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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Barnim IV.

"Der Gute" 9)

Herzog von Pommern-Wolgast

Geboren am : 17. Juli 1325
Geboren in :  
Gestorben am : 22. August 1365 10)
Gestorben in :  

 

Barnim IV. war Sohn des Herzogs Wartislaw IV. und seiner Gemahlin Elisabeth von Schlesien (Schweidnitz). Er hatte noch zwei Brüder (Wartislaw V. und Bogislaw V.).

Er heiratete 1343 Sophia von Werle-Güstrow (Geboren 1320; Tochter des Fürsten Johann II. von Werle-Güstrow und Mechthild von Braunschweig-Grubenhagen. 2) Er hatte mit ihr zwei Söhne (Wartislaw VI. und Bogislaw VI.) und eine Tochter (Elisabeth). Sie starb im 5. September 1364 in Belgard.10)

 

Kinder:

Wartislaw VI.  
Bogislaw VI.  
Elisabeth: Geboren 1340 8) , heiratete sie am 5. Juli 1362 Herzog Magnus I. von Mecklenburg-Schwerin, Sohn des Herzogs Albrecht I. von Mecklenburg-Schwerin und der Eufemia von Schweden. Sie starb bereits vor 1398 2) (möglicherweise starb sie am 16.6.10) ). Sie hatten einen Sohn (Johann II., geboren 1378) und eine Tochter (Eufemia, geboren 1372). 8)

Wartislaw IV. starb am 1. August 1326 und hinterließ drei unmündige Söhne. Das veranlaßte Heinrich II. von Mecklenburg, nach den rügischen Landen zu greifen. Er besetzte Barth [22], Grimmen [17] und Loitz [9] und ließ sich überall huldigen. Doch Stralsund [20] und Greifswald [23] sowie Anklam [13] und Demmin [8] schlossen sich zusammen, um den jungen Herzögen zu ihrem Recht zu verhelfen. Mit ihnen vereinigten sich König Waldemar von Dänemark und Graf Gerd von Holstein, die alten Feinde der Mecklenburger. Mit beträchtlichen finanziellen Mitteln stellten sie ein Heer auf und schlugen am 13. März 1327 den mecklenburgischen Herzog in die Flucht. Die Kämpfe zogen sich noch bis in das Jahr 1328 hin. Schließlich kam es am 27. Juni 1328 zum Frieden von Brudersdorf zwischen Bamim III. von Stettin und seinen Mündeln, den Kindern Herzog Wartislaws IV., einerseits sowie Heinrich II. von Mecklenburg und Johann von Werle andererseits. Die Mecklenburger verzichteten auf das Fürstentum Rügen gegen eine Abfindungssumme von 31.000 Mark Silber. Das Geld sollte in den nächsten 12 Jahren gezahlt werden. Als Sicherheit wurden die Landschaften Barth [22], Grimmen [17] und Tribsees [50] den Mecklenburgern verpfändet. Es blieb also der westliche Teil des Festlands in ihrer Hand. Damit war das rügische Erbe noch keineswegs gesichert. Der Bischof und das Domkapitel von Schwerin machten weiterhin Ansprüche auf das Land Tribsees mit Stralsund, Barth und Grimmen geltend und versuchten ihre Forderungen in zahlreichen kanonischen Prozessen, die sich bis 1371 hinzogen, durchzusetzen. Damit verbunden war der Streit um das Patronatsrecht der Kirchen von Stralsund und Barth, das 1345 endgültig den pommerschen Herzögen zugesprochen worden war.6)

Als Ludwig im Januar 1328 in Rom zum Kaiser gekrönt war, erließ er an die pommerschen Herren die strenge Aufforderung, ungesäumt ihre Länder von dem Markgrafen zum Lehen zu nehmen. Darauf brach bald der offene Krieg mit Brandenburg aus, der für die Herzoge nicht unglücklich verlaufen zu sein scheint und nach einigen Raub- und Plünderungszügen im Januar 1330 wieder durch eine vorläufigem Waffenstillstand beendet wurde. Doch unsicher genug war die Lage der Fürsten gegenüber der Macht der Wittelsbacher. Daher suchten sie Schutz und Hilfe an bei dem Papst Johannes XXII., dem mächtigsten Feind ihrer Gegner, und übertrugen ihn ihre gesamten Länder, um sie von ihm zum Lehen zu empfangen und ihn als ihren Herren zu huldigen. Der Papst stellte wirklich am 13. März 1331 den, Pommernfürsten einen feierlichen Lehnsbrief aus, doch irgendwelche praktische Bedeutung hat natürlich auch diese Lehnsübertragung nicht gehabt. Aber vielleicht ist doch durch sie Kaiser Ludwig zu versöhnlichen Schritten veranlasst worden. Er suchte die Stettiner Herren, Otto I. und Barnim III., mit denen die in Brandenburger ja am meisten zu tun hatten, dadurch für sich zu gewinnen, dass er ihnen die Vormundschaft über seinen Sohn Ludwig übertrug.

