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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Wartislaw III.

Herzog von Pommern-Demmin

Geboren am : ca. 1210
Geboren in :  
Gestorben am : 17.5.1264 2)
Gestorben in :  

 

Wartislaw III. war der Sohn des Herzogs Kasimir II. und seiner Gemahlin Ingardis von Dänemark (möglicherweise Rügen). Er hatte noch eine Schwester (Elisabeth).

Er war er mit einer Sophia 1) verheiratet. Er hatte keine Nachkommen.

Das freie Pommern, das seit 1226 von seinen beiden jungen Herzögen Barnim I. und Wartislaw III. regiert wurde, hatte mit brandenburgischen Ansprüchen zu kämpfen. Diese äußerten sich manifest, indem sich die beiden Markgrafen Johann I. und Otto III. von Brandenburg vom Kaiser Friedrich II. mit dem "Ducatus Pomeranie" 1231 belehnen ließen. Die Herzöge von Pommern schienen sich nicht sonderlich geweigert zu haben, denn die neue Oberherrschaft bot dem ausgezehrten Lande einen gewissen Schutz vor erneuten dänischen und polnischen Eroberungszügen. 4)

In seiner Regierungszeit ließen sich Siedler entlang der Küste bis nach Hinterpommern nieder. 1) Herzog Barnim I. holte auch Siedler aus Brandenburg und dem Harzvorland. Sie erschlossen den mittelpommerschen Keil zwischen Oder und Ihna, der sich bis hin zur Rega ausdehnte. Häufig legten die Neusiedler ihre Dörfer neben den pomoranischen an. Ortsnamen mit Groß und Klein, Deutsch und Wendisch weisen darauf hin. Oft zogen sich aber die Pomoranen darauf hin in Gegenden mit leichten Böden zurück.

Auf die Besiedlung Rügens folgten bei der deutschen Siedlungsbewegung das Teilherzogtum von Wartislaw III. und Hinterpommern. Der zweite Zug endete im Herrschaftsgebiet von Barnim I. und speiste sich aus dem Vorland des Harzes, dem Erzbistum Magdeburg, der Altmark und Brandenburg, baute eine Mischform aus dem mitteldeutsch-niedersächsischen- märkischen Bauernhaus und bevorzugte Angerdörfer, bei denen die Gehöfte um einen lang gestreckten Dorfanger lagen. In diesem Gebiet galt fortan Magdeburger Recht. Die Einwanderung von Deutschen vollzog sich friedlich und umfasste alle Schichten: Kaufleute und Handwerker für Städte, Bauern und Adel. 5)

Von 1219 bis 1223 bekamen die pommerschen Fürsten die Landschaft Gützkow (Kreis Greifswald) [48] in ihren Besitz. 1)

Die Witwen der Herzöge Bogislaw II. und Kasimir II., Miroslawa von Pommern und Ingardis von Dänemark, übernahmen die Regentschaft und Vormundschaft für ihren minderjährigen Söhne, Barnim I. und Wartislaw III. Wieder war das Schicksal des Landes unsicher und zweifelhaft.
An den freundschaftlichen Beziehungen zu Dänemark hielten aber beide Fürstin fest, und auf einem Landtage zu Ückermünde [15], den Miroslawa und Barnim I. 1223 abhielten, waren auch Gesandte und der Tuchseß des Königs von Dänemark zugegen. Wartislaw III. nennt sich stolz auf seinem Siegel als aus dem Blute der Dänenkönige entsprossen. Trotzdem hören wir nicht, dass sie irgend etwas zur Hilfe Waldemars II. getan haben, als er im Mai 1223 vom Grafen Heinrich von Schwerin auf der Insel Lyoe überfallen und mit seinen Sohne gefangen nach Deutschland geführt wurden. Damit brach das Übergewicht Waldemars II. in Norddeutschland zusammen. Nach langen Verhandlungen erhielt er die Freiheit nur dadurch wieder, dass er am 17. November 1225 auf alle Wendenländer außer Rügen verzichtete.
Zwar ließ er sich sofort nach seiner Freilassung vom Papst seines Eides entbinden und versuchte mit Waffengewalt die verlorenen Länder zurückzugewinnen, aber nach einigen anfänglichen Erfolgen wurden die Dänen am 22. Juli 1227 Bornhöved besiegt, Waldemar verzichtete auf den weiteren Kampf und gab die Wendenländer an der Ostsee endgültig auf. Mit Dänemark Herrschaft dort war es vorbei. 6)

