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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Wartislaw VII.

Herzog von Pommern-Neustettin

Geboren am : 1362 5)
Geboren in :  
Gestorben am : vor dem 24.2.1395 2)
Gestorben in : Neustettin

 

Wartislaw VII. war Sohn des Herzogs Bogislaw V. und seiner Gemahlin Elisabeth von Piasten (Polen). Er hatte noch drei Brüder (Barnim V., Kasimir V., Bogislaw VIII.) und zwei Schwestern (Elisabeth und Margareta).

Er war mit Maria von Mecklenburg (Tochter des Herzogs Heinrich III. von Mecklenburg und der Ingeburg von Dänemark) verheiratet. Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor (Erich I. und Katharina). 2)

Kinder:

Erich I.
Katharina

 

Im letzten Drittel des 14. Jahrhundert begann ein zunehmender Zerfall des Landes. Die Hansestädte, die weitgehend eigene Politik betrieben, trugen ihre Fehden mit Dänemark aus, ohne dass die Pommernherzöge in jenes Geschehen wirkungsvoll eingreifen konnten. Nach dem Tode Barnim IV. (von Pommern-Wolgast u. Rügen) 1365 und dem Tode Barnim III. (von Pommern-Stettin) 1368 wurde das Land unter deren Nachkommen verteilt. Die jungen Stettiner Herren (Kasimir III., Swantibor I. und Bogislaw VII.) mussten sich sogleich heftiger Angriffe seitens der Brandenburger in der Neu- und Uckermark erwehren. In einem Friedensvertrag von 1371 wurde den Stettiner Herzögen die Uckermark weiterhin belassen.

Die Erben Barnims IV. waren untereinander zerstritten und teilten das Wolgaster Herzogtum 1372 in drei Teile. Die Söhne Barnims erhielten Barth [22] und Rügen (Wartislaw VI.) sowie Wolgast [4] mit Gützkow [48] (Bogislaw VI.). Der Bruder des Verstorbenen übernahm die hinterpommerschen Lande und die Insel Wollin. Durch die Zersplitterung in kleinere Herzogtümer, 1402/03 gab es kurzfristig fünf Herrschaften, fehlte es fortan an einer einheitlichen Zentralgewalt, die die Sicherheit im Lande gewährleisten konnte. Die größeren Handelsstädte wurden durch diese Verhältnisse zwar selbständiger und unabhängiger, doch waren auch sie nicht imstande, der zunehmenden Gewalt Einhalt zu gebieten. Allein in den Jahren 1375-1400 verbanden sich die vorpommerschen Städte Stralsund [20], Greifswald [23], Anklam [13] und Demmin [8], nicht weniger als sechs Mal, zum Schutz vor Seeräubern und Mordbrennern. Zu letzteren Gruppen gehörten nicht selten die ortsansässigen Adligen und die Herzöge selbst, die sich auf diese Weise die nötigen Einkünfte verschafften.

Die Beziehungen Pommerns zur Mark Brandenburg wurden erst freundlicher, als Karl IV., der Schwager der pommerschen Herzöge, die Herrschaft dort übernahm. Der Kaiser war bestrebt, mit den Nachbarn der Mark zu einer friedlichen Verständigung zu kommen. 1374 war er in die Mark gereist und hatte am 17. Mai 1374 in Prenzlau einen Landfrieden mit den Mecklenburgern und den Herzögen von Pommern-Stettin geschlossen.

1376 wurde er Herzog von Pommern-Wolgast und herrschte in Neustettin [28].

Trotzdem sollte gerade in dieser Zeit das Herzogshaus sehen, wie ein Mitglied berufen wurde, in glanzvoller Stellung eine wichtige Rolle zu spielen. In dem Streite nämlich, der sich nach Waldemars Tod um die dänische Krone erhob, standen die Stettiner und Wolgaster Herzoge auf Seiten der Königin Margarete von Norwegen, die für ihren jungen Sohn Olaf, Waldemars Enkel, die Nachfolge in Dänemark beanspruchte. Sie unterstützten sie nicht nur mit wohlwollender Neutralität, wie es die Hansestädte taten, sondern schlossen 1376 ein Bündnis mit ihr. Die alte Feindschaft gegen Mecklenburg führte sie wohl mit zu diesem Schritt, da es galt, die Ansprüche des dortigen Herzogshauses zu vereiteln, dass zu der schon 1364 erhaltenen schwedischen Krone auch die dänische gewinnen wollte. Wirklich wurde am 13. Mai 1376 Olaf zum König von Dänemark gewählt. Die Pommernherzoge hielten dann, wenn auch, wie es bei Wartislaw VI. scheint, nicht oder vorübergehende Störung, an dem Bündnisse fest. 6)

