotz aller Landesteilungen, trotz aller Fehden der
Herzöge, der Adligen und der Städte doch ein einheitliches
Zusammengehörigkeitsgefühl in Pommern bestand. Die
Auseinandersetzung, die nicht ohne militärische Übergriffe
stattgefunden hatte, wurde unter Vermittlung von Herzog Heinrich
von Mecklenburg, am 21. Januar 1466 mit dem Vertrag von Soldin
vorerst abgeschlossen. Darin nahmen die Herzöge Erich II. und
Wartislaw X. für sich und ihre Erben ihre Herzogtümer vom
Kurfürsten von Brandenburg zu Lehen. Titel und Wappen der Lande
Stettin, Pommern, Kassuben und Wenden sollten sowohl die Herzöge
als auch der Kurfürst führen. Die Lehnshoheit der Mark über
Pommern wurde also anerkannt. Der Vertrag wurde jedoch nicht
erfüllt. Namentlich Wartislaw X. hielt sich zurück. Vor allem
aber verweigerten die Stände energisch die Lehnshuldigung. Auch
die formale Frage wurde für den Kurfürsten immer ungünstiger.
Der Kaiser schrieb, da er von dem Hohenzollern kein Geld für die
Lehnbriefe bekam, am 14. Oktober 1466 den Herzögen, dass ihre
Länder unmittelbare Reichslehen seien und sie keine Veränderung
in dieser Hinsicht vornehmen dürften.
Nach nochmaligen ergebnislosen Verhandlungen in
Königsberg/Neumark [81] im April
1468 rüstete der Kurfürst zum Krieg, nachdem er sich mit den
Herzögen von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Stargard
verständigt hatte. Im Mai 1468 schlug er los und eroberte
schnell im Laufe des Sommers beiderseits der Oder die Städte und
festen Plätze Gartz [42], Penkun [43], Löcknitz [87],
Schwedt, Vierraden und belagerte Greifenhagen [35], während die Mecklenburger Treptow
an der Tollense [49] belagerten. Sie
bezwangen die Stadt, brannten sie halb ab und besetzten sie mit
200 Mann. Herzog Wartislaw nahm daraufhin, von Greifswald [23] und Demmin [8]
kommend, die Stadt wieder ein. Dazu wurde ein Wagen
vorausgeschickt, der so gerüstet war, dass er das Stadttor
aufbrechen konnte. Darauf drangen die Pommern mit Gewalt in die
Stadt ein und bezwangen die Besetzer. 5)
Trotz dieser Erfolge verstanden sich die Brandenburger unter
Vermittlung der Stadt Stralsund [20]
und zweier polnischer Vertreter, die Herzog Erich gebeten hatten,
im September 1468 zu Verhandlungen in Prenzlau [59]. Doch die Kämpfe hörten nicht auf.
Die Pommern eroberten Bahn [47]
zurück und berannten vergeblich Gartz [42]
und Reetz/Neumark [100]. Darauf
rüstete Friedrich II. erneut und belagerte im Juli und August
1469 mit den Mecklenburgern Ückermünde [15],
jedoch ohne Erfolg. Während die Stadt über das Haff mit
Lebensmitteln versorgt wurde, ging den Belagerern die Nahrung aus
und sie mussten aufgeben.
Jetzt schickte Polen Stibor von Ponitz, der am 27. August 1469 in
Mescherin bei Ückermünde [15]
einen Waffenstillstand vereinbarte. Der endgültige Vergleich
sollte zu Beginn des nächsten Jahres vor Kasimir von Polen in
Petrikau verhandelt werden.
Die Pommern schickten unter Führung von Dinnies von der Osten
den Juristen der Greifswalder Universität, Johannes Parleberg,
den Kanzler Nikolaus Damitz sowie als Vertreter der Städte
Stettin [1], Stargard [27] und Treptow an der Rega [45], Klaus Stenen, Arndt von Wilde,
Thomas Percham, Heinrich Rossow und Hans Abtshagen nach Petrikau.
