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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Erich II.

Herzog von Pommern-Wolgast, Hinterpommern und Stettin

Geboren am : ca. 1425
Geboren in :  
Gestorben am : 5. Juli 1474 9)
Gestorben in : Wolgast [4] 9)

 

ERICVS 2: WARTISLAI, 9. / FILIVS. DVX STETINI PO. / MERANIAE PRINCEPS FOR. /
MOSVS. MORITVR WOL. / GASTI, AO: 1474. SEPE. /LITVR INMONASTERIO/HILDENSI. 12)

Herzog Erich II. 3) wurde um 1425 geboren und war eines der vier Kinder (Elisabeth, Wartislaw X. und Christoph) des Herzogs Wartislaw IX. von Pommern-Wolgast und seiner Gemahlin Sophia von Braunschweig.

Seine Ehe (nach dem 11. November 1451), die ihn mit Sophia, der Tochter Bogislaws IX. von Hinterpommern, verband, sicherte ihm eine große Nachkommenschaft. Er hatte vier Söhne (Bogislaw X., Wartislaw, Kasimir VII. und Barnim) und fünf Töchtern (Sophia, Margaretha, Elisabeth, Katharina und Maria), doch die Ehe war nicht dauerhaft. Sie verließ ihren Mann und ging mit ihren Kindern nach Rügenwalde [36]. Sie regierte das Herzogtum unabhängig, nur mit Hilfe ihres Hofmarschalls Ritter Johann von Massow. Sie starb 1497 in Stolp [32].

Kinder:

Sophia: Heiratete zwischen dem 24. und 31. Mai 1478 in Anklam den Herzog Magnus von Mecklenburg-Schwerin (Sohn des Herzogs Heinrich II. von Mecklenburg-Schwerin und der Dorothea von Brandenburg). Sie starb 26. April 1504 in Wismar. 4)
Margaretha: Sie heiratete um 1487 den Herzog Balthasar von Mecklenburg-Schwerin (Sohn des Herzogs Heinrich II. von Mecklenburg-Schwerin und der Dorothea von Brandenburg). Sie starb am 27. März 1526. 4)
Elisabeth: Sie war von 1494 bis 1516 Priorin des Benediktiner-Klosters Verchen im Kreis Demmin [8]. Sie starb 1516. 4)
Bogislaw X.  
Katharina: Sie war mit Heinrich I. von Braunschweig-Wolfenbüttel (Sohn des Herzogs Wilhelm II. von Braunschweig-Wolfenbüttel und der Elisabeth von Stolberg) verheiratet. Sie hatten zwei Töchter (Katharina, geb. 1488; Elisabeth, geb. 1494) und 6 Söhne (Heinrich IX., geb. 10.11.1489; Franz, geb. 1490; Christoph, geb. 1492; Wilhelm, geb. 1493; Erich, geb 1496 und Georg, geb. 1498). 7) Sie starb 1526. 4)
Kasimir VII.: Er wurde um 1455 geboren und verstarb zwischen dem 8. und 15. September 1474 an der Pest. 4)
Maria: Sie war 1481 Äbtissin in Köslin [38] und 1490 in Wollin [2] und verstarb 1512. 4)
Wartislaw: Er wurde um 1455 geboren und verstarb 1475. 4)
Barnim: Er wurde nach 1465 geboren und verstarb 1474. 4)

 

Am 15. Februar 1453 stellen Herzogin Sofia und Erich II. für die Stadt Greifenberg [34] eine Urkunde aus. Beide versprachen unter anderem, die Stadt bei ihren Rechte zu erhalten, wenn sie sich mit König Erich (Erich I.) wegen Sophias Erbe würden. Sie übten dabei Hoheitsrechten in dem Land aus, dass der Herrschaft Erich I. unterstand. 11)