Am 22. Juli 1377 weilte Karl in Daber (fur der Dobir). Es ist das einzige Mal, dass ein Kaiser während der Selbständigkeit Pommerns das Land betreten hat. Hier wurde noch einmal ein Landfrieden zur Bekämpfung von Raub und Mord mit den hinterpommerschen Herzögen aus der Wolgaster Linie, Wartislaw VII. und Bogislaw VIII., sowie mit Bischof Philipp von Cammin geschlossen, denn besonders an der Grenze zwischen Pommern und der Neumark raubten und plünderten adlige Ritter von beiden Seiten. Die Zeiten blieben unsicher, und die Herzöge hatten nicht die Macht, Ruhe und Ordnung zu schaffen. 3)

Am 10. August 1377 war Kaiser Karl IV. in Dramburg, hier wurde noch einmal ein Landfrieden zur Bekämpfung von Raub und Mord mit den hinterpommerschen Herzögen aus der Wolgaster Linie, Wartislaw VII. und Bogislaw VIII. von Pommern-Rügenwalde, sowie mit Bischof Philipp von Cammin geschlossen. 1)

Nach Karls Tod 1378 brach eine furchtbare Verwirrung in der Mark aus und griff auch bald in die Nachbarländer über. Wir haben aus dieser Zeit das Zeugnis eines ihr nahe stehenden Chronisten, der gewiss übertrieben, aber doch nicht ohne Grund die Zustände in Pommern und dem Bistum Cammin so schilderte, dass die Herzoge und Edlen wie toll sich einander beraubten und das Land verwüsteten, dass es in ihm mit, Ausnahme der Burgen und befestigten Städte, keinen Ort gebe, der nicht ausgebrannt sei. Nur zu sehr wird diese Schilderung durch die Bürger und sicherem Nachrichten bestätigt; wir erfahren von Fehden der Schöning und Köller gegen das Camminer Domkapitel (1370,1373), der Schwerin und Neuenkirchen gegen Anklam [13] (1370,1372), vor allem von Kämpfen der Wedel mit den Eberstein, Borcke, Osten und andere, von Grenzüberfällen und Raubzügen, an denen sich auch die Herzoge beteiligten. Wartislaw VII. lag 1378 mit Danzig in Fehde, Swantibor hatten mit den Herren von Wedel in der Neumarkt zu kämpfen. Neben diesen noch immerhin förmlich angesagten und regelrecht geführte Kämpfen gingen nun aber der offen oder geheim betriebenen Straßenraub, Mord und Brand einher, die schließlich jeden Handel und Verkehr fast unmöglich machten. Hiergegen griff die Fürstenmacht nicht ein, sondern die Städte mussten es mit der Selbsthilfe versuchen. Nicht weniger als sechsmal verbanden sich in den Jahren von 1375 bis 1400 die Städte Anklam [13], Demmin [8], Greifswald [23], Stralsund [20] zu gegenseitigem Schutze vor Straßenräubern, Mordbrennern und anderen Missetätern. Auch die Fürsten schlossen wohl Landfriedensbündnisse, wie im Jahre 1382, aber ernst war es ihnen nicht mit der Befriedigung des Landes, das nicht minder unsicher war als in damaligen Zeiten die See. 6)

