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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Wartislaw IX.

Herzog von Pommern-Wolgast
Regierungszeit: 1417 bis 1457 7)

Geboren am : ca. 1400
Geboren in :  
Gestorben am : 17. April 1457
Gestorben in : Wolgast [4] 9)

 

WARTISLAUS IX, Dux Pomerania,
ad exemplar in Bibliotheca Gryphiswaldensi.

Wartislaw IX. 6) wurde als ältester Sohn des Herzogs Barnim VI. von Pommern-Wolgast und Barth und seiner Gemahlin Veronika von Hohenzollern um etwa 1400 geboren. Er hatte noch einen Bruder (Barnim VII.).

Er war mit Sophia von Sachsen-Lauenburg (Tochter des Herzogs Erich IV. von Sachsen-Lauenburg und der Sophia von Braunschweig, geb. ca. 1395 9)) verheiratet (ca. 1420 9)). Aus dieser Ehe gingen drei Söhne (Erich II., Wartislaw X. und Christoph) und eine Tochter (Elisabeth) hervor. 2)

Kinder:

Erich II.  
Wartislaw X.  
Elisabeth  
Christoph: Er wurde ca. 1449/50 geboren, verstarb aber jung. 7)

 

Die Herzöge von Pommern-Wolgast hatten zwar schon 1413 mit Brandenburg einen Schutzvertrag und 1414 ein Bündnis geschlossen, auf anderem Gebiet gab es Streit mit dem Kurfürsten.
Um vom König Sigmund 5) die Belehnung mit seinen Landen zu erlangen, begab sich Herzog Wartislaw IX. von Wolgast im Frühjahr 1417 nach Konstanz. Vielleicht wohnte er schon der feierlichen Belehnung seines Freundes, des Kurfürsten Friedrich, bei, die am 18. April erfolgte. Sicher war er am 26. Mai dort, als merkwürdigerweise Bischof Magnus vom Cammin mit seinem Land belehnt wurde. Am selben Tag empfing auch der Herzog die Belehnung, und am 31. Mai 1417 11) wurde für ihn, seinen Bruder Barnim VII. und seine Vettern Barnim VIII. und Swantibor IV. der Lehnsbrief über die Herrschaften Wolgast und Barth, sowie Rügen, dass hier irrtümlich ein Herzogtum genannt wird, und andere Länder ausgestellt. Nicht ganz sicher ist, ob auch einer von den Stettiner Herzogen in Konstanz anwesend waren, aber immerhin wahrscheinlich. Auf jeden Fall stellte König Sigmund 5) ebenfalls am 31. Mai in einem Lehnsbrief für Otto II. und Kasimir VI. aus. In diesem wurden jedoch die Ansprüche des Markgrafen Friedrich ausdrücklich vorbehalten, über die Herzog Rudolf von Sachsen entscheiden sollten. Am 24. Juli erklärte der König auch dem Brandenburger, dass die Belehnung der Stettiner seine Rechte keinen Eintrag tun solle, ja er soll sogar bereits die Herzoge angewiesen haben, ihr Land von dem Markgrafen als Lehen zu empfangen. Es ist daher erklärlich, dass ihre Stimmung gegen Brandenburg nicht sehr freundlich war; es musste Ihnen als ein Unrecht erscheinen, dass die 1348 feierlichst aufgegebenen Ansprüche jetzt wieder aufgenommen werden sollten. 10)

Der junge Wartislaw XI., führte von 1415 bis 1425 die Vormundschaft für seinen Bruder Barnim VII. und seine Vettern Barnim VIII. und Swantibor IV.