Die Streitigkeiten mit Brandenburg betrafen um diese Zeit hauptsächlich das Land Lippehne, das die Askanier vom Bischof von Cammin gekauft hatten und das die Pommern jetzt wieder für sich in Anspruch nahmen. Verhandlungen darüber in den Jahren 1326 und 1327 führten zu keinem Ergebnis. 11) Im weiteren Verlauf der Spannungen mit Brandenburg konnten die Pommern am 1. August 1332 eine Streitmacht des Markgrafen Ludwig am Kremmer Damm besiegen. Darauf schloss man am 28. Juni 1333 zu Lippehne Frieden auf drei Jahre.6) In diesem Vertrag erkannten die Brandenburger die Zugehörigkeit der Stadt Bahn [47] zu Pommern an. Darauf konnte sich Barnim III. am 13. Januar 1345 mit dem Johanniter-Orden, dem die Stadt gehörte, einigen. Das Eigentum und die Rechtsprechung der Stadt wurden zwischen Herzog und Orden geteilt.

1334 richtete er das Schloß zu Wolgast [4], nachdem es verfallen war, wieder auf und umgab es mit einem Wall. 7)

In der Mark dagegen nahm die Macht der Wittelsbacher zu, an die sich sogar der Bischof Friedrich von Cammin und auch die um Wolgast Herren 1334 anschlossen, die, wie es scheint, mit Recht ihren Stettin Vettern wegen mancher unrechtmäßiger Übergriffe in den Länder Stolp [32] und Stargard [27] zürnten. Ob dabei Markgraf Ludwig etwa auf die Lehnsoberhoheit über ihr Land verzichtete, ist nicht ganz klar; es ist zwar später nie mehr davon die Rede, aber es gibt auch Anzeichen, dass der Verzicht vielleicht nicht ganz ohne Vorbehalt geschah.
Mit der Stettiner Linie dagegen ging der Streit in der alten Weise fort, bald im offenem Kampfe, bald in erregten Verhandlungen. Bündnisse, Landfrieden und Einigungen wurden im buntem Wechsel auf beiden Seiten geschlossen, aber endlich nahm Kaisern Ludwig selbst die pommersch-märkische Sache zur Entscheidung in die Hand. Auf dem Reichstage zu Frankfurt am Main im 14. August 1338 12) kam es zu Abschlusse des endgültigen Vertrages für das Herzogtum Stettin. Markgraf Ludwig entschließ die Länder der Herzoge Otto und Barnim aus der Lehnsherrschaft Brandenburgs und gab zu, daß die Fürsten Ihr Herzogtum von den römischen Kaisern und Königen zu Lehen tragen sollten, erhielt aber dafür das Recht der Nachfolge in ihrem Gebiete bei unbeerbtem Absterben der Herzoge. Barnim III., der in Frankfurt selbst zugegen waren, hatten so für seinen Vater und sich die Reichsfreiheit erstritten. Die Wittelsbacher gaben, wahrscheinlich gezwungen durch die Hartnäckigkeit der Pommern, ein wichtiges Recht auf, das ihren Vorgängern in der Brandenburger Herrschaft eigenen gewesen war. Der Frankfurter Vertrag bedeutete entschieden einen Sieg in dem langen Streite.
Aber der Kampf hatte noch ein Nachspiel, da die Städte und des Herzogtums Stettin unter Berufung auf die Teilungsvertrag von 1295 sich weigerten, dem Markgrafen die von den Herzog in versprochener Huldigung zu leisten. Stettin, Greifenhagen und Gollnow schlossen im Juli 1339 unter sich und mit Stralsund, Greifswald, Demmin und Anklam einen Bund, indem sie sich verpflichteten, bei dem Aussterben der Stettiner Linie nur den Wolgast Herren Untertanen zu werden. Auch andere Städte traten dieser Verpflichtung bei, und einige von ihnen, die Stettin [1] und Greifenhagen [32], huldigten 1341 bereits den drei Herzogen Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V., welche damals die Herrschaft selbständig übernommen hat. Die Städte gerieten in einem lebhaften Streit mit ihren Stettiner Landesherren, die schließlich ebenso wie Markgraf Ludwig auf die geforderte Huldigung verzichtete (1343). Die Hoffnung auf baldigen Anfalls der Stettiner Landes schwand den Wittelsbachern, als dem Herzog Barnim III. Söhne geboren wurde. 11)