Tief wurde Pommern in den Kampf zwischen Polen und dem deutschen Orden hineingezogen, der, lange vorbereitet, im ersten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts ausbrach. Mit dem großpolnischen Adel verbanden den hinterpommerschen mannigfache gleichartige Interessen, und die 1. Konföderation, die jene 1352 zur Wahrung seiner Rechte schloss, wird ihre Wirkung auch auf diesen ausgeübt haben. Während aber in Polen die starke Königsmacht die Opposition noch niederhielt, waren in Pommern die Fürsten machtlos und selbst nicht viel mehr als die Angehörigen der in ihren Gebiete ansässigen Geschlechter. So waren die Verhältnisse zumeist sehr ärmlich, Handel und Verkehr lagen ganz danieder, Raub und Plünderungen bildeten auch hier die Hauptbeschäftigung der Adligen, und die Landesfürsten nahmen ungescheut daran teilen. Von einer festen Politik kann bei ihnen keine Rede sein, sie neigte sich der Partei zu, die ihnen das meiste Geld bot, und waren wie Söldnerführer mit ihren Mannen bald auf dieser Seite, bald auf jener zu finden. Anfangs hatten sie in engem Bunde mit Polen gestanden. Als man ihnen aber dort das Dobrzyner Herzogtum Kasimirs V., dass er von seinem königlichen Großvater geerbt hatte, nach dessen Tode (1377) vorenthielt, da zogen sich die Herzoge Wartislaw VII., Bogislaw VIII. und Barnim V. grollend von Polen zurück und traten in nähere Beziehung zum deutschen Orden. So schloss Wartislaw VII. 1380 und 1384 mit dem Hochmeister Winfried von Kniprode und Konrad Zölner von Rotenstein Verträge über gegenseitige Auslieferung von Verbrechern. 6)

Auch an der östlichen Grenze musste man sich um den Landfrieden sorgen. Herzog Wartislaw VII. von Pommern-Stolp schloss ähnliche Verträge mit dem Deutschen Orden, wie er sie mit Brandenburg geschlossen hatte. Am 28. Mai 1384 einigte er sich mit dem Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein über die Grenzverhältnisse bei Lauenburg [31] und Bütow [30]. 3)

Nach der Vereinigung von Polen und Litauen 1386 wuchs die Spannung zwischen Jagiello von Polen und dem Deutschen Orden. Der Hochmeister suchte daher eine Deckung nach Westen. Am 10. Juli 1386 schloss er mit Wartislaw VII. einen Verteidigungsvertrag. Der Herzog von Pommern-Stolp war um so mehr geneigt, sich dem Orden anzuschließen, als seine Grenze zu ihm in letzter Zeit noch länger geworden war. Denn am 14. April 1384 hatte der Orden von Hans von Wedel das Land Schivelbein [102] gekauft. 3)