Neuer Zündstoff zwischen Pommern und Brandenburg entstand durch die Lehnsfrage. Die pommerschen Herzöge hatten von König Sigismund 5) in Konstanz die Lehnsurkunden für ihr Land erhalten; darin war aber ausdrücklich der Anspruch Brandenburgs auf die Lehnshoheit Pommerns, die 1338 von den Wittelsbacher Markgrafen aufgegeben worden war, vorbehalten. Dass König Sigismund den Pommern nicht besonders freundlich gesinnt war, zeigte sich auch in der Belehnung des Bischof Magnus von Cammin, dessen Territorium dadurch für reichsunmittelbar erklärt wurde. Die Herzöge von Stettin fanden Hilfe bei Mecklenburg-Stargard und Polen, das eine Abteilung unter Befehl von Peter Korczbok, dem Unterkämmerer von Posen, stellte. Mit dieser Kriegsmacht konnten die Pommern die Uckermark besetzen, wurden aber in der Nacht vom 27. zum 28. März 1420 von den Brandenburgern vernichtend geschlagen. Ein großer Teil der Uckermark kam wieder in den Besitz des Hohenzollern. 12)

Da jeder der jungen Pommernherzöge eine eigenständige Politik betreiben wollte, erfuhr Pommern nun eine Teilung in mehrere Einzelherrschaften. 5)

Wartislaws Regierungszeit 1417-1457 war geprägt von der Auseinandersetzung mit den Hanse-Städten, deren eigenständiges Handeln, besonders während des Krieges zwischen dem nordischen Unionskönig Erich I. (von Pommern) und der Hanse (im Verbund mit Holstein), der Politik des Wolgaster Herzogs entgegenstand. Dieser ständige Streit im eigenen Land ließ viel Raum zu Raub und Plünderung. 4)

Die Bewegtesten aber waren die Jahre der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Stralsund [20]. Der alte Feind der Stadt, Kurt Bonow, der damals bei der Regentin des Landes Wolgast, der Herzogin Agnes, Wartislaw VIII. Witwe, großen Einfluss besaß, wurde wahrscheinlich 1417 von dem Landmarschall Degner Buggenhagen erschlagen, der mit zu dem ständischen Regentschaftsrate gehörte. Er fand in der Stadt Aufnahme und Schutz; doch die Stralsunder konnten es nicht verhindern, dass Buggenhagen 1420 an der Tafel des Herzogs Wartislaw IX. auf Veranlassung der Herzogin Agnes von Heneke Behr und seinen Genossen ermordet wurde. Darauf nahmen die beiden Städte Stralsund und Greifswald [23] die Verfolgung der Mörder in die Hand; sie schickten Streitkräfte vor das Schloß Usedom, wo die Verschworenen Zuflucht gefunden hatten und von wo aus sie offen Raub zu Lande und zu Wasser trieben. Es gelang, die Feste zu nehmen, doch die Besatzung entkam. Erst als die Städter das Schloß Rustrow erstürmten, fielen ihnen die meisten Teilnehmer am Morde in die Hände; sie erhielten im Anfang 1421 in der Stadt ihre Strafe. 10)

Gegen diese Unsicherheit im Land wehrten sich besonders die Städte, da Handel und Wandel erheblich gestört wurden. Zu ihrer Bekämpfung schlossen sie sich zu Bündnissen zusammen. Es fehlte auch sonst nicht an Versuchen, diesen Gewalttaten einen Riegel vorzuschieben. Aber die Herzöge wie auch die Stände waren zu schwach und ihre Interessen zu verschieden, um auf diese Weise Ordnung schaffen zu können. 12)

Man einigte sich am 3. Januar 1421 mit den Ständen des Landes dahin, dass Gerichtshöfe eingesetzt werden sollten, die, zur Hälfte mit Adligen, zur Hälfte mit Bürgern aus den Städten Stralsund [20], Greifswald [23], Anklam [13] und Demmin [8] besetzt, regelmäßig viermal im Jahre zusammentreten und alle Übertretungen und Rechtsbrüche nach Schwerinischem Recht als höchste Instanz aburteilen sollten. Ob dieses pommersche Gericht, zudem, wie es schon früher geschehen war, ständische Vertreter hinzugezogen wurden, wirklich zustande gekommen und von Bestand gewesen ist, bleibt allerdings unsicher. 10)