Erich II. schloss sich, der noch dazu selbst gehofft hatte, durch Polens Hilfe die Neumarkt zu gewinnen, an König Kasimir von Polen an und trat in seinem Dienst, als 1454 der offene Krieg gegen den deutschen Orden ausbrach. Die Danziger besetzten Lauenburg [31] und Bütow [30], die sich gegen den Abfall vom Ordern erklärt hatten, mussten aber 1455 auf Geheiß des Königs von Polen die Länder dem Herzoge Erich zu treuer Hand und zur Verwahrung übergeben, unter der Bedingung, dass er sie auf Verlangen des Königs oder Danzigs sofort wieder herausgeben müsse. Erich leistete dem König Hilfe, trat aber dann in geheime Verhandlungen mit dem Orden, von dem er die förmliche Abtretung der Länder zu erlangen hoffte. Als die Danziger, die von den Plänen des Herzogs erfuhren, die Stadt Lauenburg besetzten, rückte ein Ordensheer zur Belagerung heran. Erich zwang es zwar zum Rückzug und besetzte die Stadt, schloss aber dann 1460 einem Vertrag mit dem Orden und überließ den Hauptleuten die Städte Bütow und Lauenburg. Natürlich war König Kasimir voller Zorn über den untreuen Bundesgenossen und ließ 1461 600 Polen und Tartaren in sein Land einfallen, die vor dem belagerten Konitz versammelt waren. Neustettin [28] wurde grausam ausgeplündert und niedergebrannt. 1)
Da aber soll der Polenkönig durch Vermittlung der Herzogin Sofia beruhigt und versöhnt worden sein. Erich stand, wie es scheint, von jetzt an treu auf Polens Seite, wenn ihn auch andere Streitigkeiten im eigenen Lande oft hinderte, wirklich für dessen Nutzen zu wirken. 10) 6)

Am 16. Januar 1457 fand eine Einigung zwischen Erich I. und Erich II. statt. Die Stände von Hinterpommern verglichen die beiden Fürsten, von denen König Erich (Erich I.) der eigentliche Erbherr blieb, während dem Herzog nur einige Einkünfte und Hebungen zugewiesen wurden. Sogar das bewegliche Erbe der hinterpommerschen Herzöge wurde dem König übergeben. Auf dem Schloß auf Wollin [2], das dem Herzog Erich als Residenz eingeräumt wurde, finden wir im Mai 1457 die Herzogin Sofia. Sie war aber, ebenso wenig wie ihr Gemahl, mit der Abmachung zufrieden, und beide grollten unzweifelhaft mit dem alten König, daher scheint Sophia sich auch fern von den hinterpommerschen Lande aufgehalten zu haben, obgleich sie, wie aus einer späteren Urkunde hervorgeht, damals nach Entscheidung der Stände die Hälfte der Erhebungen aus dem Lande für die Zeit, in welcher der König am Leben war erhielt. 11)

Am 17. April als 1457 starb Herzog Wartislaw IX. von Wolgast, ihm folgte in der Regierung des vorpommerschen Landes seine beiden Söhne Erich II. und Wartislaw X., die wohl von Anfang an wenig einig, bald in den heftigsten Streit gerieten.

Streit gab es auch mit Erich II., der 1457 im Wald von Horst, das zu Greifswald [23] gehörte, zu jagen anfing. Die Greifswalder ließen sich das nicht gefallen. Bürgermeister Rubenow trat dem Herzog bewaffnet entgegen und verhaftete sein Gefolge. Das verursachte wiederum neue Überfälle durch die Leute des Herzogs. Eine gewisse Ruhe trat erst ein, als sich Stralsund [20], Greifswald [23], Anklam [13] und Demmin [8] 1461/62 gegen den Herzog zusammenschlossen. 6)
Der Herzog ergriff sofort Feindseligkeiten gegen die Bürger und plünderte friedliche Kaufleute. Deshalb erneuerten die Städte Stralsund, Greifswald [23], und Demmin [8] am 9. November ihr altes Bündnis, das diesmal besonders gegen den Landesherren gerichtet war. Darauf hin gab dieser bald nach und verglich sich mit Greifswald und Stralsund.
Die Barnekows aber setzten ihre Fehde fort und erhoben auch vor dem kaiserlichen Kammergericht Klage gegen die Stadt. Der Prozess dauerte natürlich lange Zeit. Endlich aber auch nahmen sich Wartislaw X. und Erich II., denen daran gelegen war, die Hilfe der mächtigen Stadt zu gewinnen, der Sache an, und es gelang am 12. Juli 1470, die Barnekow mit Stralsund zu versöhnen. Der Vergleich fiel sehr zu ungunsten der Stadt aus, für die Herzog Erich die meisten Verpflichtungen übernahm. 10)