Es wurden durch die folgende Christianisierung Litauens und die litauisch-polnische Personalunion dem Orden die Grundlagen seiner Existenzberechtigung entzogen, da der Kampf gegen die Ungläubigen nun aufhören musste. Auch erkannte man in der Marienburg wohl bald, dass der neue polnische König einen erbitterten Kampf eröffnen werde. Deshalb sah man sich nach Verbündeten um. Solche fand der Orden an den Herzogen Wartislaw VII. und Bogislaw VIII.; am 10. Juli 1386 schlossen sie zu Lauenburg [31] mit dem Hochmeister ein Verteidigungsbündnis gegen den König von Polen. Es wurde Ihnen eine Summe von 10.000 Mark ausgezahlt und versprochen, dass sie, falls es zum Kriege komme, die Landschaft Dobrzyn erhalten sollten. Eine Reihe von pommerschen Städten übernahm die Bürgschaft, dass die Herren den Kriegsdienst leisten würden. Zwei Jahre später (im April 1388) gingen auch die bei den Herren Swantibor I. und Bogislaw VII. ein ähnliches Bündnis ein und gelobten für zehn Jahre Kriegsdienst mit 100 wohlgewappneten Rittern, 100 Schützen und 400 Pferden gegen die Bezahlung einer beträchtlichen Geldsumme. Auch sie setzten Adlige und Städte als Bürgen. In demselben Jahre traten ebenfalls die Wedel am 19. Oktober auf 15 Jahre in den Dienst des Ordens und verpflichteten sich gleichfalls, 100 Rittern und 100 Schützen mit 400 Pferden gegen einen jährlichen Sold von 18.000 Mark preußischer Münze zu stellen. Trotz aller dieser Bündnisse und Verträge, die auch noch andere Geschlechter eingingen, spielten sowohl diese, als auch besonders die hinterpommerschen Herzoge eine mindestens sehr zweifelhafte Rolle, als am 13. Dezember 1388 Eckhard von Wolde, Hauptmann und Vogt zu Regenwalde, Belgard [6] und Quarkenburg, mit einer Schar von etwa 40 pommerschen oder märkischen Rittern in den Waldungen zwischen Zarnow [38] und Schlawe [12] den Herzog Wilhelm von Geldern überfiel, der sich auf der Fahrt nach Preußen befand. Eine Tat, die weithin großes Aufsehen erregte, geschah unzweifelhaft auf Veranlassung des polnischen Königs. Der gefangene Herzog wurde nach Falkenburg [28] geführt, weigerte sich, als ein Ordensheer ihn dort befreite, gegen das dem Eckart gegebene Wort die Feste zu verlassen, so dass er mit Gewalt fortgeführt, dann aber auf sein Verlangen wieder in die Gefangenschaft zurückgebracht werden musste. Erst nach langen Verhandlungen, auch mit den pommerschen Herzog, die sich durchaus nicht beeilten, den Forderungen des Verbündeten Hochmeister nachzukommen, erhielt Wilhelm von Geldern die Freiheit zurück.
Zwischen Pommern und dem Orden herrschte aber eine tiefe Verstimmung, da die Herzoge sich durch den Zug des Ordensheeres nach Pommern, der wegen Beleidigung eines Komturs auch gegen Köslin [33] gegangen war, sehr verletzt fühlten. Daher traten sie, uneingedenk des Bündnisses, wieder Polen näher und ließen den Orden treulos im Stich. König Wladislaw ging engeren Handelsverbindungen mit Pommern ein und erteilte am 18. August 1390 den Kaufleute aus den pommerschen Herrschaften und Städten einen Schutzbrief. Als Handelsstraße schrieb er einen Weg an oder auf der Warthe vor. Schon vorher hatten Bogislaw VI. und die Städte Stralsund [20], Greifswald [23] und Anklam [13] den polnischen Kaufleuten Verkehrsprivilegien verliehen, beiderseits suchte man also den polnisch-pommerschen Handel nach Möglichkeit zu heben. Aber auch politisch trat Wartislaw VII. in direkte Abhängigkeit von Polen. Er leistete am 2. November 1390, obgleich er kurz vorher vom Hochmeister vor den feindlichen Plänen der Polen gewarnt worden war, den König den Lehnseid und versprach, dass auch seine Brüder Bogislaw VIII. und Barnim V. ihn ablegen würden. Zugleich verhieß er Hilfe gegen den Orden und Rückgabe des Schlosses Rakel, dass ihm kurz vorher überwiesen worden war, falls er als Ersatz dafür Bromberg empfangen habe, musste sich aber wenige Jahre später (1393) bequemen, die Burg Rakel ohne weiteres auf Befehl des Königs herauszugeben. Die pommerschen Ritter aber fuhren ebenso wie die Herzoge fort, die Ordensritter oder ihre Gäste zu belästigen; besonders wurde über Matzke Borcke auf Stramehl [104] und Regenwalde geklagt, so dass sogar die Herzoge am 5. Dezember 1392 dem Hochmeister versprechen mussten, zu seiner Bestrafung mitzuhelfen. Ob sie allerdings den Rittern beistanden, als diese bald danach Stramehl eroberten und zerstörten, muss zweifelhaft erscheinen. Die Feindschaft mit dem Ordern blieb wenigstens bestehen, und der Polenkönig nahm die pommerschen Kaufleute von neuem in seinem Schutz. 6)

Dem Deutschen Orden war die Deckung durch Pommern so wichtig, dass er auch mit den beiden anderen regierenden pommerschen Herzögen Bündnisse schloss. Am 20. April 1388 kam es mit den Stettiner Herzögen Swantibor I. und Bogislaw VII. zu einem Verteidigungsvertrag in Schwedt gegen eine Zahlung von 6.000 Gulden und am 28. Juni 1388 kam ein ähnlicher Vertrag in Marienburg mit den Wolgaster Herzögen Wartislaw VI. und Barnim VI. mit Subsidien von 3.000 Mark zustande. Der Wert dieser Verträge lag für den Deutschen Orden in der Sicherung der Straße nach Westen. Auf diesem Weg, der durch Pommern führte, kamen aus dem Reich Adlige mit ihrem Gefolge, um den Orden im Kampf gegen die Heiden zu unterstützen. Trotz der Verträge Pommerns wurde aber der Zugang nach Preußen mehrfach gestört. Wartislaw VII. hatte nicht die Möglichkeit, überall über den Durchzug zu wachen. 3)