König Sigmund 5) forderte 1422 die Herzoge von Stettin und den Bischof von Cammin auf, dem polnischen König nicht gegen den Orden zu helfen, sondern vielmehr diesen Beistand zu leisten. Zu derselben Zeit wurde an die Herzoge von Stettin, Herzog Wartislaw, sowie der Camminer Bischof zum neuen Kriege gegen die Hussiten, er im Anfang des Jahres ein so schreckliches Ende genommen hatte, beizutreten. Erst später wurde er wieder begonnen, nachdem große Vorbereitungen getroffen und 1427 die allgemeine Reichskriegssteuer ausgeschrieben worden war. In Pommern beeilte man sich ebenso wenig wie den anderen die Territorien, dem Reichsbefehle irgendwie Folge zu leisten. In ihren Entschuldigungsschreiben von 1428 erklärte die Herzoge, der Bischof und die Städte einzeln ihren guten Willen, aber die kriegerischen Verhältnisses oder die bisher noch ausgebliebene Zustimmung der Stände ließen eine Ausschreibung der Steuern nicht zu. Sonderbarer genug klingen diese Ausreden, nur Stettin [1] scheint die Steuer erhoben und an Herzog Kasimir abgeliefert zu haben; ob der sie aber weitersandte, ist mindestens zweifelhaft. Man erkennt, dass auch hier der große Plan der Reichssteuern kläglich scheiterte. An dem Kriege gegen die Hussiten von 1430 bis 1431 nahmen die Pommern kaum Teil, aber bald nahten die gewaltigem Scharen der Ketzer den Grenzen des Landes, als sie 1432 in die Kurmark einfielen und die Neumarkt bedrohten. Bogislaw IX. lehnte es damals ab, den Truppen des Deutschen Ordens den Durchzug durch sein Land zu gestatten, ja ging sogar mit den Ketzern, die mit den Polen verbunden waren, im geheimem ein Bündnis ein. Gleich ihm sandten auch die Stadt Stargard [27] und das Geschlecht der Dewitz dem Orden Absagebriefe. Bald darauf trat Bogislaw durch Vermählung mit Maria ihre nahe Verwandtschaft mit den König Wladislaw, und auch Kasimir von Stettin schloss sich vorübergehend an Polen an. 1433 drangen die Hussitenschwärme weiter nach Osten bis in die Gegend von Danzig vor und verwüstete und plünderten überall furchtbar; hierbei verschonte sie keineswegs die pommerschen Grenzgebiet. Auch die Pommern und Polen hausten in der Neumarkt, Arnswalde ergab sich dem Herzog Bogislaw, der Dramburg vergeblich belagerte. Dann wurde aber der Orden mit Pommern verglichen, als die ketzerischen Scharen abgezogen waren. Der Friede zu Bresz (1435) brachte wenigstens eine Sicherheit, wenn auch die Händel und Streitigkeiten an der Grenze nicht aufhörten. 10)

Eine enge Verbindung des Markgrafen von Brandenburg mit Polen schien sowohl König Sigismund 5) wie den Herzögen von Pommern gefährlich, denn die polnische Königstochter Hedwig, sie galt damals als Erbin der Krone, sollte Friedrich von Brandenburg heiraten. Wahrscheinlich auf Initiative Sigismunds versammelte der nordische Unionskönig Erich seine pommerschen Vettern Otto II. und Kasimir VI. von Stettin, Wartislaw IX. und Barnim VII. von Barth und Wolgast sowie Bogislaw IX. von Stolp zusammen mit dem Hochmeister des Deutschen Ordens Paul von Rußdorf am 15. September 1423 in Neustettin [28] (der große Tag von Neustettin), um zu beraten, was gegen den Markgrafen von Brandenburg zu tun sei. Man wollte Herzog Bogislaw IX. mit Hedwig von Polen verheiraten. Doch fand dieser Plan in Polen keinen Anklang. Alle Absprachen blieben ohne Folgen, denn die polnische Prinzessin starb schon 1431. 1)

Am 6. Dezember 1425 teilten sich die Herzöge Wartislaw IV., Barnim VII. und VIII. und Swantibor IV. in Eldena das Herzogtum Wolgast unter sich auf. 8)

Im Frieden von Neustadt-Eberswalde, nach einigen weiteren Grenzkämpfen einigten sich Pommern und Brandenburg, Pommern verliert 1427 einen Teil der Uckermark, mit Angermünde, an Brandenburg.