1457 schenkte er, zusammen mit seinem Bruder Wartislaw X., dem Abt vom Kloster Neuenkamp das Gut Quitzin. 1)

1459 starb der ehemalige Unionskönig Erich I. in Rügenwalde [36] und hinterließ das hinterpommersche Herzogtum ohne Erben. Sofort eilten Erich II. und Sofia, die sich ja als seine alleinigen Erben betrachteten, dorthin und erreichte wirklich, das am 16. Juni 1457 in die hinterpommersche Stände Erich als Verweser des Landes anerkannten. Sie versprachen ihm Hilfe zur Verteidigung des Rechts, daß er von ihrer Seite und wegen seiner Frau Sofia und von Pommern habe. Auch auf den reichen Schatz des Königs, von dem die Chronisten nicht genug zu erzählen wissen, machten die Gatten alleinigen Anspruch. Doch der junge Herzog war mit dem Schiedsspruch nicht zufrieden Dieser Entschluss rief sowohl bei seinem Bruder Wartislaw X., als auch bei den Stettiner Verwandten, Widerspruch hervor. Es kam zu offenen und versteckten Fehden, in die auch Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg und andere Fürsten eingriffen, denn für den ab 1460 mündig werdenden Otto III. führten die Brandenburger die Vormundschaft. Lange Verhandlungen schlossen sich an, die 1463 in einem Vergleich endeten. Hinterpommern wurde unter Otto III. und Erich II. aufgeteilt und Wartislaw X. mit Teilen des Wolgaster Landes abgefunden. 6)

Herzog Erich II. von Pommern erobert 1460 die Stadt Lauenburg [31], musste sie jedoch dem Deutschen Orden wieder zurückgeben.

Nach mehrfachen Verhandlungen kam am 1. Juni 1461 eine Entscheidung im Erbstreit von 1459 durch den brandenburgischen Kurfürsten zustande. Es wurde allen drei pommerschen Fürsten das gleiche Recht am hinterpommerschen Lande zugesprochenen mit der ausdrücklichen Bestimmung, das Herzog Erich aufgrund seiner Vermählung mit Sophia nichts innehaben und nur auf das Privaterbe desselben Anspruch haben sollte. So war die Lage Erichs und seiner Gemahlin wenig glänzend, die Hoffnung auf ein großes Erbe waren getäuscht. Doch gaben sie ihre Ansprüche trotz der Kämpfe, die damals wieder im Lande tobten, nicht auf. Es gelang dem Herzog auch durchzusetzen, das am 1. September 1461 die Grafen und Herrn von Eberstein sich zu Rügenwalde ihre Privilegien von ihn bestätigen ließen und ihm Dienstleistungen versprachen. Freilich schlossen am 27. Juli 1462 seien Bruder Wartislaw X. und Herzog Otto III. von Stettin mit dem König Christian von Dänemark ein Bündnis gegen ihn wegen des Erbes. Es scheint aber doch eine Aussöhnung zustande gekommen zu sein, denn am 18. April 1463 erteilte Erich II. der Stadt Stettin [1] eine Bestätigung ihrer Privilegien, und im August und Anfang des September empfing er die Huldigung der Städte Stolp [32], Rügenwalde [36], Schlawe [12] und Belgard [6]. Dagegen übernahmen Herzog Otto III. das Land Stargard und bestätigte am 20. März 1464 den hinterpommerschen Ständen gleichfalls ihre Privilegien. Zu derselben Zeit bewilligten diese der Herzogin Sophia die andere Hälfte der Erhebungen auf Lebenszeit. So war hier eine Lösung der Schwierigkeiten gewonnen, die allerdings kaum alle Beteiligten befriedigte. 11)