Es hatte den Anschein, als ob das Fürstentum Rügen bei dieser Entscheidung besser fuhr, als das jetzt frei gewordene Pommern, für das alsbald eine schlimme Zeit begann. Die beiden jungen Herr Herzoge Barnim I. und Wartislaw III., die um 1226 die Regierung selbständig übernahmen, hatten den Nachbarn gegenüber einem schweren Stand.
Deren Länder hatten durch umfangreiche Einwanderung und Ansiedlung von Deutschen bereits einen Zuwachs an Tüchtige in Bewohnern geworden und einen bedeutsamen Fortschritt in der Entwicklung gemacht , während Pommern hierin noch weit zurück geblieben war.
Vergeblich versuchten die Herzoge, die bald die Regierung in derselben Weise, wie ihre Väter, teilten, dem Ansturm der schon fester gefügten Mächte standzuhalten. Wartislaw verlor um 1229 in einer Fehde das der circipanische Land und musste etwa um dieselbe Zeit mit seinem Vetter Barnim das hinterpommersche Stolp [32], sowie Schlawe [12] und wohl auch Belgard Gebiete, die sie erst kurz vor 1227 durch Erbschaft erworben hatten, dem Herzog Swantopolk von Pommerellen überlassen; immer wieder haben sie später versucht, die verlorenen Landschaften zurückzugewinnen. Auch im Süden ging den, Pommernfürsten weites Gebiet verloren, daß sie nur kurze Zeit besessen hatten. 1)

Herzog Wartislaw III., und seine Mutter Ingardis, bestätigten 1227 das Kloster zu Treptow an der Rega [45] (gegründet 1224 von Fürstin Anastasia) und fügten noch etliche Güter hinzu.

1228 gründete Herzog Wartislaw III. das erste Dominikanerkloster in Pommern, das zu den frühesten Niederlassungen der Predigermönche in Deutschland gehörte. 1)

Herzog Wartislaw III. gab 1228 dem Kloster Belbuck (Kreis Greifenhagen) [62] das Dorf Necore nebst einem Fließ beim Dorf Derivante.

Herzog Wartislaw gab 1231 dem Kloster Stolp an der Peene das Dorf Plachte, zwei andere Feld-Marken, namens Plachtina und Mancelin, im Land Scytin und befreien die Anwohner von allen weltlichen Abgaben und Diensten.

Wartislaw wurde wenige Jahre später vom Könige Waldemars II. von Dänemark bedrängt, der 1233 Demmin einnahm. Zwar gelang es dem Herzoge, die Burg mit Hilfe der Lübecker wieder zu gewinnen, doch verlor er die Hälfte des Landes Wolgast, dass er 1235 von Fürst Witzlaw von Rügen von Dänemark zum Lehen erhielt. 6)

Auch mit den mecklenburgischen Fürsten geriet Wartislaw in Fehde um das circipanische Land und wurde von ihnen heftig angegriffen. Da suchte er bei seinen Lehnsherren Hilfe und Rettung, musste aber dafür in dem Vertrage von Kremmen (20. Juni 1236) die Länder Stargard, Beseritz und Wustrow (etwa das heutige Mecklenburg-Strelitz) an Brandenburg abtreten, während er seine sonstigen Besitzungen als Lehen mit dem Recht des Anfalls an Brandenburg behielt und die Zusicherung empfing, dass die Markgrafen ihm gegen die dänischen Ansprüche Beistand leisten würden. 6)

Die Dänen konnten in wechselnden Kämpfen mit den askanischen Brandenburgern die Lehnhoheit über Pommern erreichen, die Brandenburg ab 1198/99 innehatten. 1214 wurde diese von König Friedrich II. förmlich anerkannt. Erst nach der Schlacht von Bornhöved 1227 endete die Lehnshoheit Dänemarks und die Herzöge suchten Unterstützung bei Brandenburg, dem Kaiser Friedrich II. 1231 die Lehnsansprüche auf Pommern aus dem Jahre 1198/99 erneuert hatte. 1236 erkannte Wartislaw III., bedrängt durch die abodritischen Herren von Werle, im Vertrag zu Kremmen, 1250 Barnim I. im Landiner Vertrag die askanische Lehnshoheit an. Um den Preis des Land Stargard [27] und der Uckermark sicherten sie so das übrige Herrschaftsgebiet. 3)

Herzog Wartislaw III. verkaufte 1236 seinen halben Teil des Landes Treptow an der Rega [45], (auf der Seite nach Cammin [3] gelegen) dem Abt zu Belbuck (Kreis Greifenhagen) [62] für 140 Mark Silber.