Sie legten dort eine von Professor Parleberg verfasste Schrift
vor "Articuli pro parte dacum Stettinensium coram rege
Poloniae oblati mit einer Supplicatio ad regem Poloniae"
vor, in der noch einmal der pommersche Standpunkt auf Grund der
Lehnsverhältnisse dargelegt wurde. Dabei soll Dinnies von der
Osten mündlich im Namen Herzog Erichs II. die Lehnsabhängigkeit
von Pommern-Stolp dem polnischen König angeboten haben. Doch kam
es in Petrikau zu keiner Einigung, nur die Verlängerung des
Waffenstillstands wurde vereinbart. 4)
Seine Frau Elisabeth starb 1465.
Allerdings hielt sich Erich II. nicht an den
Waffenstillstand. Schon im Mai 1470 fiel er wieder raubend in die
Neumark ein, aber die Märker verhielten sich trotzdem ruhig;
denn inzwischen hatte Kurfürst Albrecht Achilles als Nachfolger
Friedrichs beim Kaiser einen Gesinnungswechsel zu seinen Gunsten
erreicht. Nach dem Tod Georg Podiebrads im März 1471 befand sich
Friedrich III. in arger Bedrängnis, im Kampf um Böhmen und
seine Nebenländer in Schlesien und der Lausitz. Zwischen Ungarn
und Polen brauchte der Kaiser Unterstützung im Reich, die er
auch bei den Brandenburgern suchte. Deshalb konnte Albrecht
Achilles vom Kaiser im Dezember 1471 die Anerkennung seiner
Rechte auf das pommersche Gebiet und die Belehnung mit den Landen
Stettin erreichen. Zugleich befahl er den Pommernherzögen, die
Lehnshoheit Brandenburgs anzuerkennen.
Nach dieser Sachlage konnte es nun zu einem Frieden kommen. Er
kam durch Vermittlung Herzog Heinrichs von Mecklenburg am 30. Mai
1472 in Prenzlau [59] zustande. Der
Kurfürst konnte danach den Titel und das Wappen der pommerschen
Länder führen. Die Herzöge und die Stände mussten ihm
huldigen. Die eroberten Gebiete blieben in brandenburgischer
Hand. Es war für Pommern nach so langem Streit ein recht
betrüblicher Ausgang. 4)
Schon im Juli 1473 sprach man vom Abfall der Stadt Gartz. Markgraf Johann hatte seine Sorgen mit den feindlich Plänen, die ihm namentlich vom Herzog Wartislaw, aber auch von Erich gemeldet wurden. Mochte auch manches davon erfunden und übertrieben sein, die ganze unsichere Lage wird dadurch gekennzeichnet. Johann war gerade wieder mit Plänen zur Sicherung von Gartz beschäftigt, als Herzog Erich II. Am 5. Juli 1474 im Wolgast der damals im Lande wütenden Pest erlag. Die Volkssage hat aus Mitleid mit diesem Fürsten, der nach hohen Zielen strebte, aber seine Hoffnungen zum großen Teile scheitern sagt, ihn als ein Opfer des Hasses, mit dem seiner Gemahlin in verfolgt haben soll, einsam an gebrochenem Herzen dahinsiechen lassen. Es ist kein geschichtlicher Beweis dafür vorangekommen, dass die Herzogin Sofia ihrem Gemahl feindlich gegenübergetreten sei, sie ist vielmehr wiederholt für ihn bei dem ihren befreundeten Polenkönig tätig gewesen. 8)
Am 6. April 1478 überfiel und eroberte,
Wartislaw X. die Stadt Gartz an der Oder [42],
die seit den Prenzlauer Vertrag zum größten Unwillen der
Pommern brandenburgischen Besitz war. Nach einigen Tagen wurde
auch die Burg erobert und der märkische Hauptmann Werner von
Schulenburg gefangen genommen. Damit hatte der Herzog den Krieg
gegen den Markgrafen Johann begonnen und fand dabei nicht nur den
Beifall der Städte des Herzogtum Stettin, sondern bald auch die
Unterstützung Bogislaw X. Er trennte sich ganz von Brandenburg
und half seinem Oheim, als Johann herbeieilte, um das gefährdete
Land zu retten. Dies gelang ihm nicht, er geriet vielmehr in
immer größere Bedrängnis, als von Süden Hans von Sagan
vorrückte und die Pommern mit Erfolg in der Neumarkt eindrangen;
sie gewannen am 20. Mai Löcknitz [87],
dann aber trat unter Vermittlung der Mecklenburger Herren eine
kurze Waffenruhe ein.