Nach der Niederlage des Deutschen Ordens bei Zarnowitz im nördlichen Westpreußen am 17. September 1462 beschloss Erich, sich wieder an die Seite Polens zu stellen. Die treibende Kraft hierbei war wohl seine Frau Herzogin Sophia, die zu Polen neigte. In den Verhandlungen, die 1465 begannen, wollte Erich auf eigene Rechnung die Burgen Lauenburg [31] und Bütow [30] auslösen, die die Söldner der Kreuzritter als Pfand für ihren nicht gezahlten Sold besetzt hielten. Als Geisel für seine Vertragstreue bot er seinen Sohn, Bogislaw X., der am polnischen Hof erzogen werden sollte. Darauf ging das siegreiche Polen ein. Erich trat am 23. Juni 1467 dem Zweiten Thorner Frieden vom 19. Oktober 1466 bei und erhielt Lauenburg und Bütow als Pfand für seinen Beistand und für den Aufwand zur Auslösung der Burgen. Damit war das Treuhandverhältnis von 1455 in eine Pfandschaft umgewandelt. 6)

Inzwischen hatte die Pest 1464 auch den jungen Herzog Otto III. von Pommern-Stettin hingerafft. Als Herzog Otto III. in Stettin [1] beigesetzt worden war, brach der lange vorhergesehene Streit um das Land Stettin aus. Anspruch auf die Erbschaft erhoben die Wolgaster Herzoge Erich II. und Wartislaw X., sowie der Kurfürst Friedrich II. Die Herzoge konnten das Recht der Verwandtschaft und der dem Greifengeschlecht zugesprochenen gesamten Hand geltend machen. Die Forderung der Lehnshoheit Brandenburgs über Pommern hatte Kurfürst Friedrichs I. von neuem erhobenen, zu einer Entscheidung aber war es weder in den Kampfe, den er gegen die Pommern führte, noch in den Streitigkeiten seines Nachfolgers gekommen. Die Frage war offen geblieben; der Markgraf hatte den Anspruch nie aufgegeben und verlangte jetzt aufgrund desselben, dass ihm als dem Lehnsherr die erledigte Herrschaft zufalle. Demgegenüber hatten die Wolgaster Herren schon vor Ottos Tod ihre Nachfolgerecht festzusetzen versucht.
Jetzt aber zeigte sich, dass trotz aller Landesteilungen, trotz aller Fehden der Herzöge, der Adligen und der Städte doch ein einheitliches Zusammengehörigkeitsgefühl in Pommern bestand. Die überlieferte Szene am Grab des toten Herzogs zeugt davon. Der Stettiner Bürgermeister Albrecht Glinde warf Ottos Schild und Helm in das Grab mit dem Ausruf: "Da liegt unsere Herrschaft von Stettin", worauf Franz von Eickstedt Schild und Helm aus dem Grab holte und beteuerte: "Nicht also, wir haben noch eine erbliche geborene Herrschaft, die Herzöge von Pommern und Wolgast, ihnen gehört Schild und Helm." Es kam hier der Begriff der Lehen zur gesamten Hand zum Ausdruck.
Die Brandenburger wollten sich die Aussicht, bis an die Ostsee vorzustoßen, nicht entgehen lassen. Kurfürst Friedrich II. forderte alsbald die pommerschen Stände auf, ihm am 17. September 1464 als Herzog von Pommern zu huldigen; er versprach ihnen, alle Privilegien und Rechte zu bestätigen. Zu diesem Zweck erschienen brandenburgische Abgesandte mit allen Unterlagen am 28. Oktober in Stettin, fanden aber niemanden vor, mit dem sie hätten verhandeln können. Die Stände von Stettin wollten sich nicht festlegen.
Die Herzöge beschworen den Kurfürsten mit Schreiben vom 16. November 1464: "Euer Lieb hat doch von Gottes Gnaden Land und Leut genug und ist ein fromm Herr und ein Kurfürst und wissen doch selber wohl, daß dorzu Ihr kein Recht habent. Euer Lieb sich des abtue und lass uns doran unbekommert." In einem weiteren Schreiben vom 15. Januar 1465 bestritten sie ihm jedes Recht an pommerschen Landen. "Wente gy sin unse Broder ok unse Vedder nicht und van unsem Blude nicht geborn, und dat Land to Stettin uns gehoret, also gy sulven wol weten, van heidenischen Tiden."
Beide Parteien wandten sich an den Kaiser zur Entscheidung ihrer Ansprüche. Der Kurfürst schickte Hernit von Stettin, die Herzöge Jerslaw Barnekow, später Matthias von Wedel, einen Rechtsgelehrten der Universität Greifswald, an den kaiserlichen Hof. Aber der Habsburger Friedrich III. dachte nur an die Mehrung seiner Hausmacht und zeigte für die Angelegenheiten im Reich wenig Interesse. Als er am 21. März 1465 einen Lehnsbrief über Pommern für Kurfürst Friedrich II. ausgestellt hatte, forderte er dafür die riesige Summe von 37.000 rheinischen Gulden, die Brandenburg nicht aufbringen konnte. Weitere Verhandlungen Kurfürst Friedrichs mit den Stettiner Ständen in Prenzlau und Angermünde im Mai 1465 brachten kein Resultat. Man fürchtete von Brandenburg eine stärkere Beschränkung der Freiheiten und besonders die Stadt Stettin eine Minderung des Handels zu Gunsten von Frankfurt/Oder. 6)