1239 gab Herzog Wartislaw III. dem Kloster zu Cladessowe (vormals Verchen) die Kirche zu Mokere, nebst dem Werder Rogatsowe.

Herzog Wartislaw III. bestätigt 1240 die von seiner Großmutter Anastasia dem Jungfernkloster zu Treptow an der Rega [45] gegebenen Güter und fügt noch einige hinzu.

Herzog Wartislaw bestätigt 1241 dem Kloster Eldena [69] alle Güter, die ihnen von seinem Vater Kasimir II. und anderen gegeben, und vergönnt noch andere neue Freiheiten hinzu.

Die Siedlungsanfänge von Greifswald [23] gingen von einem, 1193 erstmals erwähnten, Salzwerk aus, das sich seit 1209 im Besitz des Klosters Eldena [69] befand. Fürst Witzlaw I. von Rügen und Herzog Wartislaw III. verliehen 1241 der Siedlung Greifswald die Marktrechte. 1) In Anlehnung an diese Marktsiedlung wurde die Altstadt angelegt und westlich um die Neustadt mit der Sankt Jakobikirche (um 1241) erweitert. 1248 wird Greifswald erstmals als "oppidum Gripheswald" genannt. Wartislaw III. nahm 1249 den Ort vom Kloster Eldena [69] als Lehen und verlieh ihm 1250 lübisches Stadtrecht. 1254 erklärte Herzog Wartislaw III. den Greifswalder Hafen, vom Gellen und Ruden bis zur Stadt, zum Freihafen und versprach den Kaufleuten doppelten Ersatz für durch Seeräuber verlorenes Gut. Die Stadt konnte 1258 die Halbinsel Struck an der Peenemündung erwerben. Durch ein Privileg des Herzogs Wartislaw III. von 1264 bildeten Alt- und Neustadt fortan eine Gemeinde.

Herzog Wartislaw verkauft 1242 den Flecken Treptow an der Rega [45], die Dörfer Nistreskow und Cricuz dem Abt zu Belbuk (Kreis Greifenhagen) [62] für 100 Mark Silber.

Herzog Wartislaw bestätigt 1243 die Güter des Klosters Usedom (vormals Pudgla) [7] im Gützkower Distrikt und befreit auch die Einwohner derselben von allen weltlichen Gaben und Diensten.

Herzog Wartislaw III. gab 1243 dem Nonnen-Kloster, dass zuerst zu Treptow an der Tollense [49] gegründet wurde, dann nach Cladessow und danach nach Insel Sankt Mariae verlegt und nachher noch nach Verchen verlegt wurde, das Dorf Verchen mit einiger Fischerei-Gerechtigkeit im Cummerowschen See, soweit sie ihm gehören.

Barnim, der auch in den folgenden Jahren mannigfachen mit Polen (1247 bis 1250) und um die Länder Stolp und Schlawe zu kämpfen hatte, stand den Askaniern zwar mitunter feindlich gegenüber und führte mit ihnen, wie es scheint, 1242 und 1248 Fehden, aber dabei handelte es sich kaum um einen Streit wegen der brandenburgischen Lehnshoheit. Er trat durch seine Vermählung mit Marianne von Orlamünde (1238) in verwandtschaftliche Beziehungen zu Dänemark und Brandenburg und gewann vielleicht sogar dadurch einen Anteil am Lande Wolgast. Ob es deswegen zu einem Kriege mit dem Markgrafen kam, ist zweifelhaft. Vielmehr scheinen Verhandlungen über das Land Wolgast 1250 zu dem Vertrage von Hohen-Landin (bei Schwedt) geführt zu haben, in dem Barnim für den Verzicht Brandenburgs auf die Erbansprüche, die es an jenes Gebiet hatte, die Uckermark aufgab. Zugleich erhielt er und Wartislaw für alle ihre Besitzungen die Belegung zur gesamten Hand. Dadurch wurde das Recht der Askanier auf den Anfall der Herrschaft Wartislaws beseitigt. 6)

Wartislaw III. bestätigte 1248 dem Kloster Dargun den Besitz des Dorfes Utzedel (Kreis Demmin).