Ein Schutzbündnis zwischen Schivelbein [102], Stolp [32] und Rügenwalde [36] und anderen wurde 1427 gegründet.

Nach außen herrschte danach für einige Zeit Ruhe. Im Innern aber blieb die Lage unsicher und gefährlich, die Herzöge trugen oft selbst zu diesen schädlichen Verhältnissen bei. 1438 beschlagnahmte Wartislaw IX. von Pommern-Wolgast ein Schiff mit Waren des Bischofs Audun von Stavanger und des Ritters Erlend von Tönsberg, obwohl sie Zölle und Abgaben bezahlt hatten. 12)

Mit Brandenburg, wo seit 1437 Friedrich d. j., des Kurfürsten II. Sohn, als Regent tätig war, befand sich der Herzog Joachim von Stettin, der sich 1437 mit Elisabeth, der Tochter von Johann, vermählte, in Frieden und Einverständnis. Er nahm zusammen mit dem Wolgaster Vettern an den Kriege gegen Mecklenburg (1440) lebhaften Anteil und gewann auch Anrecht auf die Eroberungen. Als jedoch Friedrich II. Markgraf geworden war, verlangte er aufgrund eines kaiserlichen Gebotenes 1444 von den Wolgaster Herzogen die Auslieferung des in ihrem Besitz befindlichen Teiles der Uckermark. Darüber kam es bei Pasewalk zum Kampf, doch die Eroberung durch die Märker misslang; auch ihren übrigen kriegerischen Unternehmungen hatten keinen Erfolg. Man führte langwierige Verhandlungen, aber bald brach der Krieg wieder aus, an dem jetzt auch Joachim teilnahm, weil er wegen seines Besitzes in Beeskow mit Brandenburg in Streit geriet. Wie gewöhnlich wechselten wieder Frieden und Verhandlungen ab, es wurde um Pasewalk [44], Torgelow [105] und den anderen Orten gekämpft, man verhandelte in Prenzlau [59] oder Freienwalde, man setzte Schiedsrichter ein, doch endliche Frieden wurde erst am 3. Mai 1448 geschlossen. Friedrich gab seinen Anspruch auf Pasewalk auf, gegen die Zusicherung des Anfalls der Stadt nach dem Erlöschen der gesamte männliche Linie des pommerschen Herzogshauses. Zur gleichen Zeit schlossen die pommerschen Fürsten mit dem Markgrafen ein Landfriedensbündnis. Der Erfolg dieses Krieges, in dem die Pommern das wichtige Pasewalk behaupteten, wenn auch sonst die Uckermark fast ganz in brandenburgischen Besitz kam, war allein der hier bewiesenen Einigkeit der verschiedenen Linie des Herzogshauses zu danken. 10)

Neue Kämpfe gab es, als 1445 Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg von den vorpommerschen Herzögen, Wartislaw IX. von Wolgast und Barnim VII. von Barth, die Rückgabe der im 14. Jahrhundert als Pfand erworbenen Städte Pasewalk [44] und Torgelow [105] forderte. Die wenig entscheidenden Kämpfe verwüsteten die Uckermark, bis man sich im Mai 1448 auf einen "status quo" einigte. Pasewalk [44] und Torgelow [105] blieben bei Pommern-Wolgast. 12)