Die Verstimmung wuchsen noch, als Wartislaw X. mit seiner Gemahlin Elisabeth in solchen Zwist, dass sie aus dem Wolgaster Land in die Mark floh. Sie war eine Tochter des brandenburgischen Markgrafen Johann und zuerst mit dem Herzog Joachim von Stettin, seit 1453 aber mit Wartislaw vermählte. Auch alle die Beschuldigungen, die gegen ihn wegen unwürdiger Behandlung seiner Gemahlin erhoben wurde, auf Wahrheit beruhen, ist unbekannt. Auf jeden Fall aber benutzte der Kurfürst diesen Vorfall, um die ihm und seinem Hause widerfahren Beleidigung und das Unrecht Wartislaws laut zu verkünden. Rücksichtslos und derb wies in seinem Schreiben vom 15. Januar 1465 die Vorwürfe der Herzoge zurück und betonte energisch die Rechte und Ansprüche seines Hauses, das vornehmer und älter sein als das ihrige. Infolge dieser stets wachsenden Verstimmung kam auch eine beabsichtigte persönliche Zusammenkunft der Fürsten nicht zustande, ja die direkte Verhandlungen wurden abgebrochen. 10)

Erich behauptete im Thorner Frieden 1466 das zuvor besetzte Lauenburg [31] und Bütow [30]. Die Auseinandersetzung, die nicht ohne militärische Übergriffe stattgefunden hatte, wurde unter Vermittlung von Herzog Heinrich von Mecklenburg, am 21. Januar 1466 mit dem Vertrag von Soldin vorerst abgeschlossen.

1466 setzten sich im Schloß Polzin (Krs. Belgard) polnische Söldner fest; Herzog Erich II. konnte sie nur mit Mühe vertreiben. 1)

Namentlich Wartislaw X. hielt sich zurück und huldigte nicht dem Kurfürsten. Vor allem aber verweigerten die Stände energisch die Lehnshuldigung. Auch die formale Frage wurde für den Kurfürsten immer ungünstiger. Der Kaiser Friedrich II. schrieb, da er von dem Hohenzollern kein Geld für die Lehnbriefe bekam, am 14. Oktober 1466 den Herzögen, dass ihre Länder unmittelbare Reichslehen seien und sie keine Veränderung in dieser Hinsicht vornehmen dürften. 6)