Auch mit Polen kam man ins Reine. König Kasimir (der Große) von Polen suchte an seiner Westgrenze den Frieden. Im Vertrag von Kalisch verzichtete er 1343 gegenüber dem Deutschen Orden auf alle Ansprüche auf Pommerellen. Im gleichen Jahr ging er eine enge Verbindung mit Pommern ein. Er gab seine Tochter Elisabeth Herzog Bogislaw V. von Pommern-Wolgast zur Frau, 1348 festigten die beiden pommerschen Herzöge die verwandtschaftliche Bindung durch ein Bündnis. 6)

Damit war das rügische Erbe noch keineswegs gesichert. Der Bischof und das Domkapitel von Schwerin machten weiterhin Ansprüche auf das Land Tribsees [50] mit Stralsund [20], Barth [22] und Grimmen [17] geltend und versuchten ihre Forderungen in zahlreichen kanonischen Prozessen, die sich bis 1371 hinzogen, durchzusetzen. Damit verbunden war der Streit um das Patronatsrecht der Kirchen von Stralsund [20] und Barth [22], das 1345 endgültig den Pommerschen Herzögen zugesprochen worden war.

1345 eroberte er mehrere Städte und Schlösser in der Mark Brandenburg. 7)

Der Kampf Karls von Böhmen mit Kaisern Ludwig und seinen Söhnen zog auch die pommerschen Herzoge in seinem Bereich. Es war natürlich, dass sie sich dem ersteren anschlossen; denn Karl bemühte sich, alle Gegner der Wittelsbacher zu gewinnen und an sich zu fesseln, und zu ihren gehörten doch auch die pommerschen Fürsten, die sich von Seiten der Markgrafen immer in ihrer Reichsfreiheit bedroht sahen. So verlieh Karl in Znaym den Herzogen Barnim III., Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V. ihre Länder zu gesamter Hand und hob dadurch die 1338 dem Brandenburger zugestandene Anwartschaft auf das Herzogtum Stettin auf. Zugleich übertrugen aber noch ausdrücklich dem Herzoge Barnim III. die Eventualnachfolge im Wolgaster Lande und erteilte ihm andere Gnadenerweise. So war hiermit der alte Streit um das Lehnsverhältnis endlich erledigt, und trotz aller weiteren kleineren Fehden und Streitigkeiten trat eine vorübergehende Zeit der Ruhe in dem Lande ein. 11)

Seit 1346 war Karl IV. aus dem Hause Luxemburg gewählter deutscher König. Am 12. Juni 1348 12) weilte Barnim III. beim Gegenkönig 5) in Znaym. Hier erhielt er nochmals eine Urkunde über die Reichsunmittelbarkeit seines Herzogtums Pommern-Stettin. In einer weiteren Urkunde belehnte der König beide Linien von Stettin und Wolgast gemeinsam. Damit war der Mangel bei der Belehnung von 1338, die nur für Pommern-Stettin gegolten hatte, behoben.
Barnim III. war ständig bestrebt, die guten Beziehungen zu Karl IV. aufrecht zu erhalten. Am 2. Oktober 1355 12) war er beim Kaiser in Prag und wurde mit Pommern-Stettin belehnt. Am 4. März 1357 12) weilte er mit Kaiser Karl IV. auf dem Reichstag in Nürnberg. Hier erhielt er abermals die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit (Belehnung mit Pommern-Stettin) und die Anerkennung des Besitzes der Uckermark. Die engen Beziehungen Barnims III. zu Karl IV. drückten sich auch darin aus, dass der Pommernherzog den Kaiser 1365 auf seinem Zug nach Avignon begleitete und an seiner Krönung teilnahm. Kurz vorher, 1363, hatte Karl IV. in Krakau die pommersche Prinzessin Elisabeth, eine Tochter Bogislaws V. und der Elisabeth von Polen, geheiratet. 3)

Die Stadt Pasewalk [44] öffnete um 1350 den Pommernherzögen Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V. die Tore gegen den Markgrafen von Brandenburg, der die Stadt wiederholt belagerte und beanspruchte. Pasewalk erhielt dafür wichtige Privilegien. 8)