Herzog Wartislaw III. bestätigte 1248 dem Zisterzienserkloster Eldena [69] den Besitz von dem Stranddorf Wieck (Stadt Greifswald). 1)

Um 1125 wurde die Marienkirche als Kirche der Wendenstadt Kolberg [57]. 1248 kam der östliche Teil der Kolberger Kastellanei an den Bischof von Cammin, der westliche blieb im Besitz der Herzöge. Deutsche Siedler kamen von Lübeck, Greifswald [23], Niedersachsen und Westfalen. Nördlich der Burg Kolberg [57] entstand die deutsche Siedlung, die 1255 lübisches Stadtrecht durch Herzog Wartislaw III. von Pommern-Demmin und Hermann von Gleichen, Bischof von Cammin, erhielt. 1) Die Interessen beider Herren kollidierten häufig, bis 1276 Bischof Hermann den westlichen Teil der Kastellanei von Herzog Barnim I. für 3500 Mark Silber kaufte und die Stadt zur bischöflichen Residenz machte.

Herzog Wartislaw III., Herzog Barnim I. und Werner von Losiz, geben 1248 dem Kloster Eldena [69] die Dörfer Gribenow [72], Pansow und Subbezow im Land Losiz (Loitz) und das Dorf Utzedel (Kreis Demmin). 1)

Herzog Wartislaw III. bestätigt 1248 dem Kloster Eldena [69] alle Güter und Gerechtigkeiten, befreit die Einwohner von allen Unpflichten und gibt dem Kloster die Zollfreiheit und Gerichtgerechtigkeit.

Herzog Wartislaw III. schenkt 1248 dem Kloster Reinfeld bei Lübeck das Vorwerk Mönchhufen, nebst den Dörfern Wiltberg, Wolkow und Reinberg, zwischen Iwenak und Treptow an der Tollense [49] gelegen.

1249 gründete Herzog Wartislaw III. die Stadt Greifswald [23]. 1)

1249 Gründung der Stadt Demmin [8] durch Herzog Wartislaw III. mit lübischem Recht.

Herzog Wartislaw III. erhielt 1249 vom Kloster Eldena [69] den Ort Greifswald [23] zu Lehen, tatsächlich veranlasste er wohl das Kloster, ihm den Ort abzutreten.

1250 wurden die Herzöge Barnim I. und Wartislaw III. zur gesamten Hand vom Deutschen Kaiser mit Pommern belehnt.

Demmin

Wartislaw III. verleiht 1250 Greifswald [23] lübisches Stadtrecht.

Die Dänen konnten in wechselnden Kämpfen mit den askanischen Brandenburgern die Lehnhoheit über Pommern erreichen, die Brandenburg ab 1198/99 innehatten. 1214 wurde diese von König Friedrich II. förmlich anerkannt. Erst nach der Schlacht von Bornhöved 1227 endete die Lehnshoheit Dänemarks und die Herzöge suchten Unterstützung bei Brandenburg, dem Kaiser Friedrich II. 1231 die Lehnsansprüche auf Pommern aus dem Jahre 1198/99 erneuert hatte. 1236 erkannte Wartislaw III. im Vertrag zu Kremmen, 1250 Barnim I. im Hohenlandiner Vertrag die askanische Lehnshoheit an. Um den Preis des Land Stargard [27] und der nördlichen Uckermark sicherten sie so das übrige Herrschaftsgebiet, es verursachte letztlich viele Feindseligkeiten mit Brandenburg. 1) 5) Barnim I. und Wartislaw III. wurden zur gesamten Hand von Brandenburg belehnt (Hohenlandin). im gleichen Vertrag erwarb er Burg und Land Wolgast. 5)

Greifswald

Herzog Barnim I. und Wartislaw III. bestätigen 1253 dem Dargunschen Kloster zu Buckow [26] die von dem Herzog Suatopolk von Pommerellen die ihnen zur Gründung gegebenen Güter und Gerechtigkeiten, obwohl das Land, worin es gelegen, nicht zu dessen Herrschaft gehört, wollen es aber doch halten, wenn sie solche hinterpommersche Landschaft wieder an sich bringen werden.

Greifswald [23] wird 1254, durch Wartislaw III., Freihafen und versprach den Kaufleuten doppelten Ersatz für durch Seeräuber verlorenes Gut. 1)

Herzog Wartislaw III. gibt 1254 dem Kloster Belbuck (Kreis Greifenhagen) [62] 600 deutsche Hufen oder Land-Hufen in der Wildnis Saretiz an der Drawe, um selbigen die Kultur zu bringen und ein Kloster anzulegen.