Nach nochmaligen ergebnislosen Verhandlungen in Königsberg/Neumark [81] im April 1468 rüstete der Kurfürst zum Krieg, nachdem er sich mit den Herzögen von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Stargard verständigt hatte. Im Mai 1468 schlug er los und eroberte schnell im Laufe des Sommers beiderseits der Oder die Städte und festen Plätze Gartz [42], Penkun [43], Löcknitz [87], Schwedt, Vierraden und belagerte Greifenhagen [35], während die Mecklenburger Treptow an der Tollense [49] belagerten. Trotz dieser Erfolge verstanden sich die Brandenburger unter Vermittlung der Stadt Stralsund [20] und zweier polnischer Vertreter, die Herzog Erich gebeten hatten, im September 1468 zu Verhandlungen in Prenzlau [59].
Doch die Kämpfe hörten nicht auf. Die Pommern eroberten Bahn [47] zurück und berannten vergeblich Gartz [42] und Reetz/Neumark [100]. Darauf rüstete Friedrich II. erneut und belagerte im Juli und August 1469 mit den Mecklenburgern Ückermünde [15], jedoch ohne Erfolg. Während die Stadt über das Haff mit Lebensmitteln versorgt wurde, ging den Belagerern die Nahrung aus, und sie mussten aufgeben.

Jetzt schickte Polen Stibor von Ponitz, der am 27. August 1469 in Mescherin bei Ückermünde [15] einen Waffenstillstand vereinbarte. Der endgültige Vergleich sollte zu Beginn des nächsten Jahres vor Kasimir von Polen in Petrikau verhandelt werden.
Die Pommern schickten unter Führung von Dinnies von der Osten den Juristen der Greifswalder Universität, Johannes Parleberg, den Kanzler Nikolaus Damitz sowie als Vertreter der Städte Stettin [1], Stargard [23] und Treptow an der Rega [45], Klaus Stenen, Arndt von Wilde, Thomas Percham, Heinrich Rossow und Hans Abtshagen nach Petrikau. Sie legten dort eine von Professor Parleberg verfasste Schrift vor "Articuli pro parte dacum Stettinensium coram rege Poloniae oblati mit einer Supplicatio ad regem Poloniae" vor, in der noch einmal der pommersche Standpunkt auf Grund der Lehnsverhältnisse dargelegt wurde. Dabei soll Dinnies von der Osten mündlich im Namen Herzog Erichs II. die Lehnsabhängigkeit von Pommern-Stolp dem polnischen König angeboten haben. Doch kam es in Petrikau zu keiner Einigung, nur die Verlängerung des Waffenstillstands wurde vereinbart.
Allerdings hielt sich Erich II. nicht daran. Schon im Mai 1470 fiel er wieder raubend in die Neumark ein, aber die Märker verhielten sich trotzdem ruhig; denn inzwischen hatte Kurfürst Albrecht Achilles als Nachfolger Friedrichs beim Kaiser einen Gesinnungswechsel zu seinen Gunsten erreicht. Nach dem Tod Georg Podiebrads im März 1471 befand sich Friedrich III. in arger Bedrängnis, im Kampf um Böhmen und seine Nebenländer in Schlesien und der Lausitz. Zwischen Ungarn und Polen brauchte der Kaiser Unterstützung im Reich, die er auch bei den Brandenburgern suchte. Deshalb konnte Albrecht Achilles vom Kaiser im Dezember 1471 die Anerkennung seiner Rechte auf das pommersche Gebiet und die Belehnung mit den Landen Stettin erreichen. Zugleich befahl er den Pommernherzögen, die Lehnshoheit Brandenburgs anzuerkennen.
Nach dieser Sachlage konnte es nun zu einem Frieden kommen. Er kam durch Vermittlung Herzog Heinrichs von Mecklenburg am 30. Mai 1472 in Prenzlau [59] zustande. Die Herzöge und die Stände mußten ihm huldigen. Die eroberten Gebiete blieben in brandenburgischer Hand. 6) Die Herzöge Erich II. und Wartislaw X. nahmen, für sich und ihre Erben, ihre Herzogtümer vom Kurfürsten von Brandenburg zu Lehen. 5) Titel und Wappen der Lande Stettin, Pommern, Kassuben und Wenden sollten sowohl die Herzöge als auch der Kurfürst führen. Die Lehnshoheit der Mark über Pommern wurde also anerkannt. Der Kaiser Friedrich II. bestätigte dies 1473. 8) Es war für Pommern nach so langem Streit ein recht betrüblicher Ausgang. Der Vertrag wurde jedoch nicht erfüllt. 6)