Dabei lagen die Wolgaster Herzöge Barnim IV., Wartislaw V. und Bogislaw V. weiterhin mit den Mecklenburgern im Streit, weil sie die im Brudersdorfer Frieden von 1328 verpfändeten Länder Barth [22], Grimmen [17] und Tribsees [50] nicht einlösen konnten. 1351 kam es deswegen erneut zu Kämpfen. Dabei kam Barnim III. von Pommern-Stettin seinen Vettern zu Hilfe. Er schlug die Mecklenburger unter ihrem Führer Ritter Klaus Hahn am 25. Oktober 1351 in der Schlacht am Schoppendamm bei Loitz [9] vernichtend. Es war ein Sieg, der im Volkslied weiterlebte: "Hahn, Hahn, wer hett terräten dinen Kamm? Dat hett gedahn Hertog Bamam". In dieser Schlacht fiel der Graf Johann (dem Jüngeren) von Gützkow, und Barnim III. konnte seinen umfangreichen Besitz einziehen. Auf Grund dieser Ereignisse wurde 1354 endlich der rügische Erbfolgestreit im Frieden von Stralsund [20] beendet. 6)
Der Kampf zog sich, wie gewöhnlich, mit Unterbrechungen mehrere Jahre hin, bis Mecklenburg 1354 im Frieden von Stralsund seine Ansprüche auf Barth [22] und die Grimmen [17] aufgab; auch Tribsees [50] kam einige Jahre später wieder an Pommern. Das ganze ehemalige Fürstentum Rügen war jetzt mit dem Herzogtum Wolgast vereinigt. Während des Kampfes suchte auch Ludwig der Römer sich der verlorenen Stadt Pasewalk [44] wieder zu bemächtigen, belagerte sie aber vergeblich und musste, als die Wolgaster Herrn einen Entschädigungsanspruch für geleistete Dienste erhoben, Ihnen 1359 Pasewalk und die Schlösser Alt- und Neu-Torgelow [105] als Pfand überlassen. 11)

1356 suchte die Beulenpest Neustettin [28] heim. Die Herzöge Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V. gründeten als Dank für die Rettung und als Sühne das Augustiner-Eremitenkoster Marienthron.

Am Südende des Streitzigsees, auf dem so genannten Mönchsberg, gründeten 1356 nach der großen Beulenpest die Herzöge Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V. das Augustiner-Eremitenkloster als Tochter des Anklamer Augustiner-Eremitenkloster. 11) Es war zum "Seelgerät" ihrer Eltern Wartislaw IV. und Elisabeth, geb. Herzogin von Schlesien, 1362 in Rügenwalde [36] gestiftet worden. Herzogin Elisabeth, Gemahlin Bogislaws V. und Sophia, Gemahlin Barnims IV., wurden in der Klosterkirche Maria-Cell (1361 und 1364) begraben. 1)

Neue Unruhen brachte seit 1348 das Auftreten des falschen Waldemar in Brandenburg. Die mecklenburgischen Herzöge Albrecht II. und Johann traten für ihn ein, Barnim III. schloss sich ihnen im Vertrag von Kremmen vom 1. September 1348 an.
Die Wolgaster Brüder Barnim IV., Wartislaw V. und Bogislaw V. verbanden sich mit den Anhaltiner Fürsten, die den Wittelsbachern die Mark streitig machten. Die Anhaltiner übergaben ihnen dafür die Stadt Pasewalk [44], über die sie damals verfügen konnten. Abschließend einigte man sich darüber im Vertrag von Pritzwalk im Juni 1359, durch den Pasewalk [44] und Torgelow [105] endgültig an Pommern kamen. 6)

Die Wolgaster Herren waren in einem heftigen Streit mit Bischof Johann von Cammin geraten, bei dem sogar Gewalttaten nicht ausblieben. Im Mai 1362 kam es deswegen zu einem vorläufigen Vergleich und zum Abschluss eines Landfriedensbündisses. 11)

Seine Frau Sophie starb am 5. September 1364 in Belgard 9) und wurde in der Klosterkirche Maria-Cell begraben. 1)

Er starb 22. August 1365.

 

1 Stettin
8 Demmin
9 Loitz
13 Anklam
17 Grimmen
20 Stralsund
22 Barth
23 Greifswald
27 Stargard
28 Neustettin
32 Stolp
35 Greifenhagen
36 Rügenwalde
40 Gollnow
44 Pasewalk
50 Tribsees
105 Torgelow

 


1) Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz
2) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
3) Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996
4) Karl von Böhmen, geboren am 14.5.1316 in Prag, gestorben am 29.11.1378 in Prag. Er wurde am 11.7.1346 in Rehn zum Gegenkönig zu Ludwig IV. gewählt und am 26.11.1346 in Bonn zum König gekrönt. Am 5.4.1355 in Rom zum römischer Kaiser Karl IV. gekrönt.
5) Ludwig IV. von Oberbayern, geboren 1283 oder 1287 in Heidelberg, gestorben 11.10.1347 bei Fürstenfeldbruck. Am 20.10.1314 als König gewählt, obwohl Friedrich dem Schönen bereits einen Tag zuvor, mit anderen Stimmen, zum König gewählt worden war. Nach der Schlacht von Mühldorf behielt er jedoch die Oberhand.
6) Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997
7) Topographia Germaniae; Matthäus Merian; 1652
8) Aus dem Internet
9) Pomerania; Johannes Bugenhagen; Mitteldeutsche Forschungen 7; Nachdruck 1986
10) Internet: www.worldroots.com/~brigitte/ von Ingeborg Brigitte Gastel
11) Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904
12) Die kaiserlichen Lehnsurkunden für die Herzoge von Pommern; Dr. Otto Heinemann; 1899

 

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