Eine Belehnung mit ihren Landen durch den römischen König hatten aber die Fürsten, die doch reichsunmittelbar sein wollten, ebenso wenig gesucht wie die meisten ihrer Vorfahren. Kaiser Friedrich III. erklärten am 24. November 1446 ausdrücklich, dass die Herzoge und Wartislaw IX., Barnim VII. und Bogislaw VII. ihre Fürstentümer von ihm noch nicht zum Lehen genommen hätte, wie es gebührlich sei, und bei der zu Konstanz geschehenen Belehnung war das Recht Brandenburgs ausdrücklich vorbehalten geblieben. 10)

Um die Mitte des 15. Jahrhunderts wurde das pommersche Herzogshaus von der immer wieder auftretenden Pest stark ergriffen. 1451 starben Joachim von Stettin und Barnim VIII. von Barth. Während das Wolgaster Gebiet nun in der Hand Wartislaws IX. vereinigt wurde, hatte Joachim seinen unmündigen Sohn, Otto III., hinterlassen. Für ihn übernahm seine Mutter Elisabeth, Tochter des Markgrafen Johann von Brandenburg, die Regierung. Die Vormundschaft über den kleinen Otto III. war Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg, seinem Onkel, übertragen. 12)

Der Herzog, der den Versuch gemacht hatte, durch ein geordnetes Gerichtsverfahren für Sicherheit seines Landes zu sorgen, geriet mit seiner Stadt Stralsund [20] in einem langwierigen Konflikt. Sie verweigerte ihm 1451, als er das ganze vorpommersche Land wieder in seiner Hand vereinigt hatte, anfänglich die in Huldigung, weil er in Erbschaftsstreitigkeiten mit Mecklenburg geraten war. Doch durch Vermittlung des Bürgermeisters Otto Boge kam es bald dazu, dass Wartislaw im Anfang des Jahres 1452 den vier vorpommerschen Hauptstädten im so genannten "goldenen Privilegium" alle Rechte bestätigte. 10)

Obwohl Wartislaw IX. seinen Städten die völlige Unabhängigkeit im "goldenen Privileg" vom 2. Januar 1452 garantiert hatte, versuchte er 1453 mit Hilfe seines Landvogtes Raven von Barnekow in Stralsund [20] die Gewerke gegen den Rat aufzuhetzen und Einfluss in der Stadt zu gewinnen. Als der Bürgermeister Otto Voge Raven von Barnekow gefangen nehmen ließ und ihn zum Tode verurteilte, überfiel Wartislaw mehrfach Stralsunder Kaufleute. 12)
Da dadurch Handel und Verkehr schweren Schaden erlitten, wurde die anfangs so trotzige Bürgerschaft bald einem Ausgleich mit dem Herzog geneigt und Boge, der seine Macht mit Gewalt zu behaupten suchte, stieß auf Widerstand. Er floh aus der Stadt und entkam nach Dänemark und später nach Kolberg [57]. Wer neuer Rat gewann den Herzog dadurch für sich, dass er ihm Hilfe gegen Mecklenburg zusagte, mit dem der Krieg in der üblicher Weise der Raub- und Plünderungszüge und fort ging, bis 1454 wieder einmal Frieden geschlossen wurde. 10)

Herzog Wartislaw IX. von Pommern-Wolgast beim Papst den Antrag für die Am 15. Dezember 1455 stellte Genehmigung einer Universität in Greifswald [23], worauf Papst Calixt III. (ein spanischer Borgia) der Stiftung mit dem Privileg vom 29. Mai 1456 zustimmte. 50)
1455 übergab er der im Entstehen begriffenen Universität in Greifswald [23] das Patronat der Marienkirche in Grimmen [17]. 1)
Am 17. Oktober 1456 wurde nach längerer Vorbereitung die neue Hochschule feierlich in Gegenwart des Herzogs Wartislaw IX. von Wolgast eröffnet. In der Nikolaikirche, bei der ein Domstift zur Versorgung der Professoren errichtet wurde, übergab der Bischof von Cammin das Privilegium des Papstes, das nach damaliger Anschauung einer Universität erst die volle Gleichberechtigung und Sicherheit zu gewährleisten vermochte. Heinrich Rubenow wurde der erste Rektor und der Vizekanzler der neuen Universität 3). Die finanzielle Ausstattung ist zum größten Teil durch Heinrich Rubenow erfolgt, doch trug auch die Kirche zur Unterstützung der jungen Universität bei. Mit Zustimmung des Klosters Eldena [69], das das Patronatsrecht über die Greifswalder Kirchen besaß, wurde bei der Nikolaikirche zur Besoldung einiger Professoren ein Kollegiatstift gegründet.
Die beiden großen silbernen Szepter, die dem Rektor bei feierlichen Aufzügen voran getragen werden, wurden von Wartislaw IX. am 17. Oktober 1456 in der Nikolaikirche der Universität übergeben. 3)