Auf die Nachrichten, die Kurfürst Albrecht von seinem Sohn über
den Abfall der Pommern erhielt, eilte er sofort mit staatlichem
Heerzug in die Mark und drang, als er am 3. Juli 1478 ein
Ultimatum an Herzog Bogislaw gestellt hatte, in Pommern ein. Er
gewann am 24. Juli Bahn [47], schlug mit seiner großen
Übermacht die 800 Mann des Herzogs in die Flucht und belagerte
Pyritz [5], wohin sich dieser
gerettet hatte. In der Nacht aber floh Bogislaw aus der Stadt und
eilte, nachdem sein Lager von den Märkern erstürmt war, nach
Stargard [27]. Der Kurfürst
verwüstete und verbrannte im Weizacker Besitzungen des Klosters
Kolbatz, eroberte die Stadt Bernstein und anderen Schlösser,
gewann dann im Sturm die Feste Saatzig [101]
und wandte sich gegen Daber [39],
wohin sich der Pommernherzog begeben hatte. Ehe der Sturm begann,
bat Bogislaw, durch die Erfolge der Märker eingeschüchtert, um
Unterhandlungen und erhielt am 23. August einem Waffenstillstand.
Darauf zog Albrecht gegen den Herzog Wartislaw und suchte Gartz [42] zu gewinnen, dass dieser besetzt
hielt. Trotzdem alle Vorbereitungen zum Sturm getroffen waren,
unternahm der Kurfürst einem solchen nicht, sondern ging in die
Mark zurück. Als aber bald darauf Bogislaw sich wieder mit seine
Oheimen verband, rückte er im September von neuem über die
Randow vor. dass pommersche Heer floh, und Vierraden wurde
genommen, ebenso besetzten die Märker Schwedt, Penkun [43] und Löcknitz [87].
Da erschien ein polnischer Gesandter und vermittelte im Auftrag
seines Königs am 28. September einen Waffenstillstand, der bis
zum 24. Juni des nächsten Jahres dauern sollte. Die Verluste der
Pommern, die stets nur über eine geringe Truppenschar verfügte,
waren groß; vor dem gewaltigen Kriegsmann Albrecht war ihre
Macht zerstoben. Bogislaw selbst hatten keine allzu große
Tapferkeit und Geschicklichkeit im Kriegführen an den Tag
gelegt. 8)
Wartislaw X. unterband allerdings, durch seinen Überfall auf die von Brandenburg besetzte Stadt Gartz [42] 1478, alle Ausgleichsbemühungen des jungen Herzogs Bogislaw X., der eine Verständigung mit Brandenburg anstrebte. 3)
Am 17. Dezember 1478 starb Wartislaw X.
Seine Witwe Magdalena heiratetet am 14. Juli 1482 den Grafen Burkard von Barby. Magdalena starb am 2. April 1532.
1 Stettin 5 Pyritz 8 Demmin 12 Schlawe 15 Ückermünde 20 Stralsund |
22 Barth 23 Greifswald 27 Stargard 32 Stolp 35 Greifenhagen 36 Rügenwalde |
39 Daber 42 Garz a. d. Oder 43 Penkun 45 Treptow a. d. Rega 47 Bahn 49 Treptow a. d. Tollense |
59 Prenzlau 71 Görmin 81 Königsberg/Neumark 87 Löcknitz 100 Reetz/Neumark 101 Saatzig |
1) | Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz |
2) | Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener. |
3) | Wehrmann, M., Geschichte von Pommern, Bd. 1 und Bd. 2, 1909 |
4) | Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997 |
5) | Topographia Germaniae; Matthäus Merian; 1652 |
6) | Geschichte Pommerns; Dr. Ludwig Biewer 1997 |
7) | Pomerania; Johannes Bugenhagen; Mitteldeutsche Forschungen 7; Nachdruck 1986 |
8) | Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904 |
9) | Die Herzogin Sophia von Pommern und ihr Sohn Bogislaw X.; Martin Wehrmann |
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Die Greifen; © Udo Madsen 1998 |