1255 schenkte Herzog Wartislaw III. das Dorf Meesiger (Kreis Demmin), am östlichen Hochufer des Kummerower Sees, dem nahen Kloster Verchen. 1)

Kolberg [57] erhielt 1255 Lübisches Stadtrecht von Herzog Wartislaw III. von und Bischof Hermann von Gleichen und besetzen sie mit Deutschen, geben ihnen 5 freie Jahre, 100 urbare Hufen, Fischerei in der Ostsee und der Persante, samt etlichen Freiheiten und Gerechtigkeiten. Die Interessen beider Herren kollidierten häufig, bis 1276 Bischof Hermann den westlichen Teil der Kastellanei von Herzog Barnim I. für 3500 Mark Silber kaufte und die Stadt zur bischöflichen Residenz machte. 1)

Herzog Wartislaw III. schenkt 1255 dem Kloster Belbuck (Kreis Greifenhagen) [62] das Dorf Carwou [66] an der Rega mit 100 Hufen Land.

Kolberg

Herzog Wartislaw III. verkauft 1255 dem Kloster Kolbatz [14] die Feld-Mark Glina und was ihm sonst aus der väterlichen Erbschaft im Lande von Kolbatz noch übrig gewesen, außer dem Dorf Kabank (fortan Kublank) [79].

Herzog Wartislaw III. verkauft 1256 dem Kloster Kolbatz [14] seinen Anteil in den Dörfern Bruchow und Damm [1].

Herzog Wartislaw III. bestätigt 1257 dem Kloster Usedom einen Salz-Kathen von 6 Pfann-Stätten im Salz-Berg zu Kolberg [57].

Herzog Wartislaw befreit 1260 die Einwohner der Rügianischen Länder, so sie auf seinen Küsten stranden, von aller Abgabe oder Strand-Recht und nimmt sie unter seinen Schutz.

Bischof Hermann zu Cammin intervenieren 1260 bei den pommerschen Herzogen, dass sie den ins Land gekommenen Mönchen vom Orden Sankt Etoris Gutes tun, und ihnen förderlich sein mögen.

1262 gründete Herzog Wartislaw III. von Pommern-Demmin die Stadt Greifenberg [34] zu lübischem Recht und bedachte sie mit 100 Hufen 1) und gibt ihr den Rega-Fluss bis zur Ostsee. Der Lokator Jakob von Trebetow erhielt davon 20. Erst Herzog Barnim I. nannte sie 1264 "Griphenberch". Ein Kuriosum: Sie wurde ohne Namen gegründet.

Herzog Wartislaw III. gibt 1263 dem Kloster Belbuck (Kreis Greifenhagen) [62] 15 Mark jährlicher Hebung aus seiner Münze zu Cammin [3].

Greifenberg

Herzog Wartislaw III. bezeugt 1264, dass er in seinem Testament dem Kloster Buckow (Kreis Greifenhagen) [62] alles vermacht, was er noch im Kolbergischen Salz-Berge [57] frei gehabt, und die Mühlen daselbst, um daraus das übrige frei zu machen und zu bezahlen.

Herzog Wartislaw III. gibt 1264, in seiner letzten Krankheit, dem Kloster Eldena [69] für einen gemachten Schaden 13 und 1 halbe Hufe im Dorf Virow und außerdem die gemeinschaftlichen Mühlen auf dem Fließ Zwinge, außer den Mühlen, die er in seinem Testament vermacht.

Er starb 17. Mai 1264.

Nachdem Wartislaw III. 1264 ohne Erben gestorben war, fiel sein Herrschaftsgebiet, das im wesentlichen Vorpommern und die Gebiete Cammin, Wollin und Usedom umfasste, an Barnim I.

 

1 Stettin
3 Cammin
7 Usedom
8 Demmin
14 Kolbatz
23 Greifswald
26 Buckow
27 Stargard
34 Greifenberg
45 Treptow a. d. R
.48 Gützkow
49 Treptow a. d. T.
57 Kolberg
66 Carwou a. d. R.
69 Eldena
72 Gribenow
79 Kublank

 


1) Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz
2) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
3) Neue deutsche Bibliographie, Band 7, herausgegeben von der historischen Kommission bei der bayrischen Akademie der Wissenschaft, Berlin 1965 (Seite 29 bis 33, Stichwort Greifen)
4) Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996
5) Geschichte Pommerns; Dr. Ludwig Biewer 1997
6) Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904

 

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