1472 vertauschte Herzog Erich II. von Pommern, der Pollnow [37] von Bogislaw X. erhalten hatte, Schloß, Stadt und Land Pollnow an seinen "Fürstlich Pommerschen Rat Peter von Glasenapp zu Koprieben" gegen 6 andere Dörfer im Rügenwalder Amt. Die Familie von Glasenapp besaß Pollnow bis 1773. 1) 8)

Schon im Juli 1473 sprach man vom Abfall der Stadt Gartz [42]. Markgraf Johann hatte seine Sorgen mit den feindlich Plänen, die ihm namentlich vom Herzog Wartislaw, aber auch von Erich gemeldet wurden. Mochte auch manches davon erfunden und übertrieben sein, die ganze unsichere Lage wird dadurch gekennzeichnet. 10)

Erich II., dessen Charakter als leidenschaftlich und wild auffahrend beschrieben wird, starb kurz darauf am 5. Juli 1474 in Wolgast [4] an der Pest. Sein Begräbnis fand im Kloster zu Eldena [69] statt. Seine Regierungszeit 1457-1474 gehörte zu den unruhigsten, die Pommern je erlebt hat. 5)

Nach seinem Tod übernahm sein Sohn Bogislaw X die Herrschaft über ganz Pommern.

Die Volkssage hat aus Mitleid mit diesem Fürsten, der nach hohen Zielen strebte, aber seine Hoffnungen zum großen Teile scheitern sagt, ihn als ein Opfer des Hasses, mit dem seiner Gemahlin in verfolgt haben soll, einsam an gebrochenem Herzen dahinsiechen lassen. Es ist kein geschichtlicher Beweis dafür vorangekommen, dass die Herzogin Sofia ihrem Gemahl feindlich gegenübergetreten sei, sie ist vielmehr wiederholt für ihn bei dem ihren befreundeten Polenkönig tätig gewesen. 10)

Sein Sohn Kasimir VII. verstarb zwischen dem 8. und 15. September 1474 ebenfalls an der Pest, ebenso wohl sein Sohn Barnim. 4)

Seine Frau Sophia verstarb am 24. August 1497 in Stolp [32] und wurde im Dominikanerkloster zu Stolp begraben. 11)

1 Stettin
2 Wollin
4 Wolgast
6 Belgard
8 Demmin
12 Schlawe
13 Anklam
15 Ückermünde
20 Stralsund
23 Greifswald
27 Stargard
28 Neustettin
29 Schlochau
30 Bütow
31 Lauenburg
32 Stolp
34 Greifenberg
35 Greifenhagen
36 Rügenwalde
37 Pollnow
38 Köslin
42 Garz a. d. Oder
43 Penkun
45 Treptow a. d. Rega
47 Bahn
49 Treptow a. d. Tollense
59 Prenzlau
69 Eldena
81 Königsberg/Neumark
87 Löcknitz
100 Reetz/Neumark

 


1) Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz
2) Zitat des Künstlers auf der Rückseite: von dieser von mir genommenen ab Copey, ist das Original auf dem Rath-Hause zu Anclam befindlich; vgl. Lemcke, H.: Die Bau- und Kunstdenkmäler des Regierungsbezirks Stettin - Der Kreis Regenwalde, Heft X, Stettin 1912; Bethe, H.: Die Bildnisse des pommerschen Herzogshauses, in: Baltische Studien (NF), Bd. 39 (1937).
3) v. Bülow: Erich II., in: ADB, Bd. 6 (1877); Schmidt, R.: Erich II. Herzog von Pommern, in: NDB, Bd. 4 (1959); Sander, M. (Hrsg.): Heimatkalender - für den Kreis Anklam, 4. Jg. (1909).
4) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
5) Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996
6) Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997
7) Aus dem Internet
8) Geschichte Pommerns; Dr. Ludwig Biewer 1997
9) Pomerania; Johannes Bugenhagen; Mitteldeutsche Forschungen 7; Nachdruck 1986
10) Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904
11) Die Herzogin Sophia von Pommern und ihr Sohn Bogislaw X.; Martin Wehrmann
12) Original im Besitz der Familie von Bismarck-Osten

 

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