Am 3. August 1387 starb im Alter von 17 Jahren der junge König Olaf, der Erbe von Dänemark und Norwegen. Da brach der Kampf um die Herrschaft in den nordischen Reichen von neuem aus, denn gegen die einmütig zur Königin gewählte Margarete erhob Albrecht von Mecklenburg, der Neffe des gleichnamigen Schwedenkönigs, den Anspruch auf die Herrschaft, besonders als man in Dänemark und Norwegen 1388 auf den Vorschlag der Königin zu ihrem Erben und Nachfolger den jungen Erich von Pommern, den Sohn des Herzogs Wartislaw VII. von Pommern-Stolp, ernannte. Durch seine Mutter Maria von Mecklenburg war er ein Urenkel des Königs Waldemar, mithin ein Großneffe von Margarete. 6)

Während Pommern zerfiel, vereinigte Margarethe von Norwegen im letzten Viertel des 14. Jahrhundert, unter Zustimmung der Hanse, die drei nordischen Königreiche Norwegen, Dänemark und Schweden und ernannte ihren Großneffen Erich I. von Pommern zum Thronerben. Sein Vater war Wartislaw VII. von Hinterpommern, einer von vier Söhnen des 1373/74 verstorbenen Bogislaw V., der 1388 in Kopenhagen weilte. In Pommern blieb sein Bruder Bogislaw VIII., der damalige Administrator des Bistums Cammin, zurück. 3)

Die hinterpommersche Linie des Greifengeschlechts war eng an Dänemark gefesselt, und Wartislaw VII. handelte wohl sicher im Margaretes Interesse, als er im Anfang des Jahres 1388 den vom schwedischen Reichsrat an den Hochmeister des Deutschen Ordens gesandten Klaus Plate auf der Rückreise Gefangen nahm und anderthalb Jahre festliegen. 6)

Es waren unruhige Zeiten. Überall gab es Erbfolge- und Grenzstreitigkeiten, die die Fürsten untereinander ausfochten, da die Zentralgewalt des deutschen Königs zu schwach war, um Ordnung zu schaffen.

An den Kämpfen in der Nachbarschaft nahmen auch die pommerschen Herzöge mehr oder weniger gezwungen teil. Von der Auseinandersetzung Polens mit dem Deutschen Orden wurden naturgemäß die Herzöge im Teilfürstentum Hinterpommern-Stolp, Wartislaw VII. und Bogislaw VIII., berührt. Im Vertrag vom 2. November 1390 hatten sie sich verpflichtet, Polen gegen den Deutschen Orden zu unterstützen und durch ihr Land keinen Durchzug von Hilfskräften für den Orden aus Deutschland zuzulassen. 3)

Ungefähr 1390 unternahm er eine Wallfahrt ins heilige Land. Um die Kloster der Wallfahrt aufbringen zu können nahm sein Bruder Bogislaw VIII. zwei tausend Mark beim Deutschen Orden auf und verpfändete dafür die Stadt Stolp [32], die dafür erhebliche Privilegien erhielt. 4)

Inzwischen hatten pommersche Adlige wieder den Durchzug von Hilfstruppen für den Deutschen Orden behindert. Matzke von Borcke auf Stramehl [104] überfiel im Herbst 1392 den böhmischen Komtur Johann von Mühlheim. 3) Darauf erhielt der Hochmeister Konrad von Wallenrode von dem aus Palästina zurückgekehrten Wartislaw VII. und seinem Bruder Bogislaw VIII. auf einer Zusammenkunft in Schlochau [29] am 5. Dezember 1392 das Zugeständnis für die Bestrafung von Matzke von Borcke. Stramehl wurde völlig zerstört. 3)

In diesen wirren Zeiten konnte es geschehen, dass Herzog Wartislaw VII., zwischen dem 29. November 1394 und dem 24. Februar 1395, vor dem Schloß eines Versallen von Unbekannten ermordet wurde. 2)

4 Wolgast
6 Belgard
8 Demmin
12 Schlawe
13 Anklam
20 Stralsund
22 Barth
23 Greifswald
28 Neustettin
29 Schlochau
30 Bütow
31 Lauenburg
32 Stolp
33 Köslin
38 Zarnow
39 Daber
48 Gützkow
70 Falkenburg
102 Schivelbein
104 Stramehl

 


1) Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz
2) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
3) Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997
4) Topographia Germaniae; Matthäus Merian; 1652
5) Aus dem Internet
6) Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904

 

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