Die Barnekow setzten mit ihrem Verbündeten von pommerschen und mecklenburgischem Adel dem kleinen Krieg gegen Stralsund [20] fort. Sie fanden gelegentlich auch wohl Unterstützung beim Herzog Erich II., der sehr erzürnt war, als 1457 Greifswalder [23] und Stralsunder ihn überfielen, weil er mit seinem Gefolge unberechtigt im Horster Walde dem Weidwerke oblag. Er ergriff sofort Feindseligkeiten gegen die Bürger und plünderte friedliche Kaufleute. Deshalb erneuerten die Städte Stralsund, Greifswald, und Demmin [8] am 9. November ihr altes Bündnis, das diesmal besonders gegen den Landesherren gerichtet war. Darauf hin gab dieser bald nach und verglich sich mit Greifswald und Stralsund. Die Barnekow aber setzten ihre Fehde fort und erhoben auch vor dem kaiserlichen Kammergericht Klage gegen die Stadt. Der Prozess dauerte natürlich lange Zeit. Endlich aber auch nahmen sich Wartislaw X. und Erich II., denen daran gelegen war, die Hilfe der mächtigen Stadt zu gewinnen, der Sache an, und es gelang am 12. Juli 1470, die Barnekow mit Stralsund zu versöhnen. Der Vergleich fiel sehr zu ungunsten der Stadt aus, für die Herzog Erich die meisten Verpflichtungen übernahm. 10)

Wartislaw IX. starb am 17. April 1457 und wurde in Wolgast [4] begraben.

Seine Witwe starb 1462.

1 Stettin
4 Wolgast
6 Belgard
8 Demmin
13 Anklam
17 Grimmen
20 Stralsund
23 Greifswald
27 Stargard
28 Neustettin
32 Stolp
36 Rügenwalde
44 Pasewalk
57 Kolberg
102 Schivelbein
105 Torgelow

 


1) Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz
2) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
3) Greifswalder Universitätsreden; 48; Aus der Geschichte des pommerschen Herzogshauses von Adolf Hofmeister; 1938
4) Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996
5) König Sigismund war Sohn des Kaiser Karl IV., und der Elisabeth von Pommern.
Er wunde 1410 deutscher König, 1433 deutscher Kaiser. Er wurde am 14. Februar 1368 in Nürnberg geboren und starb am 9. Dezember 1437 Znaim. Er erbte 1378 die Markgrafschaft Brandenburg und wurde 1387 durch seine Heirat mit Maria von Ungarn König von Ungarn. 1415 belehnte er Friedrich von Hohenzollern mit der Mark Brandenburg. Nach seinem Tod wurde der Habsburger Albrecht II., der mit einer Tochter Elisabeth vermählt war, sein Nachfolger.
6) Bär. M.: Wartislaw IX., ADB. Bd. 41 (1896). S. 212-213. Wehrmann. M.: Genealogie des pommerschen Herzogshauses, Stettin 1937. S. 98 f.
7) Frag mich nach Pommern; Waldemar Diedrich; 1987
8) Pomerania; Johannes Bugenhagen; Mitteldeutsche Forschungen 7; Nachdruck 1986
9) Internet: www.worldroots.com/~brigitte/
10) Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904
11) Die kaiserlichen Lehnsurkunden für die Herzoge von Pommern; Dr. Otto Heinemann; 1899
12) Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997

 

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